Trage ich als Gastgeber die Verantwortung dafür, was meine Gäste auf der Straße so treiben?

5 Antworten

Du haftest nicht für Blödsinn den andere Leute an anderen Orten machen.

Lediglich für Schäden an der Location die du gemietet hast, musst du aufgrund des Mietverhältnisses aufkommen. Wobei auch hierfür die eigentlichen Verursacher haften, wenn sie denn bekannt sind.

Wenn die Gäste volljährig bist, trifft Dich als Veranstalter außerhalb des Veranstaltungsraums keine Aufsichtspflicht.

Wenn Dir an einem guten Verhältnis zu Deinen Nachbarn gelegen ist, versuchst Du aber dennoch, im Vorfeld dahingehend auf Deine Gäste einzuwirken, dass sie durch ihr Verhalten die Nachbarn nicht belästigen.

Liteblash 
Beitragsersteller
 04.03.2019, 11:18

Und wie ist es bei nicht Volljährigen? Inwieweit trage ich da die Aufsichtspflicht? Nur im Haus oder auch bei deren Aktionen auf eigene Faust?

Du bist der Veranstalter. Wenn deine Gäste Blödsinn machen, bist du automatisch mit im Boot. Wenn du jetzt schon fragen musst und du fragst ja nicht ohne Grund (du kennst deine Freunde besser), lass es

AalFred2  04.03.2019, 11:09

Quatsch.

nebulo13  04.03.2019, 11:11
@AalFred2

Danke für den konstruktiven Beitrag. In welchen Punkten ist es denn "Quatsch"? Du scheinst ja schon mehrere Jahre Erfahrung als Veranstalter haben

AalFred2  04.03.2019, 11:13
@nebulo13

Es ist komplett Quatsch. Nach welchem Gesetz trägt man denn die Verantwortung für das Handeln seiner Gäste?

nebulo13  04.03.2019, 11:14
@AalFred2

Ich fasse zusammen: du hast keine Ahnung, nennst es aber Quatsch. Interessant.

AalFred2  04.03.2019, 11:16
@nebulo13

Ich fasse zusammen: du erzählst einen Haufen Stuss, verweigerst dann jeglichen Beleg und nennst andere Leute ahnungslos. Chapeu, das nenn ich Chuzpe.

nebulo13  04.03.2019, 11:23
@AalFred2

Auf deinen Beleg warte ich übrigens immer noch...

AalFred2  04.03.2019, 11:23
@nebulo13

Meinen Beleg wofür jetzt genau? Dafür, dass man nicht für die Taten anderer verantwortlich ist?

nebulo13  04.03.2019, 11:26
@nebulo13

Ein Kumpel von dir läd zB Minderjährige auf deine Party ein und schenkt ihnen Alkohol aus. Dann will ich mal sehen wie DU nicht dafür haftest.

AuroraAlpha  04.03.2019, 11:28
@nebulo13
Auf deinen Beleg warte ich übrigens immer noch...

In Deutschland ist es - zum Glück - immer noch so, dass derjenige, der Behauptungen aufstellt, nachweisen muss, dass die zutreffend sind. Insofern musst du erstmal nachweisen, dass die Haftung besteht. Nicht umgekehrt.

In concreto verlangst du hier, dass jemand gesetzlich nachweist, dass etwas nicht der Fall ist. Dies ist schlechthin unmöglich, da das deutsche Rechtssystem einem anderen Prinzip folgt.

Ein Kumpel von dir läd zB Minderjährige auf deine Party ein und schenkt ihnen Alkohol aus. Dann will ich mal sehen wie DU nicht dafür haftest.

Dann begründe mir bitte mal die Haftung. Am besten noch unter Definition dessen, was "Haftung" ist.

AalFred2  04.03.2019, 11:38
@nebulo13

Was soll dieses sinnfreie Geblubber, welches  wiederholt nur verdeutlicht, dass du keinerlei Ahnung hast, mir jetzt sagen. Weder hafte ich dann für die Handlungen meines Kumpels, noch begeht der erstmal überhaupt einen Tat, für die er selber haftbar zu machen wäre.

nebulo13  04.03.2019, 12:34

Ich bin argumentativ besiegt, weil ich gerade keine Gesetzestexte parat habe. Deine Gäste dürfen demnach Alkohol an Minderjährige ausschenken, draußen zu lauf Musik hören, die Autos auf der Straße beschädigen und Nachbars Katze misshandeln, ohne dass die Polizei oder Versicherungen auf dich zurückkommen werden. Du bist ja als Veranstalter nicht die Quelle einer Gefahr. Mein Beleg ist eigentlich die verschiedensten Veranstaltungen, die wir bislang gemacht haben. Dass wir bei der Abifeier, Einlasskontrollen und Gästeliste führen mussten, keinen Alkohol an Minderjährige und dafür sorgen mussten, dass diese um Mitternacht gegangen sein müssen, weil es kontrolliert wurde oder wir für Sachbeschädigungen aufkommen mussten (nicht der Verursacher), war dann wohl überflüssig oder eine Einbildung von mir. Es tut mir leid.

AalFred2  04.03.2019, 12:48
@nebulo13

Wie niedlich. Du kannst nicht einmal den Unterschied zwischen einer Abifeier und einer privaten Geburtstagsfeier erkennen, bist aber trotzdem der Meinung hier Statements abgeben zu können. Süß.

Liteblash 
Beitragsersteller
 04.03.2019, 11:12

Und dass soll ohne Einschränkung gelten? Auch dann, wenn sie gar nicht zur Party erscheinen?

AalFred2  04.03.2019, 11:13
@Liteblash

Das gilt gar nicht.

spanferkel14  13.03.2019, 01:10
@Liteblash

Eingeladene Personen, die nicht zu deiner Party erscheinen, sind nicht deine Gäste. Im Übrigen sind diese Personen dann ja wohl auch nicht auf dem Spielplatz oder auf der Straße vor deinem Haus. - Für die "Missetaten" deiner Gäste bist du nur verantwortlich innerhalb der Räumlichkeiten, in denen deine Party stattfindet.

Nein, du trägst keine Verantwortung für das Handeln der anderen.

qugart  04.03.2019, 11:03

Juristisch richtig. Nachbarschaftlich aber eben doch.

AalFred2  04.03.2019, 11:05
@qugart

Vielleicht kann er seine Nachbarn sowieso nicht leiden;-)

Nein, wenn deine Kumpels auf eigene Faust Blödsinn machen, müssen sie auch selbst dafür gerade stehen.