Kann ich dafür angezeigt werden jemanden in der Öffentlichkeit bloß zu stellen?

5 Antworten

Wenn du beleidigend geworden bist, kann das eine Anzeige geben. Sollte es in Hörweite von Kunden gewesen sein, wäre das geschäftsschädigend.

ElSchnarcho 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 20:36

Sind 'erbärmlicher Move' und 'nicht die Eier haben' schon ernst zu nehmende Beleidigungen?!

DerHans  11.07.2017, 20:38
@ElSchnarcho

Natürlich sind das Beleidigungen. Was verstehst du denn darunter?

ElSchnarcho 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 20:43
@DerHans

Ich bin ziemlich sauer gewesen und habe aus dem Affekt gehandelt... und mich dafür noch ziemlich am Riemen gerissen!Ich kam mir einfach verarscht vor! Mit welchen Strafen ich rechnen muss falls er mich anzeigt, kann mir allerdings niemand sagen?!

kevin1905  11.07.2017, 21:35
@DerHans

Meinungsäußerungen.

Nein.

Aber eine Kündigung per Telefon ist nichtig.

Nein das kann er nicht.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

Das war nicht professionell von dir und dürfte sich im Arbeitszeugnis entsprechend niederschlagen.

Nachtreten das darf man niemals tun!!!!!!

Kündigung die müssen immer Schriftlich erfolgen. Kündigungen mündlich oder am Telefon sind alle ungültig.

Wenn du schon seit vielen Jahren in der firma warst kann sich ein Gang zum Arbeitsgericht lohnen wenn du meinst du wurdest zu Unrecht gekündigt.

Deine Position stärkst du natürlich nicht, wenn du dich in der öffentlichkeit so beimmst.

ElSchnarcho 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 20:44

Schriftliche Kündigung kommt in den nächsten Tagen hieß es...

DerHans  12.07.2017, 19:33
@ElSchnarcho

Die Kündigung gilt aber erst, wenn sie dir schriftlich vorliegt. Erst dann beginnt die Kündigungsfrist.