Gilt es als Körperverletzung, wenn man als 18 Jähriger den Stuhl von einer Person wegzieht?

8 Antworten

Hallo BestOnce,

im Bezug auf Deine Frage kommen die beiden folgenden Straftatbestände in Frage:

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§ 223 StGB - Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Eine Verurteilung wegen Körperverletzung ist auch möglich, ohne das sich die Person durch das Wegziehen des Stuhles verletzt. Diesbezüglich muss man Dir nur nachweisen, dass Du mit dem Wegziehen des Stuhles beabsichtigt hast, dass sich die Person verletzt. Allerdings ist es in der Praxis immer recht schwer einem diesen Vorsatz nachweisen. Aber rein juristisch betrachtet, ist bereits der Versuch Jemanden zu verletzen strafbar.

Eine Verurteilung wegen Körperverletzung ist auf jeden Fall möglich, wenn sich die Person durch das Wegziehen des Stuhles verletzt hat und man Dir nachweisen kann, dass Du auch beabsichtigt hast, dass er sich bei der Aktion verletzt.

Des Weiteren ist eine Verurteilung wegen Körperverletzung möglich, wenn Du zwar nicht den Stuhl mit dem Vorsatz weggezogen hast, dass sich die Person verletzt, aber Dir bewusst war, dass er sich beim Wegziehen des Stuhles verletzen kann, Du die Verletzung aber billigend in Kauf genommen hast. Juristisch gesehen liegt in dem Fall ein bedingter Vorsatz vor.

Kann man Dir weder den Vorsatz, noch den bedingten Vorsatz nachweisen, kannst Du auch nicht wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB verurteilt werden.

Allerdings bist Du 18 Jahre alt und man wird Dir unterstellen können, dass Du aus der Lebenserfahrung her wissen musstest, dass so ein Wegziehen des Stuhles weitere Folgen haben kann., was eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich mach.

Der Unterschied zum bedingten Vorsatz (der bei der Körperverletzung vorliegen muss) geht hier recht fließend über. Im Gegensatz zum bedingten Vorsatz, bei dem Du die Verletzung billigend in Kauf nimmst, nimmst Du bei der fahrlässigen Körperverletzung eben nicht billigend in Kauf, dass sich die Person verletzt, aber es war Dir zuzumuten, dass Du unter Beachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht hättest erkennen müssen, dass die Gefahr einer Verletzung besteht.

Sowohl die (einfache) Körperverletzung, wie auch die Fahrlässige Körperverletzung werden nur verfolgt, wenn die Verletzte Person einen Strafantrag stellt und öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt. Ohne Vorliegen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung erhebt die Staatsanwaltschaft keine öffentliche Klage, sondern stellt das Verfahren ein und verweist auf den Privatklageweg.

Schöne Grüße
TheGrow

BestOnce 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 22:56

danke :)

BestOnce 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 21:17

Was meinen Sie mit ohne Vorliegen öffentlichen Interesses [...] ?

Heißt das, wenn es die Öffentlichkeit nicht interessiert, wird der Strafantrag eingestellt?

BestOnce 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 21:24
@BestOnce

Wenn das Opfer sich verletzt hat und man eine Anzeige erhält, sollte man sich dann einen Anwalt zu Hilfe nehmen?

TheGrow  30.04.2016, 21:41
@BestOnce

Diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten.

Also erst einmal besteht keine Pflicht sich wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Körperverletzung von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Zu anderen arbeitet ein Rechtsanwalt nicht umsonst, sondern paar hundert Euro will der auch sehen.

Zum dritten kann ein Anwalt auch keine Wunder bewirken. Insbesondere wenn zweifelsfrei feststeht, dass man die Tat so wie vorgeworfen begangen hat, kann ein Rechtsanwalt die Fakten auch nicht wegdiskutieren.

Zum vierten, ist es auch ohne Anwalt nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt und Du straffrei ausgehst.

Zum fünften, nur weil man einen Stuhl wegegezogen hat, wird man mit Sicherheit nicht mit einer Freiheitstrafe, sondern nur mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach Deinem Einkommen und wird in Tagessätzen verhängt.

Ein Tagessatz errechnet sich, indem man das Einkommen durch 30 Teilt. Bekommst Du mit 18 nur Taschengeld/Lehrgehalt/Hartz4 in Höhe von 300 Euro, beträgt ein Tagessatz als nur 10 Euro.

Wirst Du beispielsweise dann zu 20 Tagessätzen a´ 10 € verurteilt, beträgt die Geldstrafe als nur 200 Euro. Wenn man dann gegenrechnet, dass ein Anwalt vielleicht 500 oder mehr Euro kostet geht die Rechnung nicht auf, selbst wenn Du gar keine Strafe zahlen musst.

Wollte jetzt gerade die Argumente aufzählen, die für einen Rechtsanwalt bei dieser Sachlage sprechen, aber so wirklich gute Gründe fallen mir nicht ein.

TheGrow  30.04.2016, 21:46
@BestOnce

Ich zitiere hier mal auszugsweise  Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Interesse

Öffentliches Interesse ist strafprozessrechtlich das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung. Hier kann sich das öffentliche Interesse sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen ergeben, zudem aus den Folgen einer konkreten Straftat oder zur Verhinderung eines weiteren Schadens für den Verletzten. Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird oder dem Verletzten wegen persönlicher Beziehungen zum Täter eine Privatklage nicht zugemutet werden kann.[3] Die Wirkung einer Straftat muss also über den unmittelbaren Lebenskreis des Geschädigten hinausgehen, damit öffentliches Interesse angenommen werden kann

BestOnce 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 22:11
@TheGrow

Vielen, vielen Dank. Also, auch wenn sich das Opfer schwer verletzt haben sollte, stehen die Karten gut?
Was soll ich machen, wenn ich eine Zahlungsforderung des Anwalts
des Opfers erhalte, mit Drohung bei nicht eingegangener Zahlung ein Gerichtsverfahren zu starten? Soll ich zahlen oder es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen?

TheGrow  30.04.2016, 22:46
@BestOnce

Das sind Fragen, die ich Dir auch nicht beantworten kann.

Je schwerer die Verletzungen, je höher die Wahrscheinlichkeit, dass öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt. Aber wie hoch oder wie gering die Chancen sind, kann ich Dir auch nicht sagen. Diesbezüglich fehlen mir die Erfahrungswerte.

Ebenfalls vermag ich die Fragen bezüglich einer Zahlungsforderung nicht beantworten.

Grundsätzlich kann Jemand der von einem anderen Verletzt wurde auch Schadensersatz fordern. Meines Erachtens nach, wird der Klage des Verletzten auf jeden Fall  in der Hinsicht erfolgreich sein, als dass ihm Schadensersatz zusteht. Allenfalls kommt das Gericht zum Schluss, dass die Höhe der Forderung herunterzusetzen ist. Aber in der Regel wissen Anwälte welche Höhe bei welcher Verletzung von den Gerichten als gerechtfertigt angesehen werden und setzen die Werte auch nicht zu hoch an. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

Insofern kann es sich besonders bei sehr hohen Forderungen durchaus lohnen, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Dabei sollte man nur immer im Hinterkopf haben, dass man im Falle des Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten tragen muss.

Zusammengefast: Ich kann Dir die Fragen nicht beantworten, weil mir die Erfahrungswerte fehlen um hier die Höhe der Chancen zu beurteilen.

Körperverletzung ist es nur, wenn Du den Stuhl wegnimmst und damit erreichen willst, dass sich die Person verletzt.

Wenn Du die Person nur erschrecken willst, sie sich aber verletzt, obwohl Du das nicht beabsichtigt hast, dann ist es "nur" fahrlässige Körperverletzung.

Ja, da du bewusst das Risiko eingegangen bist, dass sich die andere Person verletzt.

BestOnce 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 15:43

und wenn man sich dessen nicht bewusst war und es nur ein Scherz sein sollte?

Flintsch  30.04.2016, 15:44
@BestOnce

Dann bist du nicht schuldfähig, da sich dein IQ am untersten Limit befindet. Jeder normale Mensch kann sich vorher ausrechnen, dass etwas passieren kann.

Wenn sich die Person dabei verletzt, ja. Sonst Nein.

BestOnce 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 15:44

Kann man deswegen ins Gefängnis kommen?

LeonMrBonnie  30.04.2016, 15:45
@BestOnce

Nein, aber eine Geldstrafe kannst du erhalten.

Wenn die Person dabei stürzt und sich verletzt, dann ist es Körperverletzung, unabhängig vom Alter.