Toilettengang während Klausuren nur mit Konsequenzen möglich?
An der Hochschule Y wird derzeit ein Verbot für Toilettengänge diskutiert, was Studenten nur unter Umständen auf die Toilette gehen läßt während Klausuren. (nur wenn Assistent oder Prof der Meinung sind der Student müsste wirklich aufs Klo(willkürlich)) Falls der Prof nicht mit dem Toilettengang einverstanden ist muss die Klausur abgeben werden.
Soweit ich dies im Internet nachlesen kann verstößt dies allerdings eigentlich gegen Art 3 vom ERMK und gegen Art 1 und 2 des GG. Würde mich jetzt interessieren ob dies ein sich in diesem Feld Bewanderter dazu mehr sagen kann.
4 Antworten
Gründe für das Verbot des Toilettenganges während einer Klausur sind doch absolut nachvollziehbar.
Den Professoren ist selbstverständlich klar, warum ihr (natürlich) während einer wichtigen Klausur auf's WC müsst.., diese Manipulationsvetsuche werden unterbunden, indem dieses Verbot derzeit diskutiert und hoffentlich auch angewendet wird.
Ob man gegen eine solche Entscheidung klagen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.., finde es persönlich aber äußerst albern, dagegen klagen zu "wollen".
Man sucht einfach VOR einer wichtigen Klausur die Toilette auf.., danach wird man sich sicher soweit unter Kontrolle haben, nicht zwingend während der Klausur die Toilette aufsuchen zu müssen.
..aber wir wissen natürlich alle, WARUM gerne während einer Klausur bevorzugt die Toiletten belagert werden.
Währest nicht der erste, der auf dem Klo sitzt und beispielsweise hier auf gf.net nach Lösungen für Aufgaben fragt.. 😁, oder sonstwie versucht wird, zu betrügen.
Bei vielen Studenten / Schülern liegt das oftmals auch am Vakuum im Kopf, sei dir sicher..
Den Professoren ist selbstverständlich klar, warum ihr (natürlich) während einer wichtigen Klausur auf's WC müsst.
Bei mir lag das bisher immer am Füllungsgrad meiner Blase.
Tatsächlich kenne ich mehrere Personen die dadurch genau so beeinträchtigt werden wie oben von mir kurz beschrieben(prüfungsangst ist eine Diagnostizierbare und nachgewiesene Krankheit die sich auf alle Körperregionen auswirken kann), dies kann man sich auch von vielen Ärzten bestätigen lassen(auch vom Amtsarzt) mit Attest muss jeder ohne Konsequenzen die Toilette besuchen dürfen oder vorher (auf bitten des Studentens oder Professors) von der Klausur ausgeschlossen werden. Soweit ich weiß. Außerdem kann man hier wiederum mit der Chancengleichheit argumentieren, warum darf dieser aufgrund von Besonderheiten aufs Klo und ein Anderer nicht.
Ich will hier keine Meinungsdiskussion lostreten, ich hoffte/hoffe auf rechtliche Beratung, daher würde ich gerne die Diskussion hier beenden.
Ich finde es sehr schade, dass es überall immer direkt als versuchter Täuschungsversuch abgetab wird, leider ist es mir tatsächlich passiert, dass ich durch mehr oder weniger spontane gesundheitliche Probleme während einer Klausur die Toilette mehrmals aufsuchen musste. Was mir in diesem Fall vom Professor gestattet wurde, dies ist allerdings nicht selbstverständlich (ich hatte keinen attest sondern nur Durchfall aufgrund schlechtem Essens). Aber es gibt genug Professoren die dies nicht erlauben, kla sollte ein erwachsener mensch auch 90 min ohne klogang aushalten, allerdings befinden sich viele während Klausuren in extrenen stress Situationen wobei meiner meinung nach bicht davon ausgegangen werden kann, dass sich jemand den harndran oder was auch immer verkeinft auf kosten seiner Konzentration
Außerdem können Klausuren in verschiedenen Fachbereichen auch gerne mal über 3 Stunden oder mehr gehen, ob ein Toilettenverbot dort sinnvoll sein soll bleibt mir schleierhaft. Da auch das Konsumieren von zu wenig Flüssigkeit eindeutig und bewiesen der Konzentration schadet.
1.Das Thema ist so alt wie der Westerwald.
2. Ein erwachsener Mensch muss nicht alle 30 Min. pipi, außer er hat seinen Spicker auf dem Klo gebunkert.
3 Geh zum Klassensprecher, der soll es klären.
1. Trotzdem brand Aktuell
2. Kein Argument, da jeder Verdaungstrakt auf Stress unterschiedlichst reagiert, genauso ist es eine Unterstellung eines Täuschungsversuches. Wir leben in einem Rechtsstaat mein Herr nicht in der Türkei
3. Auf Universitäten/Hochschulen gibtes es zwar verschiedenste Einrichtungen und Instanzen Klassensprecher gehören nicht dazu
1. Durften wir während einer Klassenarbeit auch nur in absoluten Ausnahmesituationen zur Toilette
2. Was hat die Türkei damit zu tun?
3. Dann geh doch zum Anwalt.
1. Wer bestimmt diese Ausnahmesituation, woran wird dabei festgemacht, dass die Person wirklich aufs Klo muss
2.damit wollte ich verdeutlichen, dass Beweise vorliegen müssen dass diese Person spicken wird um sie des Täuschungsversuches zu verurteilen(folge abgabe der klausur). Eine Vermutung reicht nicht zur Verurteilung.
Selbstverständlich könnte man hier mit dem Art zur Chancengleichheit argunentieren, dann aber wiederum nur gewissen Personen den Toilettengang zu gestatten wäre auch wiederum ein Verstoß wobei ein Verbot gegen geltendes Menschenrecht verstößt.
3.mit dem letzten Satz in meiner ganz oben gestellten Frage wollte ich sagen, dass ich hier eigentlich nur auf die Gesetzeslage bezogene Antworten erhoffe und nicht eigene Meinungen. Daher ja ich erhoffe mir, hier einen Rechtsberater zu finden.
Also wenn die Klausur nur kurz ist also vielleicht 30 bis maximal 90 Minuten kann man einen Toilettengang durchaus verbieten nach meiner Meinung. Wobei man bei 99 Minuten schon in Ausnahmefällen den Gang erlauben sollte.
Wenns länger geht und man darf nicht auf Toilette ist das in der Tat unzumutbar.
... so ist es.
Ggf. muß eben eine Windel her.
Im Stau auf der Autobahn kommt auch kein KLO vorbei.
nicht nur du / ihr habt Klausuren geschrieben oder an anderen diversen, wichtigen Tests teilgenommen.., alle sind i.d.R angespannt, ect.., dennoch ist man nicht so beeinträchtigt, dass man permanent das WC aufsuchen muss. Durchfall kann man auch vermeiden, indem man vor Klausuren auf seine Ernährung achtet wenn man weiß, daß man diesbezüglich Probleme hat. Du kannst dich bei denen bedanken, die genau diese Praxis des spickens während des Toilettenganges übertrieben haben.., die Schule / Uni reagiert nun auf diese Praxis und diskutiert diesbezügliche Verbote. Für mich absolut nachvollziehbar und sinnig.