Ist diese Art der "Steuerberatung" strafbar
Ich habe in der Zeitung gelesen, das es verboten ist, z.B. dem Nachbar bei der Steuererklärung zu helfen, selbst wen dieser dafür weder Geld bezahlt noch eine Gegenleistung erbringt (Man verstösst damit wohl gegen das Steuerberatungsgesetz). Nun frage ich mich, ob das tatsächlich stimmt? Und ob dies dann auch für Familien und Freunde gilt (Nachbarn könnten ja auch Freunde sein!?) Und ist es dann demnach erlaubt hier den Leuten Tipps zu geben? Ist das den vertretbar? Wenn mich die Nachbarsoma fragt, soll ich sie dann weg schicken??? Kann mir hierzu jemand helfen? LG
7 Antworten
Das ist richtig. Unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen darf man nur für Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung http://www.buzer.de/gesetz/1966/a27703.htm machen, selbstverständlich NICHT für Freunde. Das ganze Verbot der unberechtigten Hilfeleistung währ natürlich auch unsinnig wenn Freunde zulässig währ. Im Zweifelfall sind alle Deine Mandanten eben mal Deine Freunde, wer will Dir das Gegenteil beweisen. Und wer berät schon seinen Feind bzw. welcher Feind lässt sich von Dir beraten? Die ganze Vorschrift ist aber nicht nur zum Schutz des Mandanten geschaffen worden, sondern auch zum Schutz des beratenden Steurleien. Stell Dir vor, Dein Nachbar nimmt Deine Tipps an, bekommt dann aber nicht die erhoffte Steuererstattung oder muss gar nachzahlen und nimmt Dich dann anschließend in Haftung wegen Falschberatung. Glaubst Du der bestätigt Deine Aussge er sei Dein Freund? Auch hier im Forum darf ein Steuerleie eigentlich keine Tipps geben. Hier stellt sich jedoch die Frage der Beweisbarkeit, und wie ein anderer Member schon schrieb: wo kein Kläger, da kein Richter. § 6 StBG müsst Ihr mals selbst googeln. Darf nur einen Link einstellen sonst Spam.
Na wie schon gesagt, alles auch ne Frage der Beweisbarkeit. Natürlich ist es auch hier nicht erlaubt, aber wer will Deine Idendität finden? Hast ja wohl kaum Deine Postadresse im Nick stehen. Und bei Deinen Freunden ist es auch nicht erlaubt. Mach nen Beratungsstellenleitervertrag mit nem Lohnsteuerhilfeverein, dann darfste offiziell beraten mit gewissen Einschränkungen, also z.B. keine USt-pflichtigen Mandanten.
"Natürlich ist es auch hier nicht erlaubt, aber wer will Deine Idendität finden?"
Die Anonymität legalisiert verbotene Steuerberatung natürlich nicht. Die Macher von GF sind an dieser Stelle einfach nur nachlässig. Andere Plattformen wie w-w-w achten beispielsweise streng darauf, dass keine konkreten Fragen beantwortet und keine konkreten Hilfestellungen gegeben werden.
Abgesehen davon weiß ich, dass hier in diesem Forum mindestens vier Berufsträger mitmachen, denen die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt ist.
DH für die gute Antwort!
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Eine Frage nebenbei: Ist Laie mit e und wäre mit h neue deutsche Rechtschreibung? Das wäre für mich glatt ein weiterer Grund, die nie anzuwenden! ;-)
hi. nein, verboten ist das sicherlich nicht. es gibt extra ein feld in dem formular, wo man sogar eintragen kann, wer einen bei der steuererklärung geholfen hat. gruß
Ein ganz gefählicher Tipp. Dort würde ich mich als Steuerleie lieber nicht verewigen. Ist nähmlich nur für Steuerberater, Lohnsteruerhilfevereine etc. vorgesehen. Wenn sich dort ein Steuerleie verewigt liefert er damit der Steuerberaterkamme unwiederlegbare Beweise einer unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Na, unwiderlegbar wohl nicht, denn was hindert deinen Feid, deinen Namen da reinzusetzen und zu behaupten, du hättest mitgewirkt? Aber eine gewisse Indizwirkung gibt es da schon.
Das ist richtig so, die Unentgeltlichkeit ändert an der Tatsache nichts.
Jedoch ist es gestattet, Angehörigen im Sinne des § 15 AO, unentgeltlich Hilfe in Steuersachen zu leisten, siehe § 6 Nr. 2 StBerG.
Angehörige sind hier u.a. der/die Verlobte, Ehegatte, Verwandte/Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern etc.
Keine Ahnung, ob diese Gesetz existiert. Wo steht aber in der Steuererklärung, ob Du der Oma aus der Nachbarschaft geholfen hast. Du kannst ja auch sagen: Ich hätte das so und so eingetragen, das ist dann freie Meinungsäusserung und die ist im Grundgesetz verankert. Ausserdem sollte man sympathischen Nachbarn ruhig helfen!
Wo kein Kläger, da kein Richter.... das kann ich mir absolut nicht vorstellen auch wenn es in der Zeitung stand... war es am 1. April???
Nein gestern. Kommt wohl vom Lohnsteuerhilfeverein.
Also gut, soweit ist mir das klar, also mit der Haftung das das natürlich nicht geht. Aber ich bin Steuerfachangestellte und wenn mich nun Freunde fragen, wie sie z. B. ihre Anlage N aussfüllen sollen, da helfe ich doch selbstverständlich. Und hier bei Gute Frage ist es doch auch erlaubt oder? Ist beides ohne Gegenleistung und Haftung.