Mietminderung wegen nächtlichem Kochen / Essengrüche im Schlafzimmer?
Unser Nachbar, ein Student der tagsüber viel Zeit hat, hat es sich seit ein paar Wochen angewöhnt regelmäßig erst ab 23°° zu kochen. Wir haben unser Schlafzimmer genau über seiner Küche und der Essgeruch hängt dann die ganze Nacht im Schlafzimmer. Wenn es jetzt wieder warm wird würden wir doch sehr gerne wieder Fenster und Türen geöffnet lassen wollen. Auf eine Frage warum er so spät denn kocht, meinte er nur, er könne kochen wann, was und wie er will, also er ist nicht bereit da was zu ändern, bzw. sein Küchenfenster während des Kochens zu schließen. Was kann man da gegen unternehmen , es stinkt uns nämlich gewaltig.
4 Antworten
Der Vermieter hat damit gar nix zu tun.
Auch die Zeiteinteilung des Studenten geht euch nix an, er kann für sich selbst bestimmen.
Die Frage ist, ob nächtliches Kochen gegen andere Auflagen verstößt, ich vermute aber mal, dass es dies nicht tut.
Kochgerüche aus der Nachbarwohnung muß jeder Mieter akzeptieren. Erst extreme Geruchsbelästigungen können ein Grund zur Beanstandung sein. (LG Essen ZMR 2000, 302).
Die mit dem Kochen einhergehende Entstehung von Gerüchen ist Teil des Kochvorgangs und somit unvermeidbar. Auch Knoblauch- und Zwiebelgeruch muß hingenommen werden. Anders sähe es aus, wenn Du durch die Gerüche eines Restaurants oder Fabrik belästigt würdest.
Leider sind die baulichen Gegebenheiten so, das die Küchengerüche des einen ind das Schlafzimmer des anderen ziehen, dagegen kann man nichts machen (das wäre tagsüber übrigens genauso) - das heißt hinnehmen oder Fenster zu oder umziehen
Da kannst du leider nichts machen. Mietminderungen sind nur rechtmäßig bei Sachmängeln an der Wohnung. Was die Nachbarn so treiben ist nicht Problem des Vermieters. Von einer Mietminderung würde ich dringend abraten. Eine unrechtmäßige Mietminderung ist ein Kündigungsgrund.