Toiletten in der Stadt!
Öffentliche Toiletten in den Städten werden immer weniger !!! Letztens in der Stadt !
Ein kleines Mädchen (2,5 Jahre) musste dringend auf Toilette sie war gerade mit ihrer Mutter in einem Bekleidungsgeschäft. Dort fragten sie, ob die Kleine mal auf Toilette gehen dürfte. Die Verkäuferin verweigerte das, ihr Chef hätte das verboten. Die Kleine musste immer doller. Sie sind in die nebenan gelegene Apotheke. Auch dort verweigerte man ihr den Toilettengang. Stattdessen verwies man auf eine ca. 1000m entfernte öffentliche Toilette oder schlug vor, die draußen pullern zu lassen. Die Kleine konnte nicht mehr an sich halten und machte in die Hose. Es lief ihr die ganzen Beine runter. Die Mutter des Kindes war sehr erbost über das Verhalten der Verkäuferinnen.
Stellt das nicht auf Toilette gehen lassen eine Ordnungswidrigkeit der Geschäfte dar? Kann man die beim Ordnungsamt anzeigen? Wegen Verweigerung der Notdurft oder unterlassene Hilfeleistung oder so?
Wenn man draußen irgendwo hin macht , kostet das eine Geldstrafe ! Aber wenn einem in irgendeinem Geschäft mal auf das Klo möchte und freundlich fragt ,wird man abgewiesen . So etwas sollte man auch unter Strafe stellen . Oder Nicht ???
5 Antworten
Das muss nicht geduldet werden, da gibt es auch keine Vorschrift. Ist reine Kulanz vom Geschäft. Es gibt auch so weit ich weiss keine Vorschrift Kundentoiletten einzubauen. Ausserdem sind die Personaltoiletten meist in nicht für Kunden zugängliche Räumlichkeiten. Ich finde es aber auch unmöglich und hab da schon mal was erlebt, das hat weitreichende Konsequenzen gezogen.
du musst wohl ein hund sein, in deutschland. leider. ich habe es vor kurzem erst selbst erlebt. wo ist das problem der angestellten, menschen die in not sind eine toilette benutzen zu lassen. haben die angst, dass was geklaut wird? ist jeder der mal "muss" ein potientieller krimineller?
ich denke, nein! es ist das gefühl der "macht", wo sich ein kleiner angestellter als "herr und gebieter" fühlt. oder lautet der befehl der firma "REAL"....einkaufen "ja"....pippi machen "nein"?
Ich habe zum Teil Verständnis, dass Geschäftsleute das nicht wollen (bei Lokalen ist das schon wieder was anderes!). Es gibt keine Kunden-Wc's, die Garderoben samt Wertgegenständen des Personals sind gleich in der Nähe...
Dennoch sehe ich das Problem nicht, wenn es um ein kleines Kind geht. Damit mein Kind sich nicht in die Hose macht, würde ich ihm gleich vor dem Laden Gelegenheit verschaffen, sich erleichtern zu können! In weiterer Folge würde ich nicht ausschließen, dass ich mit einem Leihhund rund um den Laden Gassi gehen würde...
DAS ist genau das, was man in so einem Fall machen sollte....! Nichts anderes.....! DH !
Stellt das nicht auf Toilette gehen lassen eine Ordnungswidrigkeit der Geschäfte dar?
es ist sogar ein verstoß gegen die menschenrechte!!!!!
nur weil noch niemand geklagt hat, heißt das noch nicht, dass es alles okay ist.
allerdings was an einer MPU gegen die menschenwürde geht, kann ich nicht nachvollziehen... war noch nie bei einer und werde ich auch nie^^
unseren Gesetzen bei der MPU
ein kapitel für sich. kein "scheinasylant" wird so menschenverachtend behandelt!
allerdings was an einer MPU gegen die menschenwürde geht,
aha, bist wohl einer der sich beim pinkeln gern zuschauen lässt.
war noch nie bei einer und werde ich auch nie^^
nimm deinen mund nicht so voll^^
ich hab dabei an die mpu gedacht, an der man teilenhemn muss, wenn man seinen führerschein verliert.
ich dachte an nix anderes. aber es ist schon vielen menschen passiert, die gesagt haben: "das wird bei mir nie geschehen". und bei einer MPU werden menschen herablassend und wie der letzte dreck behandelt. jeder mörder bekommt mehr verständnis, nach dem motto "er hatte ja ne schlechte kindheit"
nein, nicht
doch doch
nein, das dürfen sie machen
du musst ja auch nicht jeden einfach bei dir kacken lassen, der zb an der tür klingelt
hatten wir auch schon, ich hab aber einen sohn, er hatte dann einfach direkt vor dem geschäft gepinkelt
Zuhause sieht das anders aus aber in der Stadt in den Geschäften sollte das Pflicht sein das sie einen drauf lassen .Auch wenn es eine Personal Toilette ist !!!
sollte, ist aber nicht
ich würde, wenn ich die wahl hätte auch eher das mit gez zwangsabgabe ändern, eh ich das ändern wollte
genau das meine ich auch! die angestellten gehen ja auch nicht bis zur nächsten u-bahn wenn sie mal "müssen"
der chef, als besitzer der gelegenheit zum urinieren, möchte ja auch, dass die da pinkeln gehen
von anderen möchte er das halt nicht
doch, musst du! zumindest wenn du ein geschäft hast.
nein, musst du nicht!
Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
und
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
ein kleines mädchen auf die straße machen zu lassen verstößt absolut gegen das grundgesetz!
dies darfst du nur verweigern, wenn du grund zu der annahme hast, dass dir dadurch eine gefahr droht.
ihr spinnt beide
da steht toiletten, da steht nicht, dass ich meine toilette dazu zur verfügung stellen muss
es geht da wohl eher um den schulunterricht, arbeitszeit etc
pat und paterchon kommen mit zitaten um die ecke
das eigentumsrecht gehört btw auch zu den menschenrechten
mein eigentum! mein klo, ich bestimme, wer da uriniert
unterlasse hilfeleistung, würde ich ja noch durchgehen lassen
aber davon stirbt niemand, wenn er nicht pinkeln kann
der artikel passt nicht, war ja auch nur ne quellenangabe.
allerdings ist der inhalt entsprechend der problematik anwendbar (analogie).
nein, ist er nicht
komm, geh p0rnos gucken...
zu recht....
du bist mir zu primitiv als gesprächspartner, sry jung
@Kn4ll3r Überall da, wo Speisen und Getränke zum Verzehr angeboten werden, müssen Toiletten vorhanden sein. Ansonsten ist niemand, auch kein Geschäftsmann, verpflichtet seine private oder eine Personaltoilette Fremden zur Verfügung zu stellen. Das hat mit Menschenrechten und mit allem was du sonst noch so schwadroniert hast, überhaupt nichts zu tun. Der von dir verlinkte Artikel befasst sich mit einer völlig anderen Problematik und ist auch nicht "analog" anwendbar. Wenn ein Ladenbesitzer einem Passanten die Personaltoilette überlässt, dann ist das ein feiner Zug von ihm, aber es gibt dazu keinerlei rechtliche Verpflichtung. Zudem möchte ich dich sehen, wenn ein Fremder an deiner Haustüre klingelt und mit Hinweis auf Menschenrechte verlangt deine Toilette benutzen zu dürfen.
Wie heißt es doch so schön ? Die Menschenwürde ist unantastbar davon merke ich nicht viel bei unseren Gesetzen bei der MPU ( Medizinisch Psychologische Untersuchung ) genauso . Aber das ist wieder ein anderes Thema wo man einen dicken Hals bekommt .