Todesstrafe fordern strafbar?
Hallo, eine juristische Frage, macht man sich strafbar wegen Volksverhetzung, Bedrohung oder Aufruf zur Gewalt, wenn man
- ganz allgemein sagt, dass man für die Todesstrafe ist?
- die Todesstrafe für bestimmte Gruppen fordert (z.B. für bestimmte Verbrechen)?
- die Todesstrafe für konkrete Individuen fordert (egal ob vor Gericht oder nicht)?
10 Antworten
Zu 1.: Nein, das ist keine Volksverhetzung. Lesen Sie §130 StGB.
Zu 2.: Durchaus, aber nicht bei dem von Ihnen genannten Beispiel. Auf bestimmte Verbrechen ist das nicht anzuwenden, hier sind in §130 StGB eher Gruppen wie Juden oder Roma gemeint.
Zu 3.: Durchaus auch hier, aber mit der Einschränkung, dass sich hier der Grund zeigen muss. Wenn man für Mörder XY die Todesstrafe fordert, dann hat das keine volkshetzerische Wirkung. Wenn man aber die Todesstrafe für einen Juden YX fordert, weil er Jude ist, dann ja.
Das ist mit der freien Meinungsäußerung im Einklang, solange es um die tödliche Bestrafung durch ein Gericht geht.
Wenn du forderst: töte "XY" ist das strafbar.
Man wird zumindest dadurch automatisch zum Verfassungsfeind, da die Todesstrafe durch unsere Verfassung verboten ist. Ferner haben wir das entsprechende Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtserklärung ratifiziert, das sie ebenfalls verbietet.
Grundsätzlich sind solche Statements aber erst mal durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Dass GG spricht nicht von der Abschaffung, sondern deklariert sie als schon abgeschafft. Nicht aufgepasst, als mal der Zustandspassiv behandelt wurde?
Weiter sieht die HM der Verfassungsrechtler ein absolutes Todesstrafenverbot auch in Art. 1, eben der Würde des Menschen. Der wiederum fällt unter die Ewigkeitsgarantie.
Insofern sind Verfechter der Todesstrafe in Deutschland immer auch Verfassungsfeinde.
Wenn Sie mir schon so kommen.
Der zweite Absatz: Mag schon sein.
Der dritte Absatz: Das sehe ich anders.
Ansonsten reicht mir die Interaktion mit Ihnen. Schön, dass Sie als Atzef gesperrt wurden.
Nein .. der Artikel 102 GG Abschaffung der TS gehört nich zu den unabänderlichen Artikeln.
Theoretisch könnte man den Artikel mit 2/3 Mehrheit streichen. Was eine heute noch im Bundestag vertretene Partei auch mal versucht hat ...
1) du forderst andere auf, dass er ermordet wird. Es liegt keine Notwehr vor
2) Was ist mit falschen Beweisen? Ist jemand hingerichtet, macht ja nichts, er ist tot.
3) Einen zum Urteil und Vollstreckung verurteilten hinzurichten ist Mord und keine Tötung. Er kann sich nicht wehren.
Das Grundgesetz spricht von der Abschaffung der Todesstrafe, nicht aber von einem grundsätzlichen Verbot. Man ist auch kein Verfassungsfeind, nur weil man bestimmte Inhalte davon ablehnt oder meint es besser zu wissen. Dem Grunde nach ist man dann ein Verfassungsfeind, wenn man sich gegen grundsätzliche Werte der Verfassung steht. Also z.B. die Menschenwürde oder eben der Gesamtheit des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz ist in den Jahren ja auch verändert und erweitert worden, manchmal sind daraus auch Inhalte entfernt worden. Das macht die Bundesregierung und ihre Mitglieder aber nicht zu Verfassungsfeinden.