Linke Volksverhetzung?

15 Antworten

Zur Volksverhetzung: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Somit lautet die Antwort: Ja. Rassismus ist nicht zwangsläufig mit der marxistischen Ideologie verbunden, Religionsfeindlichkeit und das Hetzten gegen jene, die nicht der sogenannten Arbeiterklasse angehören, der behauptete Klassenkampf hingegen schon. Letzteres lässt sich mit diesem Gesetz ebenfalls abdecken. Es ist ja explizit nicht nur von der "religiösen", "rassischen", "nationalen" und "ethnischen" Herkunft die Rede. Es ist, wie daraufhin beschrieben wird, ebenfalls Volksverhetzung, wenn jemand "gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet"

Jonnymur  19.10.2016, 15:22

Das Augenmerk liegt auf "oder zu einem Teil der Bevölkerung", womit nicht nur die "vorbezeichneten Gruppen" gemeint sind.

Wenn die linke Parole den $130 StGB (Volksverhetzung) erfüllt, indem sie beispielsweise zum Hass gegen religiöse Gruppen oder "Teile der Bevölkerung", kann derjenige, der sie öffentlich ausspricht, wegen Volksverhetzung verurteilt werden.

Ähnlich ist es mit anderen Straftatbeständen wie Beleidigung etc.

voayager  19.10.2016, 11:33

Das ist geballter Unsinn, zum Glück ist Religionskritik hierzulande erlaubt. Es ist in D. eh schon viel zu viel verboten, doch so weit geht es nun wieder auch nicht, wie du das wahrscheinlich wünschst.

PatrickLassan  19.10.2016, 11:56
@voayager

zum Glück ist Religionskritik hierzulande erlaubt.

Kritik ist etwas anderes als Hetze. Hetze gegen religiöse Gruppen kann den in § 130 StGB genannten Straftatbestand erfüllen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

oelbart  19.10.2016, 15:16
@voayager

Im genannten $130 sind explizit auch religiöse Gruppen genannt. Das Verb, das in meinem Beitrag leider fehlt, liefere ich gerne nach:" [zum Hass...] aufstachelt."

Religionskritik, die nicht zum Hass aufstachelt, ist selbstverständlich erlaubt.

coding24  25.10.2016, 10:10
@oelbart

Genaugenommen steht im $130 dazu nichts. Man kann es aber im StGB unter §130 finden.

oelbart  25.10.2016, 10:15
@coding24

Sollte ich je zu politischer Macht kommen, werde ich alles daran setzen, unsere Währung in "Dollar" umzubenennen und einen 130$-Schein drucken zu lassen. Auf den kommt dann kein Bild, sondern §130 des StGB.

Nutzt wenig, aber dann hatte ich Recht gehabt. Macht sich sicher gut in den Memoiren.

Merkt Euch das gut, Ihr werdet noch von mir hören!

Selbstverständlich darfst du "linke Volksverhetzung" anzeigen. Jeder Bürger darf Volksverhetzung jeglicher Art anzeigen. Allerdings solltest du für deine Anzeige auch Nachweise für diese Straftat haben, z. B. Zeugen.

MfG

Arnold

Jetzt mal rein theoretisch: Kann ich jemanden anzeigen, der linke Parolen verbreitet?

Wenn du die Volksverhetzung nachweisen kannst: Warum nicht?

Nur zur Erinnerung:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: Strafgesetzbuch "Volksverhetzung" (130 (1))

Der Teil dürfte schwierig werden, hm?! Linke, die gegen nationale, rassische, religöse oder durch ihre ethische Herkunft bestimmte Gruppen aufstacheln? Kennst du solche Linken?

Auch der Rest, etwa die Verherrlichung des Nazi-Regimes, dürfte bei Linken eher selten auftreten...

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Kommunisten sind ja schließlich laut GG auch schädlich für den Staat (also das System).

Das Grundgesetz schließt weder Sozialismus noch Kommunismus aus. Auch die einschlägigen Gesetze haben sich nicht auf Kapitalismus festgelegt.

Tatsächlich waren, als das Grundgesetz geschaffen wurde, viele Menschen der Meinung, dass es jetzt Zeit würde, den Sozialismus einzuführen, weil - ich zitiere den O-Ton von CDU-Abgeordneten im Bundestag - "der Kapitalismus den Krieg gebiert. Deshalb fordern wir den Sozialismus als neue, friedliche Gesellschaftsordnung."

Nochmals: Das könnte aus dem Mund von SPD- oder KPD-Abgeordneten kommen. Es kam aber aus dem Mund von CDU-Abgeordneten. Nachzulesen in den Bundestags-Protokollen, in denen die Reden der Abgeordneten für die Nachwelt festgehalten wurden.

Heute, runde 70 Jahre nach dem letzten verheerenden Krieg, ist man davon wieder weit entfernt. Die Erinnerung an die Gräuel verschwindet; und mit ihr die Furcht vor dem (nächsten) Krieg und seinen Gräueln. ... "Aus Fehlern lernen" ist eben keine Sache von Konservativen oder gar Reaktionären. Erst recht nicht, wenn es "fremde Fehler", hier also die der Eltern und Großeltern, sind...

In diesem Sinne dürfte die "von Kommunisten ausgehende Gefahr für den Staat" schwierig nachzuweisen sein. Und die "Gefahr für das System" ist völlig bedeutungslos, weil sie rechtlich nicht geahndet werden kann.

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Die Antwort auf deine Frage lautet also: "Wenn du die Volksverhetzung wenigstens leidlich und in Ansätzen begründen kannst, dann ist eine Anzeige gerechtfertigt. Wenn nicht, wird es schwierig sein. Und spätestens bei der zweiten ähnlich gelagerten Anzeige, die den Behörden nur Aufwand verursacht, weil du keine Ahnung von den Gesetzen aber viel Stammtisch-Gestammel im Kopf hast, wirst du dich endgültig der Lächerlichkeit preisgeben und unglaubwürdig machen."

ceevee  19.10.2016, 11:13

Ein Beispiel für Volksverhetzung (ausgehend von den Linken) nach § 130 StgB würde ich so konstruieren, wenn die z.B. Daten/Adressen von politischen Gegnern veröffentlichen und dazu aufrufen, diese Adressen aufzusuchen und denen Gewalt anzutun. Ich bin allerdings kein Jurist...

MrHilfestellung  19.10.2016, 11:25
@ceevee

Ich bin auch kein Jurist, aber so etwas wäre meines Erachtens nicht wegen Volksverhetzung strafbar, sondern wegen Aufruf zu Straftaten und irgendwelche Persönlichkeitsrechte werden da sicherlich auch verletzt.

TUrabbIT  19.10.2016, 12:17

Aufrufe zu Gewalt und Hass gegen Polizei und Ordnungskräfte oder Bänker oder Teile der Politik können auch unter Volksverhetzung fallen. Auch kann m.E. Volksverhetzung gegen Anhänger gewisser politischer Parteien stattfinden, so auch gegen NPD oder AfD Mitglieder.

Unsinkable2  19.10.2016, 12:39
@TUrabbIT

Worin siehst du die ethnische, rassische oder religiöse Gruppe und/oder Person, die das Gesetz hier fordert?

ceevee  19.10.2016, 13:19
@Unsinkable2

Ich sehe darin einen Einzelnen oder Teil der Bevölkerung wegen einer vorbezeichneten Gruppe, der in dem oben zitierten Absatz per oder-Verknüpfung ebenfalls mit drin ist. :) Darauf stützt sich die Argumentation aus meinem ersten Kommentar, aber 111 StGB passt in meinem Fall besser, da hast du Recht.

Wenn man aber nicht zur Gewalt aufruft, sondern die Leute "nur" beleidigt, dann wird's schon kritisch. Aber da spielen andere Paragraphen sicherlich auch mit rein. 

Ich hab beim Googeln gerade gesehen, dass Olivia Jones die AfD bzw. Andre Poggenburg wegen Volksverhetzung angezeigt hat

http://www.olivia-jones.de/wordpress/2016/09/offener-brief-zur-anzeige-der-afd-sachsen-anhalt-wegen-volksverhetzung/

Dort geht's um Homosexuelle, die sind ebenfalls keine ethnische, rassische oder religiöse Gruppe.

Unsinkable2  19.10.2016, 13:41
@ceevee

vorbezeichneten

Die unpräzise deutsche Sprache mal wieder. Mit "vorbezeichnet" ist "die oben genannte" Gruppe gemeint; nicht eine "klar bezeichnete/umrissene".

Damit wären wir wieder bei ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen. Ein Aufruf gegen schwarze oder jüdische Polizisten wäre also sicherlich Volksverhetzung; ein "allgemeiner" Aufruf zu Gewalt gegen Polizisten wäre ein Aufruf zu einer Straftat.

... Aber vielleicht findest du ja Richter, die "den Glauben an das Rechtssystem" als "religiöse Gruppenzugehörigkeit" verorten? ;)

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Das Problem mit der AfD bzw. Pegida ist, dass man (nahezu) immer einen rassistischen Hintergrund hat, auf den man sich berufen kann. Selbst die Beleidigung von Politikern anderer Parteien wird ja gern rassistisch hinterlegt; und sei es nur, dass man sie mit "Judenfreunden" oder ähnlich gelagerten Theorien in Verbindung bringt. Daraus wird dann der indirekte volksverhetzende Bezug, der - natürlich - auch strafbar ist.

  1. Steht im Grundgesetz kein Wort davon, dass der Kommunismus "schädlich" ist.
  2. Hat Volksverhetzung nichts mit linken oder rechten Parolen zu tun, sondern ist im StGB exakt definiert und ist erstmal frei von politischen Ideologien. Wobei Hetzte aus nationalen, rassistischen, ethnischen oder religiösen Gründen natürlich eher rechte als linke Themen sind. Aber das liegt ja nicht am Gesetz, sondern an den Rechten.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es gibt noch die Absätze 2- 5, die erspare ich uns mal.