Ich möchte nicht gegen meinen Cousin wegen Volksverhetzung aussagen was soll ich tun etwa lügen?
Die haben meinen 15 Jährigen Cousin wegen rechte Sprüchen vor Gericht gestellt wo ich leider bei war. Nun wollen die doch tatsächlich dass ich gegen ihn aussage und meinen sie hätten irgendwelche Rechte mich dazu zu zwingen. Um es ganz klar zu sagen ich bin bei meiner Tante aufgewachsen er ist für mich wie ein Bruder. Ich kann nicht gegen ihn aussagen es geht einfach nicht. Eigentlich wollte ich schweigen muss ich jetzt wirklich lügen oder gibt es noch einen Weg wie ich zu meinem Zeugnisverweigerungsrecht komme ? Ich bin übrigens 19
Den rechten Kram hat er ein für alle Mal hinter sich gelassen. Dank meiner Hilfe
17 Antworten
Er hat schon begriffen und draus gelernt. Genau dafür sind Fehler da. Also ist alles erledigt.
Nun steht aber noch eine Entscheidung des Gerichtes an.
Ihr beide werdet dort sein, um dort zu erklären:
Vorab! Wenn dein Cousin fragt, sage: "Ja, ich gehe hin, aber nicht um dich anzuschwaerzen, denn du hast draus gelernt. In Zukunft überleg vorher, bevor du die Klappe aufreisst. Lern das. Lass dich überraschen und hab keine Angst! Ich hab genau überlegt was ich sage."
Ihr geht hin als vernünftige Menschen, ohne Angst. (Kommt Angst, beobachtet sie nur. Sie zieht wieder weg. Nicht weiterdenken, denn sonst dreht sie sich im Kreis. Das RICHTIGE ist das Gute für ihn und dich.
Dann geht ihr beide, ohne Ängste hin, könnt alles MIT ANGSTLEEREM HIRN beobachten und das richtige kommt dann in euer Hirn!!!
Das alles, auch von Angst nicht annehmen, erkläre ihm vorher noch!!! (Weil sonst steht ihm/euch seine/eure Angst im Hirn im Weg, das Richtige zu sagen.)
Du hast 3 Möglichkeiten:
1. Anschwaerzen. Willst du nicht.
2. Mundhalten. Ist falsch für alle 3! Denn: Keine Antwort, ist auch eine Antwort!!!
Aussage verweigern bestätigt das Geschehene für s Gericht und gegen deinen Cousin. Dir erhält es die Ängste. Euer beider Vertrauen leidet darunter.
3. Du bist der, der bescheid weiss, dass er gelernt hat draus. Dass er ein Mensch ist, der dir Bruder ist. Der dem Gericht das sagen kann, damit der Richter einfacher entscheiden kann.
Nimm ein Blatt Papier und schreib sofort eine Rede auf. (Du gehst dabei NICHT darauf ein, dass du etwas zu dem Vorfall sagst.
Du erklärst: Name ist ein guter Cousin und wie mein Bruder seit ? Jahren schon. (Kleine Pause, guck auf dem Podium alle in der Runde an.) Weiter:
Alle Menschen machen mal Fehler und lernen daraus. Name ist vernünftig und hat einen ordentlichen Charakter. Er lernt SELBST aus seinen Fehlern. (Wieder kleine Pause. Runde gucken.) Ich bitte das Gericht um ein WEISES Urteil für meinen Freud.
Rede langsam, deutlich, ohne Angst.
Du musst es kurz halten, DEINES, DEIN AGIEREN!!! Du darfst NICHT aus Angst auf denen ihres reagieren. NICHT REAGIEREN!!! Und kurz und knapp deines, weil das geht in deren Hirn und sitzt.
Deshalb schreib sofort auf. Ohne Angst. Und lies Aussage noch paarmal durch, ob sie kurz ist. Versetz dich dabei in den Richter und Staatsanwalt.
Geh hin und steh zu deinem Freund und lass ihn nicht allein. Denn das würdest du doch tun, wenn du nicht aussagst. Das hast du noch nicht überlegt.
Geh hin und helf ihm, wenn er wie ein Bruder ist.
Du kannst das! Er braucht dich dort!
Du bist deiner Tante aufgewachsen, dann sei ihr jetzt Mal dankbar und hilf allen. Statt es dir bequem zu machen und Vertrauen zu deiner Tante zu zerstören.
Ich will nicht dass er verurteilt wird dass das am Ende wo steht. Will ich einfach nicht
5lucas10. Mit Lügen hilfst du ihm nicht und schadest dir noch selber. Wenn du schon hingehst, dann tu was allen hilft! und nicht allen schaden. Bist du erwachsen, dann sei vernünftig.
Hab auch noch eine vierte Möglichkeit lügen und damit durchkommen. Ich will nicht dass mein Cousin vorbestraft soll er einfach nicht. Will ich nicht mir völlig egal was das für mich heißt. Klappt das lügen nicht wird meine Tante es mir anrechnen die Geldstrafe für mich zahlen. Der Rest ist mir scheißegal
Ich kann deine Haltung dahingehend, dass du gegen deinen eigenen Verwandten nicht aussagen willst nachvollziehen.
ABER:
Es empfiehlt sich in anderer Hinsicht vielleicht auch darber nachzudenken, welche Konsequenzen möglicherweise dabei für besagtes Mädchen und Umfeld herumkommen können, wenn du nichts dazu sagst.
Die Sache ist einmal angerichtet und wird negative Konsequenzen nach sich ziehen und zwar entweder für ihn oder für sie und da stellt sich die Frage, ob du sie in zweifacher Hinsicht zum Opfer und dich damit selbst zum Täter machen willst, indem du mit der dir bekannten Wahrheit hinterm Berg hällst.
An deiner Stelle würde ich, wenn noch Zeit dafür ist, versuchen beide an einen Tisch zu bekommen, irgendwie zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen und zu erreichen, dass sie die Klage fallen lässt.
Das wäre vermutlich der sinnvollste Weg den Gewissenskonflikt zu umgehen. Funktioniert das nicht, wirst du auf die eine oder andere Weise für einen der beiden negative Konsequenzen heraufbeschwören, wie du dich dann entscheidest, das kann dir niemand abnehmen.
Das ist wie gesagt, deine Sache, die du mit dir abkaspern musst. Ich würde dir nach wie vor nahelegen zu versuchen das noch irgendwie außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.
Hat meine Tante schon versucht das will die nicht. Deswegen braucht die sich nicht zu wundern wenn wir das so machen. Sobald ich einmal damit durchgekommen bin gibt es nichts zum abkaspern für mich
Gut, sagen wir es so: Wenn ihr bereits versucht habt euch zu einigen und das auf der anderen Seite auf Ignoranz stößt, musst du da sicherlich auch ein weniger schlechtes Gewissen haben, wenn dein Gedäächtnis leider gewisse Erinnerungslücken aufweist.
Ich bin für meinen Teil kein Freund davon für jeden Scheiß zum Gericht zu laufen und soweit nicht anderes passiert ist, als eine Beleidigung ist es aus meiner Sicht auch mit einer angemessenen Entschuldigung getan.
Wenn die andere Seite trotz entsprechenden Angebots nicht bereit war sich auf gütlicher Basis zu verständigen, würde ich mich auch an nichts erinnern und sie damit vor die Wand laufen lassen.
Meine Tante hat dem dummen Gör sogar 500 Euro geboten damit die uns in Ruhe lässt wollte die nicht. Der ist nicht mehr zu helfen
Auch wenn ich den Gewissenskonflikt hier verstehe, muss ich an der Stelle von "Erinnerungslücken" auf rechtliche Folgen hinweisen. Hier mal zum nachlesen:
https://www.strafakte.de/strafprozessrecht/zeugen-flucht-ins-vergessen-gerichtsamnesie/
Schon, nur wird das niemand nachweisen können. Im Normalfall würde ich zu so etwas auch nicht raten, nur finde ich es, wie gesagt, albern wegen so etwas zu prozessieren, zumal, wenn man tatsächlich versucht hat das anders zu regeln.
Sicherlich war das vom rechtlichen Standpunkt her nicht in Ordnung und ist eine strafrechtlich relevante Angelegenheit. andererseits wegen der Unbesonnenheit eines Teenagers, der noch kaum weiß, was er sagt und trotz einer Entschuldigung zum Gericht rennen zu wollen ist für mich schlicht querulantentum und für sowas muss man keinen Ärger innerhalb der Familie anzetteln.
Hier ganz stark aufpassen!
Vor Gericht zu Lügen ist ganz sicher keine Bagatelle, bei der man mal "auf die Finger geklopft" bekommt.
Als vereidigter Zeuge vor Gericht zu lügen ist Tatbestand des Meineid, hinzu kommt noch Strafvereitelung. Das sind Straftaten die nicht so glimpflich Enden...
Bevor sich jemand Meldet mit "Aber § 258 StGB, Absatz (6) sagt ja aus, dass es Straffrei ist wenn es um Angehörige geht":
Als Cousin zählt er im rechtlichen Sinne nicht als direkter Angehöriger und kann sich nicht darauf berufen! (Cousins sind Verwandte des 4. Grades)
Hier mal Auszüge was dir Droht:
Meineid(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Strafvereitelung(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du Glück hast, kommt bei dir noch das Jugendstrafrecht in Frage. Dann wirds ein "wenig" weniger...
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Das Lügen wird für dich ganz übel Enden, wenn es raus kommt. Lass es sein. Dein Cousin ist Minderjährig. Wenn er wirklich "Begriffen" hat was er da gemacht hat und Reue zeigt, dann wird es bei Ihm auch nicht sonderlich schlimm enden. Wenn du aber lügst, hast du sehr große Probleme...
Weißt du das ist mir alles scheiß egal meineTante hat genug Kohle das für mich zu bezahlen. Was soll schon passieren ich bin doch auch erst 19 hab noch nie was angestellt. Meine Tante wird es mir hoch anrechnen es kann doch auch sein dass ich damit durchkomme
Du sagst immer "Es mir zu bezahlen". Auf Meineid steht eine Freiheitsstrafe! Da bezahlt man nichts. Da gehts in den Knast!
Ich verstehe deine Situation durchaus. Ich wüsste jetzt auf Anhieb auch nicht, was ich an deiner Stelle machen würde. Aber bedenke auch die folgen für dich.
Auch wenn du die Aussage verweigerst oder lügst, kann dein Cousin verurteilt werden. Deine Aussage ist sicherlich nicht der einzige "Beweis" den sie haben. Kein Staatsanwalt wär dumm genug, den Fall einzig auf einer potentiell belastenden Aussage von Familienangehörigen aufzubauen.
Sprich am besten mit eurem Strafverteidiger. So viel ich weiß, ist das Verweigern der Aussage zwar nicht zulässig, stellt aber an sich noch keine Straftat dar. Selbst wenn, wäre das Strafmaß weitaus geringer als wenn man dich beim Lügen erwischt!
Was wäre wenn ich mich mit meinem Cousin verlobe ?
Mal was anderes: Du sagst aus, wenn man Dich zwingt. Wenn er sich daneben benimmt und das ist strafbewehrt, soll er das mal verpacken. Aber wie will man Dich zwingen?
Hab mich auch schon gefragt was die machen wollen wenn ich einfach nichts sage. Denen einfach kackendreist ins Gesicht sagen dass sie von mir kein Wort hören. Hab nur Angst dass die das dann als Schuldeingeständnis gegen ihn werten
Das wirst Du nicht sagen!
Natürlich kannst Du als erstes erklären, dass Du Dich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufst, ihr seit miteinerander verwandt.
Dann wartest die Erklärung des Gerichts ab.
Du bist juritistischer Laie.
Lügen empfiehlt sich nicht, Du kannst Dich einfach nicht erinnern.
Nicht lügen, einfach bissl Weichzeichner drüberlegen.
Wirst Du gefragt, berufe Dich auf Nichtwissen.
Sonstig hast Du nicht zugehört.
Er soll dieses oder jenes geäußert haben?
Berufe Dich auf Nichtwissen.
Du kannst Dich einfach nicht erinnern.
Warte einfach ab, bis seine Verteidigung Dich fragt, die wird den Ball schon flach ziehen.
Ich hatte Kopfhörer im Ohr nichts mitbekommen kann ich das sagen ?
Selbstverständlich, "Soweit ich mich erinnere hatte ich Köpffhörer auf" (Relativsatz).
Behauptet ein anderer etwas anderes, war's eben ein Erinnerungsirrtum, jedenfalls keine Falschaussage.
Welche Konsequenzen bekommt die schon ist mir egal. Meine Familie ist wichtiger als ein Kopftuchmädchen die ich nicht kenne. Hab da überhaupt kein schlechtes Gewissen