Was sind Pro und contra argumente für die Todesstrafe?

10 Antworten

Hallo,

aus rechtlicher Sicht, insb. der Menschenwürde:

Ganz hM: (Kontra Todesstrafe)

Die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe macht den Körper in einer die Personalität beeinträchtigenden Weise zum bloßen Instrument. Sämtliche modernen Hinrichtungsarten weisen außerdem ein unerträgliches Maß an Grausamkeit auf und lassen den Betroffenen sein Ausgeliefertsein in dermaßen drastischer Weise spüren, dass in den Anspruch auf Beachten der Würde eingegriffen wird.
Der Kern der Menschenwürde steht hier also als Grenze staatlicher Strafgewalt gegen die Todesstrafe. Zudem entfällt auch noch jegliche Hoffnung die Freiheit wiederzuerlangen.

Minderheitenmeinung: Todesstrafe verstößt nicht gegen Art. 1 I GG (und Art. 79 III GG)

- Täter eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens setzt sich aus freiem Entschluss dem Risiko dieser Strafe aus. Man sollte m.E. an dieser Stelle noch beachten, dass auch Fehlentscheidungen ergehen können und sich oft nach Jahren erst die Unschuld (erwiesen) herausstellt. Der Staat hätte dann im Fall der Todesstrafe aber in für das GG unerträglicher und nicht mehr korrigierbarer Weise die Menschenwürde verletzt, das ist nicht haltbar.

- Vollzug der Todesstrafe bei gegen das Leben gerichteten Delikten ist im Hinblick auf die Wiederherstellung der Würde des Täters notwendig.

- Ansonsten müsste man allen zivilisierten Staaten, die die Todesstrafe praktizieren, eine Verletzung der Menschenwürde vorwerfen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße, JS

Sofern die Vollstreckung der Todesstrafe garantiert werden kann, dass diese den Gesetzen entsprechend angewandt wird und nicht für den Menschen qualvoll noch hin zu ist, bin ich in einigen Aspekten für die Todesstrafe. 

Jedoch egal ob in China, den USA, oder in irgendeinem anderen Land, wo es die Todesstrafe gibt, nirgendwo ist es garantiert, dass es bei der Verurteilung mit rechten Dingen zugeht, und der Verurteilte wirklich nicht unnötig gequält wird. Solange dieser Punkt nicht geklärt bzw. verfassungskonform ist, sollte die Todesstrafe nicht vollstreckt werden.

Ich hoffe ich konnte helfen.

KaterKarlo2016

@frageantwort543,

Pro: Die Durchführung der Todesstrafe erspart dem Steuerzahler viel Geld.

Contra: Niemand hat das Recht, einen anderen Menschen zu töten.

Ganz einfach. Derjenige der das Urteil fällt, soll auch richten.

Bist du bereit ein Menschenleben auszulöschen ?

Wir sind nicht Gott. Wir richten nicht über andere. Wir entscheiden nicht wer lebt und wer stirbt. Ganz einfach.

Pro:

- keine jahrelangen Zahlungen für Häftlinge
- Menschen, die definitiv nicht resozialisierbar sind stellen keine Gefahr mehr dar
- für Hinterbliebene der Opfer kann es beruhigend sein, wenn die Täter tot sind
- schon in der Bibel heißt es "Zahn um Zahn"

Contra:
- Menschenrechte, die Würde des Menschen ist unantastbar, Leben als höchstes Gut
- es gab bereits Fehlentscheidungen bei der Verurteilung
- Vergeltung macht Geschehenes nicht wieder rückgängig

mememe3  19.11.2017, 23:32

Im Ernst? Du argumentierst mit der Bibel? Gerade bei einer solchen Frage sollte man sich wohl eher nicht auf sie verlassen...

medmonk  27.05.2016, 17:03

- schon in der Bibel heißt es "Zahn um Zahn"

Da du die Bibel erwähnst (2. Mose 21), heißt es in selbiger:

Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet. Denn mit welcherlei Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welcherlei Maß ihr messet, wird euch gemessen werden.

Gleich dazu sage, das ich selber eigentlich nichts mit Kirche am Hut habe. Dennoch »Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet.« Viel zutreffender finde. Fakt ist (traurig aber wahr), das schon zu viel viele unschuldig zum Tode verurteilt wurden. Allein bei dem Gedanken das auch eine große Zahl an unschuldiger Menschen hingerichtet wird, einem schlecht wird. 

Ich selber zahle lieber mit meinen Steuern die lebenslange Inhaftierung von Häftlingen, als mit selber die Tötung all jener. In meinen Augen hat kein Mensch das recht, das Leben eines anderen zu beenden. Einzige Ausnahme für mich, aktive oder passive Sterbehilfe bei todkranken Patienten.  

LG medmonk