Todesfall, Wohnungsauflösung, aber selber mittellos - was kann ich tun?
Also, meine Mutter ist gestorben und ich müsste nun die Wohnung räumen. Die Wohnung liegt nun aber weiter weg und ich habe selbst noch eine Wohnung. Ich beziehe aber nun mal Hartz 4 und das Amt sagt, ich darf die Bestattung und Räumung der Wohnung nicht machen, da ich dann mehr als 3 Tage nicht in meiner Wohnung wäre und nicht verfügbar wäre. Das heißt, die wollen mir keine Leistung mehr bezahlen!
1. Dürfen die das? Ich bin die einzige Erbin, ohne Geld geht nichts. 2. Die Bestattung ist geregelt, aber die Räumung kostet auch, soviel habe ich nicht, wer kann mir dabei helfen? 3. Ist das rechtens was das Jobcenter macht, dürfen die mich so sitzen lassen?
Danke für schnelle Antworten.
4 Antworten
Es existiert keinerlei Regelung, nach der du nicht länger als drei Tage ortsabwesend sein darfst.
Du kannst im Jahr bis zu drei Wochen mit Erlaubnis deines Vermittlers ortsabwesend sein und von den Obliegenheiten der Erreichbarkeitsanordnung befreit werden.
Verweigert dir dein Vermittler diese Ortsabwesenheit, so hat er er seine Entscheidung dezidiert zu begünden; das heißt, er kann nicht willkürlich entscheiden.
Ich würde es schriftlich beantragen: bei Vermittler, beim Vorgesetzten; und auch schon mal eine Mail an das Kundenreaktionsmanagement und den Geschäftsführer des Jobcenters absetzen.
Die etwaigen Räumungskosten sind keine Jobcenter-Leistungen, können aber ggf. bei Sozialamt im Rahmen der SGB XII-Leistungen beantragt werden.
Nimm dir Urlaub, wenn du länger als ein paar Tage wegfährst .
Gib den Brefkastenschlüssel einem Nachbarn, er soll dich anrufen, wenn Post von einer Behörde kommt.
Das was die sagen ist nicht richtig. Du bist Erbin und hast rechte und Pflichten. Zu deiner pflicht gehört es auch das du die Wohnung ausräumst. Ist es vielleicht möglich Donnerstag (nachdem die Post ausgeliefert wurde) hinzufahren? Dann kannste die Sachen übers Wochenende regeln denn vor Montag wird dich ja keine Post mehr vom Amt erreichen. Um eine Räumung brauchste dir eigentlich keine Sorgen machen. Schau ob in der Region wo deine Mutter gelebt hat, ein Sozialkaufhaus ist. Die nehmen die Sachen gerne an, zwar bekommste dafür keinen cent nichtmal für eine 3000€ teure, fast neue Einbauküche aber du hast die Räumungskosten eben auch nciht zu tragen. Andere möglichkeit wäre, wenn du in der Nähe noch jemanden kennst das er/sie Flugblätter bei der Tafel aushängt das die Wohnung geräumt werden muss und zur kostenlosen abholung bereit stehen... da finden sich immer genug Leute.
Moin! Also gegen ALG-2 (Hartz-4) ist nichts ein zu wenden. Ich bekomme das auch, wegen Unfall. "Bischen" was gerochen, untragbar für den Chef. 1. Die vom sogenannten "Jobcenter" dürfen das nicht. Die nutzen nur ihre "Mach" aus. Wende Dich ganz schnell an den http://www.sovd.de/, die helfen Dir! 2. Es gibt Wozhnungsauflöser die nichts nehmen, die verkaufen alles. Du selber bekommst dann aber nichts. 3. Siehe Punkt 1. Viel Glück und mein Beileid. Gruß Magnetism24340