Hartz 4 Übernahme der prüfungsgebühr

7 Antworten

frage doch mal bei der zuständigen rechtsanwaltskammer nach - das sind ja DIE fachleute genau für dieses thema. und bei der prüfung und vorbereitung waren doch sicher auch rechtsanwälte da...........

eine interessante frage, würde mich auch sehr interessieren!!. allein die argumentation dagegen, wie: schneller jobfinden und besser bezahlt mit einem quasi '"gesellenbrief". es ist schon unglaublich was die sich alles einfallen lassen um sowas nicht zu bezahlen! das ist einfach unsozial und ein skandal!!!
ich denke und hoffe nicht, dass die mit dieser argumentation durchkommen - aber was weiß ich schon, unsere gesetze sind manchmal wirklich sowas von unverständlich und ungerecht!! ich drück euch so fest die daumen!!

und wenn das eine betriebliche ausbildung war?? - dann zahlt das doch normalerweise der ausbildungsbetrieb!!!

Frieder2 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 13:09

Keine betriebliche Ausbildung, Tochter war krank, deswegen wurde die Ausbildung beendet ohne Prüfung. Sie hat die Schule weiterbesucht, um die Prüfung nachzuholen. Kindergeld bekommt sie keins mehr, zur Zeit Hartz IV, wohnt auch nicht mehr zu Hause und ist über 25. Hab aber schon Ansatzpunkt gefunden, SGB III, Arbeitsförderung (§1), vielleicht kann ich die damit festnageln........ Und Danke für deine Anteilnahme

annrose66  05.02.2013, 13:32
@Frieder2

ich würde aber auf alle fälle diese gebühr zahlen, wenn die frist verstreicht, dann ist es vorbei!!! und mit dem amt kannst du dich ja länger auseinandersetzen und die dazu bringen doch noch zu bezahlen! wie gesagt, frage in der rechtsanwaltskammer nach....vielleicht gibt es ja eine möglichkeit zur stundung bis das mit dem amt geklärt ist oder eine verringerung!

Prüfungsgebühren zahlen eig. der Ausbildungsbetrieb

Die Prüfungsgebühr für Auszubildende trägt der BETRIEB.

Hoffentlich hat sie einen schriftlichen Bescheid. Als RA-Fachgehilfin muss sie ja wissen, wie sie mit der Rechtsmittelbelehrung umgehen muss.

Rheinflip  05.02.2013, 16:28

tja hans, mal wieder nicht alles gelesen...

DerHans  05.02.2013, 18:06
@Rheinflip

Was soll man denn da noch lesen?. Dass die Begründung des JobCenters Unsinn ist, ist ja wohl offensichtlich.

Und als RA-Fachangestellte sollte sie wissen, dass man Widerspruch einlegt und bei Nichtabhilfe vor das Sozialgericht ziehen kann.

Nun gut, soweit ich weiß, muss die ARGE dies nicht übernehmen. Deine Tochter müsste es also selbst bezahlen. Ich weiß persönlich nicht, wie hoch die Gebühr ist, aber deine Tochter bekommt ja nur eine Aufstockung plus das Kindergeld.

Je nachdem ob Sie zu Hause wohnt (bezüglich des Kindergeldes), müssten die Eltern, wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt, das Kind auch unterstützen, wenn es Ihre erste Ausbildung ist. Ansonsten, ist das Kindergeld genau für so etwas zuständig, wenn Sie es denn noch bekommt.

Frieder2 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 13:10

Keine betriebliche Ausbildung, Tochter war krank, deswegen wurde die Ausbildung beendet ohne Prüfung. Sie hat die Schule weiterbesucht, um die Prüfung nachzuholen. Kindergeld bekommt sie keins mehr, zur Zeit Hartz IV, wohnt auch nicht mehr zu Hause und ist über 25.

Rina1992  07.02.2013, 03:03
@Frieder2

Normalerweise bekommt ein Kind doch noch Kindergeld, wenn es in der ersten Ausbildung drinnen ist. Da sie das doch im Endeffekt noch ist, sollte Ihr doch auch Kindergeld zustehen (kann mich irren, nur so habe ich es damals von der ARGE erklärt bekommen).

Ich würde nochmal in Widerspruch gehen, bezüglich der Prüfungsgebühr und abwarten. Ansonsten leider selbst tragen, wenn die Ausbildungsstätte es nicht übernimmt.

naja, vlt. kann deine Tochter ja da ihren Chef fragen? Ich mein, sie ist doch da an der "Auskunftsquelle"