Ist es Hausfriedensbruch, wenn ich ein Schlüssel habe?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe paar Jahre mit meiner Mama und ihren Freund zusammen gelebt. Ich bin vor 1 Jahr ausgezogen und zu meinem Freund gezogen. In der zwischenzeit haben sich meine Mama und ihr Freund auch getrennt und auch sie ist ausgezogen.
Nun habe ich das Problem, das ich dort nicht mehr gemeldet bin. Nur noch der ex freund meiner Mama.. Ich habe noch ein paar Kartons in meinem ehemaligen Zimmer stehen und auch noch ein Haustürschlüssel.
Ich habe auch schon oft versucht ihn telefonisch zu erreichen aber leider ging er nie ran und ich bekam auch keine Antwort auf meine Nachrichten.
Kannn ich jetzt einfach so meine Kartons holen? Oder ist es Hausfriedensbruch?
7 Antworten
Du schreibst ihm, dass du die Kartons am... holen wirst und das du noch einen Schlüssel hast und bittest um seinen Rückruf. Tel. Nr. schreibst du auch dazu. Die Erlaubnis, seine Wohnung zu betreten hat er nie widerrufen und mit einer vorsorglichen Ankündigung hast du meiner Meinung nach dem Recht genüge getan.
Hausfriedensbruch ist es im jedenfall dann, wenn Du ohne Wissen des Bewohners, 1. einen Schlüssel hast und Dir dann 2. auch damit noch Zugang zur Wohnung verschaffst.
Rückt er die Kartons nicht raus, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten!
Ich halt es mit Raspberry2k13. Wenn er schon nicht reagiert, würde ich persönlich die Kartons holen und Türe wieder schliessen. Kannst aber auch bei der Polizei anfragen, die machen ihm dann schon Beine, wenn er Deine Sachen evt. zurückhalten will. Er hätte Dir halt den Schlüssel abnehmen sollen .... sein Pech!
Ohne seine Erlaubnis darfst du nicht in seine Wohnung. So sieht das Recht aus. Aber was er nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Du kannst es drauf ankommen lassen und schauen, wie er reagiert, wenn er merkt, dass deine Kartons weg sind.
Es ist nur Hausfriedensbruch, wenn er dich anzeigt bzw. dir ausdrücklich gesagt hat, dass du das Gelände nicht betreten sollst. Ansonsten ist es ein: Ein alter Bekannter holt seine Sachen ab. Fertig.