Exfreundin will ihre Sachen über die Post bekommen?
Guten Tag :)
Vor einigen Wochen hatte ich mich mit meiner Exfreundin getrennt. Seitdem liegen hier noch einige Sachen von ihr.
Ich habe all ihre Anziehsachen, ihre Schminke, Schmuck und auch anderweitige Dinge in Müllsäcke vorsichtig gepackt. Das sind nun 4 schwere Säcke geworden.
Meine Expartnerin will mich nicht mehr sehen und erwartet, dass ich all die Sachen per Post an sie schicke.
Das wäre jedoch viel zu teuer für mich. Ich bin Azubi, daher finanziell eingeschränkt und sie kann die Sachen jederzeit bei mir abholen. Die Eltern haben auch ein Auto.
Gestern Abend wurde mir nun gedroht, dass sie einen Anwalt einschalten will und die Sachen per Gerichtsvollzieher holen wird, sollten die Pakete nicht in den nächsten 10 Tagen eintreffen.
Bin ich dazu gezwungen, die Pakete per Post an sie zu verschicken (muss das Porto ja definitiv selbst bezahlen..)?
Und kann sie gerichtlich da was machen? Ich verweigere ja nicht ihre Sachen, sie kann diese jederzeit abholen.
LG 😊
10 Antworten
Du bist dazu nicht gezwungen ihr die Sachen zu schicken, du hast ihr ja gesagt, dass die Sachen noch da sind und sie diese abholen kommen soll, sag ihr du stellst die Sachen vor die Türe, dann kann sie es am .... um ... abholen und mitnehmen oder sie soll einfach jemand von ihren Freunden schicken, denen du die Sachen dann geben kannst oder sie soll dir vorab das Geld für den Versand überweisen, dann kannst du es ihr auch senden.
Deine Ex soll sich ihre Sachen selbst holen.
Du gibst ihr einen Zeitpunkt vor an dem sie sich ihre Sachen abholen kann, du schreibst ihr wo sie stehen, du stellst die eben dann so das die nicht für jedermann zugänglich sind. Du gibst ihr auch dann vor das sie ihren Müll verbindlich da abholen muss ansonsten geht das Zeug in die Tonne.
Du musst ihr nichts schicken.
Wenn sie es holen möchte, bitte, Du willst es ja nicht behalten!
Sag ihr einen Termin, wann sie es holen kann und gut! Kannst es ja notfalls direkt, bevor sie bei Dir eintrifft, vor die Tür stellen...
Schreib ihr das ihr Scheiß da noch steht und wenn sie den nicht innerhalb von 5 Tagen abholt berechnest du ihr Lagerkosten.
Alternativ kann sie drauf verzichten und dann wirfst du ihn weg.
Sehr geehrte Frau xyz,
nachdem sich unsere Lebenswege am..... getrennt haben sind einige Private Dinge in meinem Himmer verblieben. Sollten diese in fünf Tagen weiterhin hier stehen werde Ich Ihnen Lagerkosten in Höhe von 10 € pro Tag berechnen müssen.
Wenn nach weiteren 5 Tagen die Müllsäcke weiterhin hier verbleiben werde ich diese dem nächsten Wertstoffhof zuführen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Xyz2
😂
Wie andere schon sagten kann sie das schlichtweg nicht verlangen. Insbesondere dann wenns unproblematisch ist vorbei zu kommen.
Wenn sie nicht selbst kommen will kann sie locker jemaden schicken der das macht.
Nur wenn du dich weigerst die sachen herauszugeben oder dich indirekt weigerst in dem du nicht bei Terminabsprachen etc. Kooperierst kann das Problematisch werden.
Alles andere ist schwachsinn.
Wie jemand anderes vorgeschlagen hat. Setz ihr ne frist bis wann sie das zeug abgeholt haben muss und setze ansonsten lagerkosten an. Denn dazu hast du das recht.