Tilgungsfrist bei Führerscheinentzug, wie ist die richtige Vorgehensweise?

2 Antworten

Dir wurde nicht der Führerschein entzogen, sondern die gesamte erteilte Fahrerlaubnis, um welche es sich bei deinem Anliegen handelt. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Rechtsgrundlage für die vorläufige Beschlagnahmung deines Führerscheins ist § 111a Abs. 1 StGB.

Deiner Schilderung nach scheint dir durch ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen wurden sein. Dieses müsste mit dem dazugehörigen Beschluss mitgeteilt haben, ob du überhaupt und wenn ja, wann du die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen kannst.

Aufgrund der 15-jährigen Wartezeit empfehle ich einen Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde, um prüfen zu lassen ob du eine Neuerteilung beantragen kannst.

Im übrigen gilt § 29 StVG für dich nicht, da dir die gesamte Fahrerlaubnis, offenkundig aufgrund einer Straftat entzogen wurde. Das Gericht bestimmt gemäß § 69a StGB im Regelfall eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslänglich.

house001 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 22:29

Ich bekam eine Ordnungverfügung: Entziehung der Fahrerlaubnis gem. §3Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit §46ABS.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Bankfreund  30.01.2022, 22:33
@house001

Die Mitteilung der Rechtsgrundlagen über den Entzug deiner Fahrerlaubnis ändern nichts an meiner Mitteilung.

Wenn Du zuletzt 2016 einen Antrag auf Wiedererteilung Deiner Fahrerlaubnis stelltest , und diesen dann nach Scheitern der darauf angeordneten MPU nicht von Dir aus wieder zurück zogst , so hast Du jetzt leider die A-Karte .

Denn damit hast Du bei der Führerscheinstelle dann leider den "MPU-Counter" wieder auf Null zurück gestellt . Sprich : Ausgehend von dem erfolglosen ( und nicht zurückgezogenen ) Antrag auf FE - Wiedererteilung beginnt mit Rechtskraft dieses letzten Verwaltungsaktes die MPU - Anordnung erneut für 10 Jahre zu laufen .

Das hat dann auch nichts mit dem § 29 StVG zu tun , sondern bezieht sich einzig und alleine auf behördeninternes Verwaltungswesen der Führerscheinstelle . Bis mindestens 2016 wirst Du damit in Deiner FS - Akte den neuerlichen Vermerk einer MPU - Beauflagung stehen haben . 😞

Ob zu den 10 Jahren dabei jetzt auch noch einmal 5 Jahre Anlaufhemmung hinzu kommen , kann ich Dir leider nicht sagen .

verreisterNutzer  30.01.2022, 23:20

Korrektur wegen eines Tippfehlers :

Bis mindestens 2016 wirst Du damit in Deiner FS - Akte den neuerlichen Vermerk einer MPU - Beauflagung stehen haben .

2026 wollte ich Dir da korrekt kommunizieren .