Tierarzt narkotisiert Kater ohne vorherige Zustimmung - darf er das?
Hallo, unser Kater hatte einen schweren Unfall und war 2 Wochen lang bei einem Tierarzt, der ihn wieder aufgepäppelt hat, jedoch nicht operiert, nur offene Wunden genäht. Nachdem wir ihn dort abgeholt hatten, wurde bei einer Kontrolluntersuchung Urin an der falschen Stelle gefunden, Vermutung war ein Loch in der Bauchdecke innen, durch die die Blase durchfällt und sich verschiebt. Wir sollten uns überlegen, ob wir ihn operieren lassen wollten und am nächsten Morgen um 10h anrufen. Da dies nicht geklappt hat, haben wir um 14h angerufen, eigentlich in der Absicht, den Kater abzuholen und einem anderen Tierarzt vorzustellen - da war der Kater schon narkotisiert und die Entscheidung sollte augenblicklich gefällt werden. Er lag schon so gut wie auf dem OP-Tisch - obwohl von uns keine Zustimmung gegeben wurde! Begründung: wir hätten ja nicht angerufen wie vereinbart, und sie hätten ja auch ihren OP-Plan einzuhalten. Es lag KEINE lebensbedrohliche Situation vor! Darf ein Tierarzt das? Kennt jemand hier die Vorschriften?? Wir haben uns sehr genötigt gefühlt und des Katers zuliebe dann doch der OP zugestimmt. Bitte um rasche Info, wir wären sehr verbunden. Danke schonmal und Grüße
3 Antworten
Um Deine Frage zu beantworten: Er darf ohne Zustimmung zunächst nichts. Aber das wird durch § 677 BGB in diesem Falle eingeschränkt. Hier geht es um eine Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese ist im Notfall gestattet. Notfall bedeutet hier nicht nur Lebensbedrohung sondern auch Körperfunktionen retten und/oder unnötiges Leiden abwenden. Das Vorfallen der Blase durch die Bauchwand ist ggfls. mit unzureichender oder der Gefahr der erliegenden Harnausscheidung verbunden - was auch lebensbedrohlich weden kann. § 683 BGB regelt den Ersatz von Aufwendungen des Tierarztes. Hier heisst es: Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht. Tierärztliche Behandlungskosten, Verbandmaterial, Medikamente usw., können also eingefordert werden. Die Übernahme der Geschäftsführung ist auch in Deinem Sinne (sollte es sein), da Dir sonst ein Verstoß gegen das TierSchG §1 vorgeworfen werden könnte. Zu guter Letzt wünsche ich dem Katerchen gute Genesung und Dir, dass Du Dich nicht grämst sondern Dich darüber freust - auch darüber, dass Du einen Tierarzt hast, der die Ärmel hochkrempelt und handelt. Dir und Kater alle Liebe!
Hallo roferu, danke für deine ausführliche Antwort, sie war hilfreicher, als die anderen vorwurfsvollen und hämischen Antworten. Tatsächlich haben wir dem Tierarzt vorher mitgeteilt, dass wir von einer Operation nicht überzeugt sind. Er hat also deutlich gegen unseren Willen gehandelt. Tatsache ist, dass der Kater überfahren wurde, hinten "zermatscht" war, wie sich der Tierarzt ausdrückte, seine Hüfte und Schwanz gebrochen sind, und vor der OP nicht klar war, was vielleicht noch alles innen drin kaputt ist. Nun hat sich nach der OP herausgestellt, dass zusätzlich zum Vorfall der Blase, was operiert wurde, noch der Harnleiter perforiert ist, es ist also fraglich, ob der Kater es letztlich schafft. Wir sind der Meinung, dass Maximalmedizin nicht im Sinne des Tieres ist und sein Leiden nicht lindert, sondern ggf. nur verlängert. Wir sind auch nicht einverstanden mit einem Tierarzt, der unsere Ansichten nicht respektiert und sich darüber hinweg setzt - für uns ist das ein Vertrauensbruch höchsten Ranges. Dieser Tierarzt hat schon mehrfach von sich reden gemacht, indem er ihm anvertraute Tiere entgegen der Ansichten der Besitzer bis zum letzten operiert hat, und letztlich ist das Tier dann doch gestorben. Letztlich hat das nur ihm und seinem Konto etwas genützt. Ich werde sicherlich nichts Positives über ihn weitererzählen, und wenn jemand meint, mich durch Druck zu etwas zwingen zu wollen, dann ist mir das extrem zuwider und suspekt. Wir haben einen Tierarzt, dem wir vertrauen und der uns respektiert. Dem anderen werden wir aus dem Weg gehen. Und zum Thema Pünktlichkeit möge urteilen, wer den Hintergrund kennt. Viele Grüße und danke nochmals.
Wieso habt ihr denn nicht bis zur vereinbarten Zeit angerufen? Selbst wenn es nichts Lebensbedrohliches war, wird die Sache sicher nicht besser, wenn man erst noch ein paar Tage mit der OP wartet. Da ihr euch nicht gemeldet habt, musste der TA so handeln, wie er es für richtig empfunden hat. Ich glaube nicht, dass ihr da rechtlich irgendwelche Ansprüche habt, solange bei der OP nichts schief gegangen ist.
Selbst wenn die OP "schiefgegangen" wäre hätte der Tierarzt das Recht auf seiner Seite (vgl. §§ 677 BGB)!
da sieht man mal wieder wie wichtig zuverlässigkein und pünktlichkeit ist......... wenn es heisst 10 uhr dann ist es eben 10 uhr und nicht irgendwann, ich hätte sicher schon kurz vor 10 uhr angerufen..... aber jeder macht wie er es für richtig hält........
Ihr hättet bis 10 Uhr anrufen sollen. Danach hat der Tierarzt nach seinem Ermessen entschieden, um dem Tier zu helfen.