Freiwilliges Praktikum Versicherung?

4 Antworten

Als erstes ist mal wichtig, Deine privaten Versicherungen haben rein garnichts mit irgendwelchen beruflichen Dingen zu tun, das gilt auch für einige Überschneidungen in denen private Versicherungen auch berufliche Risiken decken.

Bei der Versicherung für Praktikanten stellt sich erstmal die Frage ob es ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Pflichtpraktikum ist relativ einfach da der Jugendliche über den Bildungsträger gegen Unfälle versichert ist. Als Unterwiesener gilt das Auftraggeber Prinzip, nachdem der Auftraggeber nur Arbeiten zuweisen sollte zu denen die Person entweder qualifiziert ist oder zu unterweisen ist und der Auftraggeber auch das Risiko zu tragen hat.

Bei bezahlten Praktika stellt sich zusätzlich die Frage der Höhe der Entlohnung. Verdient der Praktikant mehr als 450 Euro monatlich, so ist er auch sozualversicherungsplichtig und muss entsprechend angemeldet werden.

KillerKeks00 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 18:12

Okay, vielen lieben Dank!

KillerKeks00 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 18:04

Okay, tut mir leid, dass ich so doof frage, aber ich kenn mich was sowas angeht halt leider kein Stück aus. Heißt das, ich kann im Prinzip nichts machen, wenn alle deshalb absagen? Oder kann ich selbst so eine gesetzliche Versicherung "beantragen"? Fühl mich bisschen doof grade, uff... :D

verreisterNutzer  01.03.2018, 18:11
@KillerKeks00
he Versicherung "beantragen"?

Nein, das kann nur der Arbeitgeber und er ist sogar dazu verpflichtet

verreisterNutzer  01.03.2018, 17:57

Überschneidungen der privaten Versicherungen :

  1. Eine private Haftpflichtversicherung schützt nur sehr eingeschränkt am Arbeitsplatz, die Risiken betreffen fast ausschließlich Ansprüche unter den Kollegen keinesfalls jedoch Ansprüche die sich aus der Ausübung einer Tätigkeit ergeben.
  2. Eine private Unfallversicherung versichert zwar weltweit und zu jeder Zeit, also auch am Arbeitsplatz ersetzt aber keinesfalls die Ansprüche an eine gesetzliche Unfallversicherung da sie schon allein von ihrem Umfang der Risikotragung vollkommen anderes geartet ist. Eine private Unfallversicherung leistet finanzielle Unterstützung bei bleibenden Schäden durch Unfall, die gesetzliche Unfallversicherung trägt dagegen die gesamten Genesungs- und Rehakosten, sowie Lohnausfall, Unfallrenten, Umschulungskosten und Wiedereingliederungskosten usw
KillerKeks00 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 17:46

Das eine Tierheim meinte halt, sie müssten wissen, über wen ich Haft und Unfallversichert bin, deshalb dachte ich, dass meine privaten da auch was mit zu tun haben. Und es wäre ist ein unbezahltes, freiwilliges Praktikum, was nichts mit Schule o.Ä. zu tun hat.

verreisterNutzer  01.03.2018, 18:07
@KillerKeks00

In dem Fall muss der Arbeitgeber dich mindestens wie einen Minijobber bei der Minijobzentrale anmelden und die Pauschalbeträge zur Sozialversicherung zahlen. Ebenso in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten liegen aber insgesamt unter 200 Euro monatlich für den Arbeitgeber und sind Betriebsausgaben die seine Steuerlast mindern.

Bei einem Tierheim stellt sich zudem noch die Frage der Trägerschaft und Ehrenamtlichkeit, da gelten evtl.wiederum andere (kostenlose) Bedingungen

Auch Praktikanten unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein freiwilliges oder Pflichtpraktikum handelt.

Für den Träger eines Tierheims wird das dadurch auch nicht teurer, da sich der Beitrag aus der Jahreslohnsumme errechnet.

Deine Krankenversicherung läuft weiter über deine Eltern. Das gleiche gilt für die private Haftpflicht.

KillerKeks00 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 18:22

Hach, ich bin verwirrt :D

verreisterNutzer  01.03.2018, 18:18

Sorry aber hier ist noch viel mehr falsch....

Vergiss am besten ganz schnell was der Hans geschrieben hat!

verreisterNutzer  01.03.2018, 18:12
 Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein freiwilliges oder Pflichtpraktikum handelt.

Falsch: bei einem Pflichtpraktikum ist der Praktikant über die Lehranstalt versichert und muß nicht angemeldet werden

KillerKeks00 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 18:05

Was genau heißt das jetzt für mich? Tut mir leid, dass ich so doof frage, ich kenne mich mit Versicherungskram so gar nicht aus.

DerHans  01.03.2018, 18:08
@KillerKeks00

Der "Arbeitgeber" macht sich da unnötige Gedanken. Wir durch deine dortige Arbeit ein Dritter geschädigt, fällt das unter die (hoffentlich vorhandene ) Betriebshaftpflicht.

Leider sind dort auch fast ausschließlich Laien beschäftigt, die davon selbst keine Ahnung haben.

Es ist keine Frage der Versicherung sondern des Wollens. Sie können einen Praktikantenvertrag mit Dir machen, und du wirst dann angemeldet. Bist automatisch dadurch unfallversichert.