Schon vom Antibiotikaverbot für Tiere gehört?

Nein 60%
Ja 40%

5 Stimmen

8 Antworten

Hallo Diana deine Frage ist etwas falsch gestellt ! das Problem besteht darin, das bei Geflügelfarmen das Antibiotika ins Trinkwasser gegeben wird und das regelmäßig, das ist das Problem wo Du erwähnt hast, bei Kühen und Masttiere wird nur Antibiotika gegeben wann sie Krank sind und da besteht dann eine Wartezeit beim Schlachten ca. 4 Wochen und bei der Milchabgabe auch ca. 4 Wochen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Diana093023 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:15

Das ist mir durchaus bewusst. Es soll aber für alle Tiere ein Verbot von einigen Antibiotika geben. Selbst für das Haustier.

Steht so wenigstens beim Rückert-Artikel und der ist ja vom Fach.

TheWiseLady  10.08.2021, 18:17
@Diana093023

Dafür hätte ich gern mal die Quelle.

Diana093023 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:17
@TheWiseLady

Google einfach nach Rückert Tierarzt Blog.

TheWiseLady  10.08.2021, 18:18
@Diana093023

Ne ne Darling, ne Quelle. Keinen Blog.

Diana093023 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:20
@TheWiseLady

Das ist der Blog eines Tierarztes. Und sprich mich nicht mit Darling an, so nah stehen wir zwei uns nicht. :) Man kann durchaus höflich bleiben auch wenn man eine andere Meinung vertritt.
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=21261
Hier eine offizielle Seite mit Paragraphen. Die dürft ihr euch aber selbst anlesen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.004.01.0043.01.DEU&toc=OJ:L:2019:004:TOC

TheWiseLady  10.08.2021, 18:27
@Diana093023

Ich hatte es befürchtet. Hast du dir die Mühe gemacht die Verordnung vollständig zu lesen? Ich empfehle insbesondere Artikel 37, bevor man hier von einem pauschalen Verbot von Antibiotika spricht.
Weißte was, ich kopier ihn dir raus:

Artikel 37

Beschlüsse über die Ablehnung von Zulassungen

(1)   Beschlüsse über die Ablehnung von Zulassungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 werden auf Grundlage der Unterlagen getroffen, die gemäß Artikel 33 Absatz 1 erstellt wurden, und werden ordnungsgemäß begründet und enthalten die Gründe für die Ablehnung.

(2)   Eine Zulassung wird abgelehnt, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

a)

Der Antrag entspricht nicht den Anforderungen dieses Kapitels.

b)

Die Nutzen-Risiko-Bilanz des Tierarzneimittels ist negativ.

c)

Der Antragsteller hat die Qualität, die Sicherheit oder die Wirksamkeit des Tierarzneimittels nicht ausreichend nachgewiesen.

d)

Bei dem Tierarzneimittel handelt es sich um ein antimikrobielles Tierarzneimittel, das zur Anwendung als Leistungssteigerungsmittel zur Förderung des Wachstums oder zur Erhöhung der Ertragsleistung von behandelten Tieren vorgesehen ist.

e)

Die vorgeschlagene Wartezeit ist nicht ausreichend lang, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, oder nicht ausreichend belegt.

f)

Das Risiko für die öffentliche Gesundheit durch die Entwicklung antimikrobieller Resistenz oder von Resistenzen gegenüber antiparasitären Stoffen überwiegt den Nutzen des Tierarzneimittels für die Tiergesundheit.

g)

Der Antragsteller hat die Wirksamkeit bei der Zieltierart nicht ausreichend nachgewiesen.

h)

Die qualitative oder quantitative Zusammensetzung des Tierarzneimittels entspricht nicht der im Antrag angegebenen Zusammensetzung.

i)

Die Risiken für die öffentliche oder die Tiergesundheit oder für die Umwelt werden nicht ausreichend berücksichtigt.

j)

Der im Tierarzneimittel enthaltene Wirkstoff erfüllt die Kriterien eines persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen oder einen sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Stoffes, und das Tierarzneimittel ist für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere bestimmt, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Wirkstoff im Wesentlichen dazu dient, ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit von Tieren zu verhindern oder einzudämmen.

Diana093023 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:27
@TheWiseLady

Das hab ich nicht geschrieben. Ich schrieb diverse Antibiotika. Nicht alle.<

PS: Aus Datenschutzgründen darfst du glaube ich kein so langes Zitat einfach teilen ohne es in eigenen Worten zusammenzufassen. Und dir fehlt die Quellenangabe.

TheWiseLady  10.08.2021, 18:31
@Diana093023 „Schon vom Antibiotikaverbot für Tiere gehört?

Die Vergabe von Antibiotika soll Tierärzten untersagt werden. 

(…) Somit gilt auch für Hund, Katze und Co. ein Verbot von Antibiotika. (…)“

Die Mühe „diverse“ einzufügen hast du dir nur ein mal gemacht. Entweder weil du es nicht besser wusstest oder, und das halte ich für wahrscheinlicher, weil du das ganze dramatisierst.

Diana093023 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:36
@TheWiseLady

Die Webseite hat gejammert weil die Überschrift zu viele Worte beinhaltet hatte. Also musste ich es irgendwie kurz fassen. Ich habe mir keine 5 Stunden gedanken zu meiner Formulierung gemacht. Mir ging es lediglich um die Frage wer schon davon gehört hat.

Ja ich habe divers nur einmal eingefügt. Aber es steht drin. Ich wiederhole mich halt nicht ständig. Es war aber nicht in meiner Absicht zu dramatisieren.
Ich habe auch unten angefügt man soll sich selbst näher informieren. Ich habe keinen Fachartikel veröffentlicht mit dem Siegel einer Vollständigkeit.
Es steckt hinter keiner meiner Entscheidungen ein böser Wille.

Venus345  10.08.2021, 19:28
@Diana093023

Hinter meiner Antwort auch nicht, ich hoffe Du hast verstanden was ich hervorheben wollte

Diana093023 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 23:51
@Venus345

Eigentlich gar nicht. Viel Wind um gar nichts. Tut mir Leid.
Wenn jemand mit Darling in eine Diskussion einsteigt nehme ich ihn leider nie für wirklich voll... Sorry. Da kann man nicht im Nachhinein an meiner Formulierung kritteln.

Venus345  11.08.2021, 07:49
@Diana093023

Hallo Diana, das schlimme ist, das bei Geflügel in das Trinkwasser regelmäßig Antibiotika rein getan wird, und bei den Kühen und Mastbullen die bekommen nur Antibiotika wann sie Krank sind, und danach gibt es eine Schlachtsperre ca. 4 Wochen und die milch darf auch eine Zeitlang nicht abgeliefert werden , hoffe Du hast es jetzt verstanden. Gruß Joloben

Venus345  11.08.2021, 07:52
@Diana093023

Hallo Diana das alle Tiere kein Antibiotika bekommen sollen ist sowas von unlogisch, auch die vom Fach schreiben manchmal ein Mist, etwas müssen sie ja schreiben

Gleichberechtigt, du kannst dem Bauern nicht einfach seinen Bestand gefährden, in den Schoßhund darf aber noch das Medikament gepumpt werden.

Diana093023 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 23:48

Den Hund isst aber keiner. Daher besteht keine Gefahr bei Lebensmitteln oder nicht?

StRiW  11.08.2021, 02:48
@Diana093023

Auch bei dem Tier können Multi Resistenzen auftreten die eine Gefahr für den Menschen sind.

Nein

Also ich hab es jetzt noch nicht im Detail gelesen, aber grundsätzlich finde ich das gut. Es wird sowieso viel zu viel Antibiotika verwendet.

Ich glaube nicht dass Antibiotika komplett verboten werden, das geht gar nicht. Aber wenn wirklich nur bestimmte AB gezielt und ihm schweren Krankheitsfall eingesetzt werden können bin ich grundsätzlich dafür. Auch bei unseren Haustieren. Da wird viel zu viel mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Aber trotzdem danke für den Artikel. Ich werde mir das mal genauer anschauen

Nein

Gilt das dann auch für Mastvieh? Da ist so etwas nämlich sinnvoll? Ebenso auch für importwaren?

Hipponax  10.08.2021, 17:43

Generell gibt es im derzeitigen Vorschlag keinerlei Ausnahmen. Es betrifft also alle Tierarten, ob Mastvieh oder Haustier.

Florendil  10.08.2021, 17:45
@Hipponax

Okay, nur von Ärzten, oder auch im Futter? Und bei Importware?

Hast du zufällig einen Link zum Vorschlag?

Danke schonmal.

Florendil  10.08.2021, 17:48
@Hipponax

Vielen Dank :)

Soweit ich das sehe, beschreibst Du eine Regelung, die schon seit 01.03.2018 gilt.....