Testament mit Rechtschreibfehlern gültig?
Ein Freund hat sein Testament gemacht. Wegen einer geistigen Behinderung schreibt er, wie er spricht. Formal passt alles, der Bruder und dessen Familie sollen nicht erben sondern ein Feuerwehrverein. Ist das Testament trotz vieler Rechtschreibfehler wirksam? Er wird nicht durch ein Gericht betreut.
3 Antworten
Wenn er nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stand und entsprechend nicht eingeschränkt geschäftsfähig, dann ist das Testament selbstverständlich trotz Rechtschreibfehler gültig.
(Man stelle sich das auch vor...Alle Testamente von Legasthenikern ungültig..)
Danke, das hilft ihm sicher weiter.
Das könnte angefechtet werden. Man konnte unterstellen das der Ersteller nicht testierfähig war: Der Testamentsersteller muss mindestens 18 Jahre und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein (testierfähig).
Besser wäre in dem Fall ein öffentliches Testament. Also mit einem Notar
Ein Testament eines nicht Testierfähigen braucht nicht angefochten werden, weil es ohnehin nichtig wäre.
Und inwiefern würde der Gang zum Notar helfen?
Dankeschön,zum Notar zu gehen ist immer sicherer, da sträubt er sich allerdings.
So lange man entschlüsseln kann, was gemeint ist, ist das egal.
Vielen Dank, das wird ihn beruhigen.
Vielen Dank, er hat einen Horror davor, das Ganze noch einmal zu schreiben.