Testament erst anhören dann ablehnen?

11 Antworten

geht nicht. entweder annehmen mit allem was da ist, also reichtum oder schulden. oder ablehnen, aber nach der eröfnung ablehnen geht nicht. aber wenn die mutter abgeleht hat würde ich mir das auch sehr gut überlegen, wer weiß was da so kommt.

Worff  22.02.2013, 10:10

Das ist Unfug, niemand muss die Katze im Sack kaufen. Als Erbberechtigter kann man sich einige Wochen Einblick in Aktiva ud Passiva verschaffen und ganz einfach ausrechnen ob was übrig bleibt

Blindi56  22.02.2013, 10:11
@Worff

Das ja, aber nicht ins Testament sehen....wer das im Endeffekt erben soll.

Worff  22.02.2013, 10:30
@Blindi56

Öhm.... Wenn derjenige nichts erben soll kann es ihm wohl eh schnuppe sein Als Erbberechtigter darf man sich durchaus vorher einen Überblick über alle vermögenswerte verschaffen und hat dazu 6 Wochen Zeit ab Kenntniss des Erbfalles (Hier läuft die Frist also bereits) Selbst nach diesen 6 Wochen hat man nochmal unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3 Monate Zeit, ein Erbe anzufechten - Ein Anwalt hilft da weiter.

KaffeeKruemel  22.02.2013, 10:43
@Worff

wäre mir neu das man sich vorher alles ansehen darf ob man reichtum oder schulden erben wird, aber lerne ja gerne dazu, nur bezweifel ich das ich gerade was richtiges lerne.

Frangge  22.02.2013, 10:08

Darum ging es nicht, sondern darum, ob er erst das Testament einsehen kann, bevor er sich entscheidet. Ansonsten ist deine Antwort korrekt, man kann eine Erbschaft nicht teilweise annehmen oder ablehnen.

Blindi56  22.02.2013, 10:11
@Frangge

Ein Testament wird erst "eröffnet", nachdem es NICHT ausgeschlagen wurde, also nach Ablauf der Frist. Wär ja sonst noch schöner. Bei Geld annehmen, bei etwaigen schulden und Verbindlichkeiten ausschlagen....

KaffeeKruemel  22.02.2013, 10:11
@Frangge

es wäre mir neu das man sich ein testament (welches beim notar liegt, bin ich von ausgegangen) vorher ansehen darf. hat bei mir noch nicht geklappt. aber auch ich lerne immer gerne dazu.

Wer ist denn er?

Klar kann man sich das Testament erst einmal zeigen lassen. Es kommt darauf an, wo das Testament (wenn überhaupt) hinterlegt wurde.

Unter Umständen ist es wirklich sinnvoll, ein Testament auszuschlagen. Das ist dann der Fall, wenn man mehr Schulden als Aktiva erben würde.

freundliche Grüße

Martin

Zunächstmal ist die Frage ob es überhaupt ein Testament gibt. Die Kinder sind gesetzliche Erben und erben auch dann, wenn es kein Testament gibt.

In dem Schreibe des Nachlassgerichts sollte aber der Grund der Erbschaft stehen. Es kann nur innerhalb der 6 Wochenfrist ausgeschlagen werden. Durch Fristablauf wird die Erbschaft angenommen. Die First beginnt mit der Kenntnis.

Eigentlich gibt es kein Vermögen und auch keine Schulden, deshalb finden wir es komisch, das es überhaupt ein Testament gibt.

Ein Testament wird vom Erblasser gemacht. Ob es Schulden oder Guthaben gibt ist dabei Irrelevant. Auch die gesetzliche Erbfolge (also wenn es kein Testament gibt) findet ganz unabhängig davon statt ob es Vermögen oder Schulden gibt.

Im Allgemeinen weis das Nachlassgericht auch gar ncht, welches Vermögen und welche Schulden der Erblasser hat.

Um die Aufklärung der Vermögenssituation muß sich der Erbe selbst kümmer. Weder ein Testament noch das Nachlassgericht helfen den Erben hier weiter.

Sie möchte mit der ganzen Sache nicht´s mehr zu tun haben.

Dann sollte Ihr Mann mal seine Mutter fragen.

Man muss ein Erbe schriftlich ausschlagen, in einer bestimmten Zeit nach dem Tod (bzw. Kenntnisnahme des Todes oder Vorhandensein des Testaments) des Erblassers (4 Wochen?), und es würde auch erst geöffnet, wenn es NICHT ausgeschlagen wurde.

Dea2010  22.02.2013, 10:14

und es würde auch erst geöffnet, wenn es NICHT ausgeschlagen wurde

Falsch. Die Frist beginnt mit Testamentseröffnugn für den erben! Siehe mein Kommi.

Blindi56  22.02.2013, 10:20
@Dea2010

Wo steht da was von Testament??? Da geht es um Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Erbschaft nicht = Testament!

Worff  22.02.2013, 10:25
@Dea2010

Auch falsch, die Frist für den Erben beginnt mit Kenntniss des Erbfalles, was bedeutet das die Frist duschaus auch erst nach 6 Monaten beginnen kann wenn dieser vorher davon nichts wusste.

Blindi56  22.02.2013, 13:56
@Worff

Steht doch in meinem Beitrag....

Ja natürlich - das sollte man auch...

Man muß sich erst einmal einen Überblick über das Erbe verschaffen; das Erbe muß innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft, z. B. beim Amtsgericht ausgeschlagen werden; das kann dort zu Protokoll gegeben werden.

Du solltest Dich daher mit dem Absender des Schreibens (Gericht/Notar/Testamentsvollstrecker?) in Verbindung setzen.

Immer daran denken: Auch Schulden können geerbt werden.

Blindi56  22.02.2013, 10:14

Man kann sich zwar informieren, was an "Erbe" so da ist (Bankkonten etc., aber nicht vorher ins Testament sehen, und dann entscheiden. Das wird erst NACH Ablauf der Frist geöffnet.

DerSchopenhauer  22.02.2013, 10:34
@Blindi56

In der Regel erhält man mit der Post ein Eröffnungsprotokoll und eine Kopie des Testaments. Das Datum der Testamentseröffnung ist auch wichtig für die eventuelle Ausschlagung der Erbschaft. Die Frist zur Ausschlagung von 6 Wochen beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem die Testamentseröffnungsurkunde dem Erben zugestellt worden ist (§ 1944 BGB)

ichweisnix  24.02.2013, 20:16
@Blindi56

Das Testament kann man sich, falls ein existiert beim Nachlassgericht ansehen, bzw. sich eine Abschrift besorgen. Vor der Eröffnung des Testaments, die aber bereits erfolgt sein dürfte, beginnt die Frist nicht zu laufen.