schaden bei teppichreinigung
Wir hatten vor 3 Wochen einen Schurwollteppich zur chemischen Reinigung bei einer bekannten gro0en Reinigungskette abgegeben.Wir hatten bei der Abgabe des Teppichs darauf hingewiesen, dass es sich um einen 20 Jahre alten Schurwollteppich handelt. Nach in Augenscheinnahme des Objektes durch das Fachpersonal wurde uns versichert, dass eine Reinigung problemlos möglich wäre. Wir haben nach 14 Tagen den Teppich gereinigt, jedoch stark beschädigt wieder zurückbekommen. D.h., durch die Reinigung sind viele Kettfäden gerissen, woraus viele große Schussfadennester entstanden. Der Teppich ist also kaputt. Wir bekamen die Reinigung zwar 'kostenlos', einen Schadenersatz will das Unternehmen aber nicht leisten. Was ist zu tun?
7 Antworten
was zu tun ist: die agb der reinigung lesen. ABER, meistens steht da:
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs ... verursacht werden ( z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes ...material). ...
und
Haftung: Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 10-fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, .... Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt.
falls nötig einen gutachter beauftragen, der den wert des teppichs ermittelt und den schaden beziffern kann.
und wichtig: reklamationsfristen beachten und alles schriftlich reklamieren!
oh... danke für die "auszeichnung"... freu
Also ich würde auf jeden Fall versuchen Schadensersatz zu bekommen. Ihr seid schließlich zu einer Fachfirma gegangen und da kann man auch erwarten, dass Ihr fachmännisch beraten werdet. Dann hätte die Reinigung Euch im Vorfeld informieren müssen, dass sie für nichts garantieren können oder den Auftrag mit dem Hinweis ablehnen müssen, dass der Teppich für eine Reinigung nicht geeignet ist,
eine chemische reinigung ist keine fachfirma wenns um teppiche geht. das sind meist nur annahmestellen vor irgendwelchen ketten, die die textilien nichtmal selbst reinigen.
Ich habe einen ähnlichen Fall, als Kunde hat man da wenig Chancen!!!
Das einzige was bleibt ist vor solchen Reinigungen einfach im Internet zu warnen, dann löst sich das Problem durch den Wettbewerb von ganz alleine.
Bei mir war es die Teppichprofi in Poxdorf Inhaber Bernhard Meyer http://www.teppichprofi.de/
Teppich wurde ohne Hinweis auf gefahren zur Reinigung angenommen und war danach nicht mehr zu gebrauchen (verklebt und verfärbt).
Danach hat sich der Inhaber dann mit diversen Ausreden rausgeredet und keinerlei Lösungsvorschlag gemacht. Der Höhepunkt war dann, dass, als ich es geschafft habe, dass seine Versicherung eingeschaltet wird, eine andere Gesellschaft mit einem Gutachten beauftragt wurde die erst mal von mir eine Zusage zur Kostenübernahme - 150€!!! - haben wollte, sollte der Schaden nicht an der Reinigung gelegen haben.
FRECHHEIT. Man gibt einen einwandfreien Teppich mit einem kleinen Teefleck ab, bekommt einen defekten Teppich verklebt und vergiblt zurück und soll dann zum Nachweis im schlimmsten Fall noch mal 150€ zahlen.
So kann das ja wohl nicht sein.
Also: Vorsicht bei der Zusammenarbeit mit der Firma Teppichprofi in Poxdorf!!!
du solltest dir die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen oder geben lassen, wenn diese Problematik nicht erwähnt wird einen Anwalt einschalten.
Allein wirst du keine Chance haben an das Geld zu kommen...
varioplex
an was für ein geld.... schafferr will einen teppich, der nicht kaputt ist. vermutlich hängen an dem teppich ideelle werte, die mit keinem geld bezahlbar sind.
Das Unternehmen ist verpflichtet, einen Schaden in ----facher Höhe des eigentlichen Reinigugnspreises auszugleichen. Ich weiß nicht mehr genau, in wievielfacher Höhe, das müsstest Du mal irgendwo nachschauen.
Wenn Du auch noch vor der Reinigung auf Besonderheiten hingewiesen hast, und das Teil dennoch beschädigt wurde, hast Du Ersatzanspruch.
Ich gab eine Ziegenvelours-Lederhose in die Reinigung und bekam eine völlig verblichene Hose zurück. Da die Hose damals um die 800 DM gekostet hatte, und mir der ....zigfache Reinigungspreis lachhaft erschien, habe ich geklagt - und gewonnen. Ich hatte vor der Reinigung auf die Machart und das besondere Material der Hose extra hingewiesen - unter Zeugen.
und wie weist schafferr nach, dass er vor der reinigung auf die beonderheiten hingewiesen hat? im ernstfall steht aussage gegen aussage.