MIetwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun

8 Antworten

Du hast kein Recht, das Dämmen der Kellerdecke zu fordern. Du hast aber das Recht die Miete zumindern, wenn nachts die Zimmertemperatur unter 18 ° absinkt bzw. tags unter 22 ° bei max. Heizstufe. Daraus könnte folgen, dass der V. von sich aus die Decke dämmen wird. Es ist anzumerken, dass du bei Einzug wissen musstest, dass deine W. über einem ungedämmten Keller liegt.

bwhoch2  15.10.2012, 22:44

Wenn aber die Heizung in der Lage ist, auch nachts über 18° Raumtemperatur zu schaffen - wohgemerkt nicht Fußbodentemperatur!

albatros  17.10.2012, 00:06
@bwhoch2

Dann bliebe nur ein dicker Teppich oder eine Übereinkunft zur Modernisierung und damit einer Mieterhöhung.

Dein Vorschlag den Keller zu dämmen ist schon das beste, was Du machen konntest. Warum der Vermieter das ablehnt, läßt allenfalls den Schluß zu, dass er Dich loshaben will. Ansonsten verstehe ich nicht den Grund. Gehe noch einen Schritt weiter. Biete ihm an, dass Du sogar das Material selbst bezahlt. Das kostet im Vergleich zur möglichen Einsparung wirklich nicht viel und die Arbeit, die Dinger an die Decke zu kleben ist auch nur dann ein größerer Aufwand, wenn viele Rohrleitungen knapp unter der Decke entlang gehen. Wenn da der Vermieter nicht einverstanden ist, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.

Den Vorschlag die Kellerdecke, z.B. mittels Styroporplatten dämmen hast du unterbreitet.

Bleibt nun nur noch Mietzahlung einstellen.

albatros  17.10.2012, 00:09

Der größte Fehler! Der Vermieter könnte sofort am 4. WT des Monats ohne Mietzahlung auf Zahlung klagen.

bwhoch2  15.10.2012, 22:45

Stimmt nicht.

helmutgerke  16.10.2012, 10:02
@bwhoch2

was stimmt nicht?

Hier ein Auszug aus Mietrechtslexikon;

(Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizung.htm)

Hinsichtlich der Temperaturen kann nichts anderes gelten, als im Arbeitsrecht in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist, und dies sind mindestens 21 Grad Celsius. Nach DIN (Deutsches Institut für Normung) 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad, eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich. Diese Norm ist aber nicht rechtsverbindlich. Besonders im Hinblick auf die Nachtabsenkung scheint sie nicht mehr zeitgemäß zu sein.

Durchaus gibt es reihenweise Urteile, die in Richtung Mietminderung tendieren.

Wie verhält es sich denn mit der Mietzahlung einstellen, darf ich das machen oder muss das über einen Anwalt laufen?

Wie ist da mit dem Mietverein?

bwhoch2  15.10.2012, 22:45

Das ist zumindest die schnellste Möglichkeit, aus der Wohnung zu kommen, ohne selbst was dazu zu tun. Nach 2 Monaten Rückstand bekommst Du die fristlose Kündigung.

albatros  17.10.2012, 00:08
@bwhoch2

Wie ich schrieb, die Fußbodentemp. ist nicht maßgebend für eine mögliche Mietminderung sondern die Luftttemperatur.

Ich wusste das ich über einen Keller ziehe, mir wurde aber nicht gesagt das es soooo kalt wird, die anderen drei wohnungen, Baugleich und auch mit unterkellerung sind nicht kalt, da dort keine Fenster vorhanden sind.