MIetwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
Hallo zusammen,
was kann man tun wenn die Wohnung im Winter einfach nur eisig kalt ist durch einen Keller der nicht gedämmt ist.
Meine Zimmerboden haben zu spitzten Zeiten eine Temperatur von 4°C, obwohl ich ordentlich Heize bekomme ich logischerweise keine Wärme in die Wohnung. Habe mit dem Vermieter darüber geredet und schlug im vor die Kellerdecke zu Dämmen, er müsste mir nur das Material zur verfügung stellen, er weigert sich aber. was kann ich nun tun?
bekomme im Schlafzimmer, dort ist es am schlimmsten eine höchsttemperatur von 14°C hin, aber nur wenn die Heizung auf 5 steht.
8 Antworten
Du hast kein Recht, das Dämmen der Kellerdecke zu fordern. Du hast aber das Recht die Miete zumindern, wenn nachts die Zimmertemperatur unter 18 ° absinkt bzw. tags unter 22 ° bei max. Heizstufe. Daraus könnte folgen, dass der V. von sich aus die Decke dämmen wird. Es ist anzumerken, dass du bei Einzug wissen musstest, dass deine W. über einem ungedämmten Keller liegt.
Dann bliebe nur ein dicker Teppich oder eine Übereinkunft zur Modernisierung und damit einer Mieterhöhung.
Dein Vorschlag den Keller zu dämmen ist schon das beste, was Du machen konntest. Warum der Vermieter das ablehnt, läßt allenfalls den Schluß zu, dass er Dich loshaben will. Ansonsten verstehe ich nicht den Grund. Gehe noch einen Schritt weiter. Biete ihm an, dass Du sogar das Material selbst bezahlt. Das kostet im Vergleich zur möglichen Einsparung wirklich nicht viel und die Arbeit, die Dinger an die Decke zu kleben ist auch nur dann ein größerer Aufwand, wenn viele Rohrleitungen knapp unter der Decke entlang gehen. Wenn da der Vermieter nicht einverstanden ist, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Den Vorschlag die Kellerdecke, z.B. mittels Styroporplatten dämmen hast du unterbreitet.
Bleibt nun nur noch Mietzahlung einstellen.
Der größte Fehler! Der Vermieter könnte sofort am 4. WT des Monats ohne Mietzahlung auf Zahlung klagen.
Stimmt nicht.
was stimmt nicht?
Hier ein Auszug aus Mietrechtslexikon;
(Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizung.htm)
Hinsichtlich der Temperaturen kann nichts anderes gelten, als im Arbeitsrecht in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist, und dies sind mindestens 21 Grad Celsius. Nach DIN (Deutsches Institut für Normung) 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad, eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich. Diese Norm ist aber nicht rechtsverbindlich. Besonders im Hinblick auf die Nachtabsenkung scheint sie nicht mehr zeitgemäß zu sein.
Durchaus gibt es reihenweise Urteile, die in Richtung Mietminderung tendieren.
Wie verhält es sich denn mit der Mietzahlung einstellen, darf ich das machen oder muss das über einen Anwalt laufen?
Wie ist da mit dem Mietverein?
Das ist zumindest die schnellste Möglichkeit, aus der Wohnung zu kommen, ohne selbst was dazu zu tun. Nach 2 Monaten Rückstand bekommst Du die fristlose Kündigung.
Wie ich schrieb, die Fußbodentemp. ist nicht maßgebend für eine mögliche Mietminderung sondern die Luftttemperatur.
Ich wusste das ich über einen Keller ziehe, mir wurde aber nicht gesagt das es soooo kalt wird, die anderen drei wohnungen, Baugleich und auch mit unterkellerung sind nicht kalt, da dort keine Fenster vorhanden sind.
Wenn aber die Heizung in der Lage ist, auch nachts über 18° Raumtemperatur zu schaffen - wohgemerkt nicht Fußbodentemperatur!