Muss Minijob versteuert werden, wenn man diesen zusätzlichen zum Teilzeitjob annimmt?
Was müsste alles versteuert werden, wenn
1) Teilzeitjob, 20 h
2) 10 h Stelle
plus 3) Minijob
2 Antworten
Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht bzw. in dem Link hier:
vielen, vielen Dank!
Nein. Ist ja der "Witz" an Minijobs, da fallen keine Abgaben außer der Pauschale an.
Der darf immer abdrücken. Darum sind die Gehälter in Deutschland ja so mies. Wenn ich einem Angestellten 2000 Euro im Monat zahlen will, kostet mich das 2400 Euro.
Und was ist wenn sie mit dem Stundenlohn zu hoch ist, so dass sie über die 450 Euro kommt ? Dann fallen ja wohl Steuern an.
Das ist dann kein 450-Euro-Job.
Schon gemerkt ? Da hat jemand 3 Jobs... 2 davon Minijobs...
das stimmt wohl, doch genau aus diesem Grund achte ich ja darauf, dass er unter 450 Euro bleibt.
hahaha true deswegen muss man gut darauf aufpassen nicht über die 450€ zu kommen sonst landet man ganz schnell in der STK. VI. Wird doch eh bald auf 520 erhöht...
naja, noch habe ich sie nicht.
Zur Auswahl steht: 20 h Stelle (Teilzeit, stueupflichtig), + 10 h Stelle (steuerpflichtig, da über 450 €) + Minijob (unter 450 €).
das war mir auch so
wollte bloß sichergehen
Dafür darf der Minijob-AG ganz schön abdrücken: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html