Darf man in den Urlaub fahren wenn man krankgeschrieben ist?
Eine Mtarbeiterin von mir ist wegen eines Rollerunfalls mit einem verdrehtem Knie 6 Wochen krankgeschrieben. Sie muss an Krücken laufen. Jetzt habe ich erfahren das sie für 3 Wochen nach Spanien in Urlaub gefahren ist - darf sie das rechtlich oder hätte sie zu Hause bleiben müssen ?
22 Antworten
Es ist so, dass während einer Krankschreibung alles unternommen werden kann, was der Genesung NICHT entgegen wirkt.
Wer sich beispielsweise das Handgelenk gebrochen hat, darf Spaziergänge unternehmen und in Speisegaststätten einkehren. Nur arbeitsmäßig einsatzfähig ist man wegen der wesentlichen Einschränkung nun mal nicht. Oder wer Grippe und Fieber hat, sollte sich beispielsweise nicht auf Tanzveranstaltungen blicken lassen.
Der Ermessensspielraum ist also groß, was man während einer Krankschreibung machen darf und was nicht, allerdings alles, was einer Genesung förderlich ist. Nun ist es so, dass der Arbeitgeber nicht immer den Grund der Erkrankung erfährt, muss er gesetzlich auch nicht, soweit ich informiert bin.
Jedoch halte ich eine Urlaubsreise - dazu noch ins Ausland - während einer Krankschreibung für bedenklich, zumindest müsste m. E. eine Zustimmung mit dem Arbeitgeber und der Krankenkrasse vor Antritt der Reise eingeholt werden, was ich für ungewöhnlich halte. In einem solchen Falle kann ein RA für Arbeitsrecht die konkreten Umstände überprüfen und entsprechend einwirken.
Ich finde es unverschämt, ganz ehrlich rede mit deinem Mittarbeiter offen darüber, denn ganz ehrlich: Wenn sie Urlaub fahren will soll sie doch offen fragen und nicht einfach irgendwie krank sein, das hat etwas mit ehrlichkeit und aufrichtigkkeit zu tun.
Sie darf alles tun, was der Genesung nicht hinderlich wird, um es kurz auszudrücken. Mit Krücken in den Urlaub scheint mir da etwas vage zu sein - ich tendiere dazu, dass es nicht erlaubt ist. Das müsste sie vorher mit ihrem Chef abklären
Ich bin kein Versicherungsangestellter, aber meines Wissens nach muss ein Auslandsaufenthalt nicht zwingend verboten sein - was zumindest auf die Art der Verhinderung ankommt.
Genau so denke ich auch, sie hat mir nichts von Wegfahren gesagt sondern nur die Krankmeldung geschickt
Während der Krankschreibung darf man alles das nicht machen, was einer schnellen Genesung zuwider handeln würde.
Die Frage ist also (bezogen auf den Job) ob eine Krankschreibung gerechtfertigt ist. Bei einem Bürojob evtl. nicht zwingend. Dann würde aber auch eine längere Reise ebenso anstrengend sein und wäre somit eine Zuwiderhandlung bzgl. der Genesung.
Ich würde sagen, das ist eine heiße Kiste... ich hätte es nicht gemacht.
Nein ... darf man nicht ... außer es liegt ein schrifltiches Attest des behandelnden Arztes vor, in welchem er eine bestimmte Art von Ortsveränderung aus Therapiegründen empfiehlt.
Hat deine Mitarbeiterin eine solche Bescheinigung vorgewiesen?
Einfach so auf Urlaub zu fahren darf sie nicht ... Sowohl die Krankenkassa als auch der Dienstgeber dürfen das nicht akzeptieren.
Nein , sie hat mir nur eine Krankmeldung geschickt, nicht mal angerufen
Du kannst dich ja mal bei der zuständigen Krankenkassa ... ganz allgemein ... ohne einen Namen zu nennen, erkundigen.
Oder auch bei deiner Interessensvertretung.
Es liegt doch eigentlich auf der Hand ... wenn jemand krank ist, und aus diesem Grund eine Versicherungsleistung bezieht, dann hat er sich an bestimmte gesetzliche Auflagen, die mit dieser Versicherungsleistung in direktem Zusammenhang stehen, zu halten.
Und dazu zählen nun einmal keine Urlaubsreisen INS AUSLAND ...!
Und du, als Dienstgeber darfst eine solche Reise - während des Krankenstandes deiner Mitarbeiterin - nicht tolerieren.
Meine krankenkasse har mir mal gesagt, man darf das Land nicht verlassen.