Teilzeit & Minijob Steuerklasse?
Hi!
Ich habe zurzeit eine Teilzeit stelle (Steuerklasse 1) und würde zusätzlich noch einen Minijob machen.
Verstehe ich richtig, dass der Minijob ( weniger als 450€, dann Steuerklasse 6 ist?
Google:
“Hat man zwei Jobs, hat man auch zwei Steuerklassen. Das funktioniert so: Das Finanzamt ordnet Ihren ersten Job – je nach Familienstand – einer Steuerklasse von I (1) bis V (5) zu. Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 450 Euro im Monat verdienen.“
danke euch!
2 Antworten
Neben deiner Teilzeitstelle darfst du genau einen 450-Euro-Minijob ausüben.
Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber die Art der Versteuerung in einem Minijob. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach deiner Lohnsteuerklasse und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Bei der Entscheidung hat der Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation zu beachten, damit dir keine Nachteile entstehen.
Wird dein 450-Euro-Minijob pauschal versteuert, entfällt die Besteuerung mit Lohnsteuerklasse 6.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6),
Genau so ist das normalerweise.
Der minijob (bis 450€ monatlich, oder eine kurzfristige Beschäftigung) kann aber vom Arbeitgeber pauschal mit 2% besteuert werden. Die trägt idr auch der Arbeitgeber. Da wird dann keine Lohnsteuer nach einer Lohnsteuerklasse einbehalten.
Für dich ist der dann steuerfrei.
Danke Dir!