Teilweise Aufteilung eines Wohn-/Geschäftshauses
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Häuschen bestehend aus 4 Einheiten. 3 Wohneinheiten und einem kleinen Restaurant. Mit dem Restaurant habe ich seit eh und je ärger. Unzählige Mieterwechsel etc.
Seit einigen Tagen spiele ich mit dem Gedanken, dem Mieter des Restaurants anzubieten, seine Flächen nicht mehr zu vermieten, sondern ihm zu verkaufen.
Was mich bisher davon abhält ist die Tatsache, dass ich hierfür ja das Haus teilen müsste mit einer Teilungserklärung.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich für jede Einheit (3x Wohnung + 1x Gewerbe) ein Grundbuchblatt erstellen lassen muss oder ob ich nicht ganz einfach nur die Gewerbeflächen trennen kann vom wohnwirtschaftlichen Bereich.
=> Die Wohnungen nicht einzelt in Wohneigentum, sondern weiterhin gemeinsam in einem Grunduchblatt und nur die Gewerbeeinheit in Teileigentum mit einem separaten Grundbuchblatt.
Herr und Frau Google sind leider mit der Frage überfordert mit vernünftigen Suchergebnissen :-/
Vielen Dank!
5 Antworten
Für jegliche Änderungen im Grundbuch benötigst Du bei uns in Deutschland sowieso einen Notar - egal, wie diese Änderungen auch immer aussehen. Von daher solltest Du Deine Fragen auch direkt mit dem Notar besprechen.
ich würde weiter vermieten spricht auch mal mit deinem steuerberater.
Auch warum immer ein Restaurant ? kann ja auch ein Bäcker, Fleischer, Frisör oder ein Versicherungsbüro sein Ein Restaurant ist klar und kenne ich selbst wenn da kein guter Koch ist bleiben die leute aus.
Das geht leider nicht. Du könntest aber die Teilung auf 2 Grundbuchblätter beschränken. Einmal das Wohnungseigentum (Wohnungen) und einmal das Teileigentum mit dem Restaurant. Beachte aber, dass du fortan eine Eigentümergemeinschaft mit dem Eigentümer des Teileigentums bilden würdest. Das kann auch zu Ärger führen.
Zunächst vielen Dank für die raschen Antworten und Hinweise!
Antwort von Ronox , vor 17 StdDas geht leider nicht. Du könntest aber die Teilung auf 2 Grundbuchblätter beschränken. Einmal das Wohnungseigentum (Wohnungen) und einmal das Teileigentum mit dem Restaurant. Beachte aber, dass du fortan eine Eigentümergemeinschaft mit dem Eigentümer des Teileigentums bilden würdest. ...
Für eine Teilung würde ich doch so oder so eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen. Hier würden doch auch alle Wohneinheiten aufgenommen und anschließend im Aufteilungsplan eingezeichnet werden. Doch auch, wenn nicht jede WE ein eigenens GB-Blatt bekommen, sondern alle zusammen bleiben.
Oder habe ich Ronox missverstanden, dass das doch nicht geht?
==> Teilung des Objektes in Teileigentum mit einem eigenen Grundbuchblatt, womit die Einheit auch theoretisch verkauft werden könnte und das gesamte Wohneigentum - bestehend aus 3 Wohneinheiten - in ein einziges Wohnungsgrundbuchblatt.
Eigentümerversammlung kann auch ziemlich nervig werden, das stimmt. Ist aber eine Abwägungsentscheidung. Gewerbeflächen zu vermieten haben natürlich ein ganz anderes (ein deutlich höheres allgemeines) Risiko als Wohnungen.
Wenn du schon teilweise verkaufen willst, dann nimm auch jede Wohnung einzeln in den Aufteilungs Plan. Dann kannst du auch diese separat als Eigentumswohnung verkaufen, bei Bedarf.