Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!
Hallo
Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:
Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.
Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.
Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.
Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.
Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.
Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.
Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.
Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.
1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?
Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?
2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)
Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.
3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?
Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.
Danke sehr Grüsse
2 Antworten
Ist der Umbau des Kellers zur Wohnung denn überhaupt genehmigt gewesen?
Wenn sich alle einig sind, ist natürlich die Änderung einer Grundbucheintragung jederzeit möglich. Der Stadt als Grundeigentümerin ist das eigentlich egal. Nach Ablauf der Erbpacht fallen die Grundstücksbestandteile sowieso an den Grundeigner.
Macht einen Notartermin. Der wird die Sache klären und euch dann auch rechtlich beraten. Schließlich müsst ihr ihn dafür bezahlen. (Und das nicht zu knapp)
In jedem Fall einen Notar befragen, ein Rechtsanwalt ist da nicht der richtige Ansprechpartner. Grundsätzlich ist alles möglich, aber ohne Einsicht in die Grundakte kann nur spekuliert werden.
Zu Punkt 2 - Im schlimmsten Fall bleibt nur die Kündigung oder - je nachdem wie der Mietvertrag aussieht? vielleicht hat bisher das Amt die Miete bezahlt?
am besten wirklich zum Notar, der muss vor einem Vertrags abschluss sowieso ins Grundbuch schauen und ist allen Beteiligten gegenüber zur Neutralität verpflichtet.
Danke für Ihre Antwort.
Unseren Informationen nach gibt/gab es keinen bestehenden Mietvertrag zwischen Sohn "X" und seiner verstorbenen Mutter. Es liegt uns ein Schreiben vor des Notars der damals das lebenslange Wohnrecht beglaubigt hatte.
Darin ist die monatliche "Miete" von € 140,00 festgemacht zzgl. Nebenkosten. Ob das einem Mietvertrag gleichkommt weiss ich leider nicht. Sowie muss Instandhaltung der "Wohnung" selbst vom Sohn "X" erfolgen.
Es ist ein wahnsinniger komplzierter Fall, da auch keiner der Familie weiss inwiefern der Sohn "X" Bezüge hat, ob Hartz IV oder irgendein anderes Amt.
Das ist bestenfalls ein Mietvertrag - ein Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen sein. Das muss auch der Notar wissen.
Danke für Ihre Antwort.
Uns liegt ein aktuelles Gutachten vor woraus hervor geht, dass die Kellerräume nicht als Wohnraum taugen (fehlendes Licht, etc.) trotz Deckenhöhe von 2,40m und einer Ausstattung wie eigentlich eine Wohnung ist mit Bad, etc.. Wurde eben damals alles im Kreise der Familie gemacht.
Ach so...natürlich war der Umbau der Kellerräume somit wohl nicht genehmigt gewesen.
Was könnten die nächsten Schritte sein? Erstmal aktuellen Grundbuchauszug besorgen, sowie aktuelle Teilungserklärung dann zum Notar zum Vorabgespräch...weitere Schritte besprechen. Klar, Banktermin nicht vergessen und dann geht es nur Unterschrift mit der Erbengemeinschaft?