Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

2 Antworten

Ist der Umbau des Kellers zur Wohnung denn überhaupt genehmigt gewesen?

Wenn sich alle einig sind, ist natürlich die Änderung einer Grundbucheintragung jederzeit möglich. Der Stadt als Grundeigentümerin ist das eigentlich egal. Nach Ablauf der Erbpacht fallen die Grundstücksbestandteile sowieso an den Grundeigner.

NickitaLei 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 23:23

Danke für Ihre Antwort.

Uns liegt ein aktuelles Gutachten vor woraus hervor geht, dass die Kellerräume nicht als Wohnraum taugen (fehlendes Licht, etc.) trotz Deckenhöhe von 2,40m und einer Ausstattung wie eigentlich eine Wohnung ist mit Bad, etc.. Wurde eben damals alles im Kreise der Familie gemacht.

Ach so...natürlich war der Umbau der Kellerräume somit wohl nicht genehmigt gewesen.

Was könnten die nächsten Schritte sein? Erstmal aktuellen Grundbuchauszug besorgen, sowie aktuelle Teilungserklärung dann zum Notar zum Vorabgespräch...weitere Schritte besprechen. Klar, Banktermin nicht vergessen und dann geht es nur Unterschrift mit der Erbengemeinschaft?

DerHans  19.01.2014, 09:15
@NickitaLei

Macht einen Notartermin. Der wird die Sache klären und euch dann auch rechtlich beraten. Schließlich müsst ihr ihn dafür bezahlen. (Und das nicht zu knapp)

In jedem Fall einen Notar befragen, ein Rechtsanwalt ist da nicht der richtige Ansprechpartner. Grundsätzlich ist alles möglich, aber ohne Einsicht in die Grundakte kann nur spekuliert werden.

Zu Punkt 2 - Im schlimmsten Fall bleibt nur die Kündigung oder - je nachdem wie der Mietvertrag aussieht? vielleicht hat bisher das Amt die Miete bezahlt?

am besten wirklich zum Notar, der muss vor einem Vertrags abschluss sowieso ins Grundbuch schauen und ist allen Beteiligten gegenüber zur Neutralität verpflichtet.

NickitaLei 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 23:18

Danke für Ihre Antwort.

Unseren Informationen nach gibt/gab es keinen bestehenden Mietvertrag zwischen Sohn "X" und seiner verstorbenen Mutter. Es liegt uns ein Schreiben vor des Notars der damals das lebenslange Wohnrecht beglaubigt hatte.

Darin ist die monatliche "Miete" von € 140,00 festgemacht zzgl. Nebenkosten. Ob das einem Mietvertrag gleichkommt weiss ich leider nicht. Sowie muss Instandhaltung der "Wohnung" selbst vom Sohn "X" erfolgen.

Es ist ein wahnsinniger komplzierter Fall, da auch keiner der Familie weiss inwiefern der Sohn "X" Bezüge hat, ob Hartz IV oder irgendein anderes Amt.

Raimund1  23.01.2014, 23:52
@NickitaLei

Das ist bestenfalls ein Mietvertrag - ein Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen sein. Das muss auch der Notar wissen.