Teilrückerstattung der Anmeldegebühr für einen Schnellkurs?
Guten Tag, ich habe mich kürzlich bei einer Fahrschule für einen Schnellkurs angemeldet. Die Anmeldegebühr betrug 199 Euro (Die Gebühr für einen regulären Kurs beträgt 120 Euro). Es wird mit einer Dauer von 17 Werktagen geworben. Erst nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte ( Verschweigen von Information?), wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag auf die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bewilligt werden muss- Welcher von mir zu dem Zeitpunkt überhaupt noch nicht gestellt wurde, um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 4-8 Wochen, vorausgesetzt, dass man schnell einen Termin bei der Behörde bekommt. Zu meiner Frage: Ist meine Anmeldung seitens der Fahrschule überhaupt rechtens, da die versprochene Dauer eines Schnellkurses von 3,5 Wochen deutlich überschritten werden würde? Sollte ich nicht erst, wenn der Antrag durch wäre, für den Schnellkurs angemeldet werden und so lange als „normaler, regulärer“ Schüler gelten (Für den die entsprechende Gebühr von 120 Euro gilt? Es wird von mir verlangt jeden Tag 2x90 min zu fahren- und dass ich erst in 2 Monaten zur theoretischen Prüfung gehen darf interessiert keinen… Kann ich jetzt einen Teil der Gebühr zurückfordern? Oder ist unterschrieben, ist unterschrieben? Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Ab wann geht es denn los?
Und ja, dass mit dem Antrag ist korrekt so.. deswegen muss man den auch vor einem Schnellkurs abgeben .. erst dann startet der.
Du kannst nichts zurück verlangen, aber du kannst den Vertrag kündigen und wechseln. Kosten entstehen, wenn du schon mit der Ausbildung angefangen hast. Oder steht in deinem Vertrag drin, dass die Prüfungen in 3,5 Wochen sind?
Was hast du unterschrieben?
Wenn das im Vertrag ebenfalls drin steht, kannst du deine Rückerstattung vergessen.