Fahrschule angemeldet nicht hingegangen (Anmeldegebühren)
Hallo,
habe mich vor mehr als einem halben Jahr bei einer Fahrschule für den Lkw Führerschein angemeldet, bin seitdem kein einziges mal dort gewesen weil ich verreisen musste.
Als ich 6 Monate später zurückkomme verlangt ein Gerichtsvollzieher 629€ von mir.
Ich bin dann sofort zum Fahrlehrer, der mir verspricht die Sache mit der Inkasso zu regeln. 2 Wochen später steht der Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl da.
Ich ruf wieder beim Fahrlehrer an, der mir sagt das er bei der Inkasso angerufen und es geklärt hat. Kurz darauf ruf ich selber bei der Inkasso an wo mir gesagt wird das keine Anrufe von dem Fahrlehrer gemacht wurden.
Seitdem nimmt er nicht mehr den Hörer ab.
Ich weiß nicht was ich machen soll, so eine Summe habe ich nicht. Und ist es berechtigt das er die volle Gebühr für den Unterricht von mir haben will obwohl ich keine einzige Stunde dort war?
9 Antworten
wer "A" sagt, muss auch "B" sagen. anmelden und dann seinen pflichten nicht nackommen, erzeugt eben konsequenzen, sprich zahlungsverpflichtungen. du kannst auch nicht so mal aus spaß im internet etwas bestellen und dann nicht bezahlen.
So ist es, Vertrag ist Vertrag.
Wer sich bei einer fahrschule anmeildet, muss auch der Grundgebühr nachkommen. ob er hin geht oder nicht.
Das weißt du als junges Mädel schon. Gut so.
Wenn der Gerichtsvollzieher bereits kommt ist es zu spät für irgendwelche Einwende. Du hast eine Vertrag abgeschloßen , wenn Du nicht hingehst ist das Deine Sache. Zahlen mußt Du trotzdem
Du hast bestimmt vorher reichlich Mahnschreiben bekommen. Keine Reaktion von dir. Jetzt musstdu die Suppe auslöffeln die du dir eingebrockt hast. Wird dir hoffentlich eine Lehre sein.
Grundsätzlich kann er die ANMELDEGEBÜHR verlangen.. darin sind ja die Theoriestd vorhanden.. ob du hingehst oder nicht ist dein Problem... allerdings ist es ziemlich dreist von ihm dir nicht die Wahrheit zu sagen.. Bzw.. es nicht wirklich mit dem Inkassobüro zu klären.