Teilnahme an Beerdigung verweigern?

2 Antworten

die organsisation obliegt ihm, keine frage. den ausschluss der kinder halte ich für mehr als fragwürdig. zur trauerfeier evtl. ja, kann mir denken das er da sozusagen hausrecht hat. der friedhof als solches ist jedoch öffentliches gelände und jedem zu den öffnungszeiten zugänglich. zu der eigentlichen beisetzung kann er somit m E niemanden ausschließen.

bei einer Trauerfeier in den Räumen des Bestatters kann er entscheiden wer teilnimmt (ob man diese Entscheidung teilt und/oder gut findet ist hierbei egal), aber auf dem Friedhof hat er nicht das Hausrecht. Der Friedhof, sowie die Trauerkapelle sind ein öffentlicher Ort, an dem sichjeder aufhalten darf.................

Und ob Kinder ein Anrecht haben? Ich denke ja, gegebenenfalls auch alleine für ein paar Minuten wenn es zwischen dem Vater und den Kindern Meinungsverschiedenheiten gibt. Aber dies ist ein Abschied für immer und auch nicht zu wiederholen, und wenn die Kinder sich verabschieden möchten, dann soltten sie dies auch dürfen. Ich frage dann immer: Was würden sie machen wenn sie sich nicht verabschieden dürften, wenn ihnen das jemand verbieten würde? Und dann einfach mal gucken was das mit einem macht...

Sandra