Dürfen Eltern ihrem Kind (17) verweigern einen Schlüssel zu besitzen?
Ich habe nie etwas schlimmes getan dass das rechtfertigen würde. Meine Eltern wollen jedoch "bestimmen" wann ich rein komme und wenn sie keine Lust auf mich haben (oder halt wenn sie nicht da sind logischerweise) dann machen sie nicht auf und ich muss sehen wo ich hin kann. Aber sie geben mir keinen Schlüssel mit, begründen es auch einerseits damit "nicht dass du reinspazierst wann immer es dir passt" und andererseits damit dass sie nicht genug Schlüssel hätten...
Jetzt wollte ich mir am Montag meinen Schlüssel im Baumarkt nachmachen lassen. Hat meine Mutter das Recht, mir diesen abzunehmen?
So können sie mich nämlich total unter druck setzten denn ich kann zwar raus zu Freunden oder so und dann aber nicht wieder rein und muss oft warten, bis zufällig irgendjemand eine Seitentür oder Fenster aufmacht und dann da reinklettern :/
15 Antworten
Da du ja auch in dieser Wohnung gemeldet bist (was ich annehme), können deine Eltern dir den Zutritt nicht verwehren. Aber wie den Anspruch durchsetzen? Versuch, mit deinen Eltern eine Einigung zu finden, die für beide machbar ist.
Zum Beispiel kannst du, trotz Schlüssel, erst klingeln. Dann sind deine Eltern "gewarnt", dass du kommst und können - was immer es ist - die dinge verbergen, die du nicht mitbekommen sollst.
Deine Eltern dürfen dir den Schlüssel weg nehmen. Wo bist du gemeldet? Also wohnst du bei deinen Eltern oder wohnst du zB in einer Wohngruppe?
Ps du darfst den Schlüssel ohne Erlaubnis nicht nachmachen lassen.
ja dürfen sie ist allein ihre entscheidung
Ja das stimmt aber, man darf auch nicht einfach sich den Schlüssel nachmachen ohne Erlaubnis denn das ist strafbar
Wenn ich der Nachbar wäre, vielleicht. Aber wenn man dort WOHNT?!
Wenn man außerdem nicht will, dass Leute Schlüssel nachmachen könnten, sollte man zwingend einen Zylinder mit Schließkarte einbauen.
Könnte also sein, thedreamer, dass du den Schlüssel gar nicht nachgemacht bekommst.
Laut Gestz auch wenn du da wohnst, denn selbst als Familienmitglied ist es nicht sicher ob du eine böse Absicht hast...
Ist auch schon vorgekommen dass jemand seine Familie bestiehlt oder auch schlimmeres
Unsinn!
doch sowas kann schon angenommen werden zwar nicht zwingend mit 17 Jahren aber ist durchaus möglich und auch strafbar
Ihr Haus, Ihre Entscheidung! Die müssen Dir mit 18, 19, 20 ....... noch nicht mal nen Schlüssel geben.
Aber sie sind verpflichtet ihr Kind in die Wohnung zu lassen, solange es noch nicht volljährig ist, es ist auch sein zuhause.
Ein Glück, dass ich nicht dein Kind bin...
Ich meinte damit auch nicht das sie Dich nicht rein lassen müssen. Ich schrieb extra dazu "einen Schlüssel zu geben" Ich bekam meinen Schlüssel erst mit 18, meine Eltern wollten wissen wann ich Nachhause kam und ob ich auch gut Nachhause kam, konnte mit 17 auch noch nicht selbst Auto fahren. Erstmal richtig lesen, dann hättest du auch meine Antwort kapiert. Deine Frage basiert rein um die Verweigerung eines eigenen Schlüssels und nicht darauf ob sie Dich raus sperren dürfen. Aja und mein Sohn hat bereits mit 8 seinen eigenen Schlüssel das er ins Haus kommt wenn der Schulbus früher fährt und ich schnell weg bin! "Mein Haus meine Entscheidung"
Nein, es ist eben auch "sein" Haus. Denn er ist IHR Kind. Und mit 17 ist er allemal alt genug, selbst reinzugehen, wann immer ihm danach ist. Wenn er Zeiten nicht einhält und er Mitternacht z.B. trotz Abmachung nicht da ist, kann man auch ne Kette vorlegen. Aber zu jeder Tag- und Nachtzeit betteln müssen, dass man reindarf - das geht gar nicht!
Gehe zum Jugendamt und erzähle denen Deine Lage.
Die werden ein ernstes Gespräch mit Deinen Eltern führen.
Ansonsten kommst Du in eine Wohngemeinschaft, bei der Du viele nette Menschen kennenlernst und Dich viel wohler fühlst.
Mario
Dafür hat das Jugendamt kein Personal. Immer soll der Staat mit unseren Steuergeldern alles richten!
Hey Demelebaejer
Richtig.
Das sind reine familiäre Angelegenheiten. Warum die Eltern so handeln wird und muss einen Grund haben.
Da wir den wahrscheinlich nicht erfahren werden kann man nur raten das im Gespräch mit den Eltern zu klären,mit 17 sollte man dazu in der Lage sein.
Das Jugendamt hat andere-schwerwiegendere- Konflikte zu lösen.
ihr seid auch leute, die keinen kontakt zu jugendamt im echten leben haben, anders kann ichs mir nicht erklären. sonst wüsstet ihr nämlich, dass da stets alles immer unterschiedlich ausgelegt wird. und wenn es wirklich schwerwiegende dinge in familien zu klären gibt, dann sind sie da nicht kompetent genug, da wird nämlich dann gar nichts geklärt, sondern -unfasslicherweise- weggeschaut.
für so ne gespräche, wie es in dieser familie der fragestellerin nötig wäre, sollten sie kompetent genug sein. da könnte man noch was richten OHNE es zu verbocken.
sollte man meinen.
wegen solcher kleinen Unstimmigkeiten kommt man nicht gleich in eine Jugendeinrichtung
Sie haben aber auch eine Aufsichtspflicht. Es kann nicht angehen, dass ein Kind nicht reinkann, wenn niemand da ist.
Ich würde dann einfach mal zum Jungendamt marschieren.