Taxifahrt nach Krankenhausaufenthalt selbst zahlen?
Guten Morgen,
ich wurde am 4.4. an meinem Knie operiert. Nach dem Krankenhausaufenthalt wollte mich eigentlich meine Mutter abholen, jedoch meinten die Schwestern im Krankenhaus, dass das Taxiunternehmen auch die Krankenfahrten macht und das auch meine Krankenkasse (AOK Plus Thür.) übernimmt. Jetzt ist es so: ich habe eine eigene Wohnung, 4. Stock, alleine. Mit Krücken und frisch operiert nicht machbar, weswegen es feststand, dass ich die Zeit bei meiner Mutter wohne, was jedoch etwa 130 km entfernt liegt. Die Angestellten im Krankenhaus meinten, das wäre kein Problem, da ich nicht in der Lage sei, für mich selbst zu Sorgen, meine Mutter meine nächste Bezugsperson sei und die Kasse bis 200km (pro Strecke) zahlt.
Da dachte ich, alles passt.
Vor ein paar Wochen rief mich das Taxiunternehmen an, und sagte, die Kasse hat die Zahlung abgelehnt. Die nette Dame versuchte auch, die Krankenkasse zu überzeugen, aber vergeblich.
Jetzt hab ich diese Rechnung hier (200 €!) und meine Mutter hat sofort bei der Kasse angerufen. Diese meinten, wir müssen das selbst tragen.
Ist das so in Ordnung? Kann ich da irgendwie vorgehen?
7 Antworten
negreia, so einfach wie du das hier darstellst ist das nicht.
Die Kasse hätte bei Immobilität die Kosten des begleitenden Transportes bis zur Wohnung des betroffenen bezahlen müssen.
Die Fahrer hätten ihn auch in den 4. Stock geholfen.
Die KK bezahlt nicht die Fahrt zur Mutter. Das war letztendlich sein privat vergnügen.
Einen ambul. PD kann er für die Grundpflege zu hilfe holen, wenn er in eine Pflegestufe eingestuft ist.
Zum andern könnte er eine Verordnung vom behandelnden Arzt erhalten, nach dem SGB V, wenn neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Hilfe auch noch Behandlungspflege erbracht werden muss. Benötigt er keine Behandlungspflege, so wird das nix mit der Verordnung über Körperpflege und Hauswirtschaft. Zumal auch noch diese Leistungen (Grundpflege und hauswirtschaft) über eine Verordnung eine
Satzungsleistung einer jeden einzelnen Krankenkasse sind. Hat die Kasse
diese Leistung nicht in ihrer Satzung stehen, gibt es da auch nichts.
Dann gäbe es noch die Möglichkeit nach § 38 SGB V, Hilfe für die
Hauswirtschaft zu bekommen. Das setzt jedoch voraus, dass keine weitere
Person im Haushalt lebt die die Hauswirtschaft erbringen kann und es
muss mind. ein Kind unter 12 Jahren dauerhaft im Haushalt wohnen. Also
hat er auch hier schlechte Karten.
So bleibt im nur die Hilfe von Angehörigen oder Nachbarschaftshilfe übrig.
Zumindest anteilig müssten die das sicherlich übernehmen. Hättest es aber schon vorher abklären sollen, ich kann die Position der Krankenkasse verstehen.
Könnte mir aber vorstellen, dass du mit etwas Überzeugungsarbeit den vollen Betrag erstattet bekommst.
Auch anteilig wird er nichts von der Kasse erhalten, da im Vorfeld keine Kostenbewilligung für die Fahrt beantragt wurde.
Nein, kannst Du nicht. Die Krankenkasse hätte die Fahrt zu Dir nach Hause übernommen, notfalls auch mit einem Krankenwagen, liegend oder sitzend. Man hätte Dich auch in die 4. Etage geschleppt. Dort hättest Du von der Kasse nach ärztlicher Verordnung den häuslichen Pflegedienst bekommen, Hausbesuche vom Arzt und Physiotherapie, alles ins Haus.
Da Du aber an eine andere als Deine Heimadresse gefahren wurdest, und die Kasse nicht VORHER diesem Transport zugestimmt hat, dürftest Du keine Aussicht auf Erstattung haben. Wenn, dann nur aus Kulanzgründen aber nicht, weil Du Anspruch darauf hast.
Und natürlich muß alles per Verordnung (auch im Krankenhaus) gemacht werden. Daß Kassen nur den Transport für 200 km ohne Probleme bezahlen ist falsch, zumindest bei meiner DAK werden auch weitere Strecken bezahlt. So bin ich im vergangenen Jahr 2 Tage vor meinem Umzug mit einem gebrochenen Bein ins KH gekommen. Der Umzug fand ohne mich statt, die OP ein paar Tage später. Meine neue Wohnung ist mehr als 350 km von der alten entfernt. Der Liegendtransport nach dem Aufenthalt war überhaupt nie eine Frage. Ohne Zuzahlung oder km-Begrenzung.
Dann erkläre mir bitte, wie es denn ist.
Ich habe in den vergangenen 3 Jahren mehr als 2 Dutzend Mal im Krankenhaus gelegen. Fast immer bin ich mit dem Rettungswagen dorthin und mußte auch mit einem Taxi oder RTW nach Hause gebracht werden. NIE habe ich auch nur einen Cent dazu bezahlen müssen.
Im letzten Jahr mußte ich dann nach einem solchen Aufenthalt noch zu einem anderen Termin. Wäre ich nach Hause gefahren, hätte die Krankenkasse ohne Weiteres die Kosten übernommen. Da ich aber eben nicht zuerst nach Hause fuhr, mußte ich selbst bezahlen. Ich habe mich mit der KK angelegt, weil die Entfernung völlig gleich war und ich auch vom KH einen Transportschein hatte. Ich bin nicht damit durchgekommen.
Vielleicht gibt es Kassen, die das machen, meine tut es nicht. Nach den Richtlinien der KK werden Transporte NUR dann übernommen (ärztlich bescheinigte Notwendigkeit vorausgesetzt), wenn Du zu einem stationären Aufenthalt ins KH mußt oder nach diesem wieder nach Hause gebracht wirst. Weiterhin, und das erst nach Zustimmung der Kasse, werden Fahrten zu Chemotherapie und Dialysebehandlungen bezahlt.
So werden ambulante Fahrten zu Arztbesuchen, also wenn kein KH-Aufenthalt folgt, nicht übernommen.
Wo bitte ist es dann nicht so, wie ich gesagt habe?
Ich fürchte die Kasse hat recht, insofern das man eigentlich VORHER einen taxischein beantragen muss...
Den hatte ich ja..
??? Wenn du vorher die Zustimmung deiner Kasse hattest, dann solltest du da mal Stress machen? Erst bewilligen und dann streichen ist ja nicht!
Ich hab den Schein leider nicht mehr, den hatte das Taxiunternehmen und dann die KK bekommen.. Nach der Ablehung wollten sie es auch nicht dem Unternehmen zurückgeben..
Es reicht nicht, dass du den Schein hattest. Für die Fahrt hättest du im Vorfeld bei deiner Kasse zur Kostenbewilligung den Transportschein einreichen müssen.
So einfach ist das nicht...
Erstens muss der Arzt die Taxifahrt vorher verordnen! Er muss bestätigen, dass die Behandlung medizinisch notwendig und eine Taxifahrt aus medizinischen Gründen erforderlich ist
Zweitens ist die Fahrt außergewöhnlich lang. Immerhin übersteigt die Entfernung zur Wohnung Deiner Mutter (200 Km) den Weg zu Deiner eigenen Wohnung (70 km) um fast das Doppelte. Hier wäre vorher zu prüfen gewesen, ob es nicht eine günstigere Transportmöglichkeit gegeben hätte bzw. ob Dich nicht jemand hätte abholen können.
Außerdem bist Du doch, wenn Du entlassen wurdest, in der Lage für Dich selber zu sorgen - evtl. mit Hilfe von Dritten die für Dich einkaufen etc.
Du musst doch auch zur Nachsorge zum Arzt... Fährst Du da auch jedes Mal 130 km hin und wieder zurück mit dem Taxi?
Ich wohne von der Klinik 40km entfernt. Von der Klinik zu meiner Mutter 150km. Von mir zu meiner Mutter 130km. Gesagt wurde uns, dass bis 200km erlaubt ist. Meine Mutter wollte mich holen, das Personal sagte uns aber, das sei nicht notwendig, da es das Taxi gibt und die KK das übernimmt.
Die Op war am 4.4. und ich wurde am 5.4. entlassen. Konnte nicht alleine duschen, nicht kochen, ... nichts. Sorry, aber schon mal so eine Op gehabt, um sowas beurteilen zu können? Ich habe einen Knorpelschaden, durfte nur 15kg belasten.
Die "Nachsorge" war nach 2 Monaten, den Rest sollte der Hausarzt machen.
negeria, so einfach wie du das hier darstellst ist es wahrlich nicht.