Unfallfragebogen Krankenkasse, Täter nicht angeben trotz polizeilicher aufnahme?

7 Antworten

@DerXAndiX - keine chance! schon aus versicherungsrechtlichen gründen -> mitwirkungspflicht ist vorgeschrieben. im regressfall müssen dein(e) kollege(n)aus eigener tasche zahlen oder deren privathaftpflichtversicherung kommt für die entstandenen kosten auf.

Wie ist die Sache ausgegangen? Ich stecke in einer "ähnlichen Situation" ;-( 

Warum sollte die Allgemeinheit, also auch ich, die Kosten dafür übernehmen?

Ich kann deine meinung verstehen, denke eigentlich genauso, es gibt genug schmarotzer die sich alles erlauben können auf kosten der allgemeinheit und der Arbeitenden. Ich z.B. bezahle schon jahrelang krankenkassenbeiträge ohne je viel davon in anspruch genommen zu haben. Jetzt ist einmal was passiert das von niemandem gewollt war und schon werd ich als schmarotzer abgestempelt? Ich habe Arbeit und bezahle alle Beiträge, darf ich da nicht auch mal was bezahlt kriegen?

wer soll Deiner Meinung nach die Kosten den zahlen? Ich schlage vor Du gibst Deinen Freund an und ihr teilt euch die Kosten weil ihr sie auf verursacht habt.

TomMabuse  01.11.2009, 18:26

Gute Idee, zieht aber nicht mehr ab dem Moment, als die Polizisten die Protokolle unterschrieben hatten.

tgasthaus  01.11.2009, 18:28
@TomMabuse

ich glaub Du hast da was nicht verstanden. Die Polizei hat seinen Freund "aufgenommen" er gibt jetzt auch seinen Freund an und der zahlt, im Anschluss teilen sie sich die Kosten

TomMabuse  01.11.2009, 18:38
@tgasthaus

-- Siehe meine Antwort unten...