Krankenkasse verlangt 3000€ von meinem 16 jährigen bruder der noch zur schule geht?

12 Antworten

Aber im Bescheid steht doch der Grund für die Forderung, wieso kann Dein Bruder mit 16 noch nicht lesen und Dir das sagen?

Auch wird vorgeschlagen, wie er sich wehren kann.

Bestimmt gibt es auch eine Rufnummer, für Auskünfte/Hilfe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mranonym007 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 21:44

Wir haben versucht da anzurufen, und der grund dafür ist das er jahre lang anscheinend nicht bezahlt hätte 🙂

schleudermaxe  06.10.2020, 21:45
@Mranonym007

Dann einfach mal prüfen und ggf. den Vorschlag annehmen, und sich wehren.

Von Experte okieh56 bestätigt

Hallo,

wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind und er keine Einkünfte über 450 bzw. 455 Euro brutto monatlich hat (und hatte!), kann er über einen Elternteil kostenlos familienversichert sein.

Ich vermute, dass der betreffende Elternteil die jährlichen Fragebögen (und mehrere Erinerungen nicht beachtet hat) und die Krankenkasse die kostenlose Familienversicherung beendet hat. Wenn dann auf die Fragebogen zur Einnahmehöhe auch nicht geantwortet wird, gilt automatisch der Höchstbeitrag (ca. 800 bis 850 Euro monatlich).

Der Bruder sollte zusammen mit den Eltern zur Krankenkasse gehen und dort alle Fragebögen zur Familienversicherung (für den rückwirkenden Zeitraum!) ausfüllen.

Tipp: der Bruder sollte auch seine Telefonnummer(und bei Auszug seine Adresse) bei der Krankenkasse angeben. Dann wird er auch direkt informiert.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sind deine Eltern gesetzlich oder privat versichert?

Wenn sie gesetzlich versichert sind (oder einer von beiden und das Einkommen des anderen die JEAG von 62.550 € im Jahr nicht übersteigt), besteht Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung - auch rückwirkend.

Wahrscheinlich haben diene Eltern einfach nicht auf den jährlichen Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung reagiert, ebenso wenig wie auf die Erinnerungen. Das sollten sie schleunigst nachholen. Aber auch wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, kann man das noch rückwirkend regeln. Man muss sich nur kümmern.

Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, ist dein Bruder entweder freiwillig versichert in der GKV oder privat versichert - in beiden Fällen müssen Beiträge gezahlt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Eltern sollten mal die von ihrer Krankenkasse erhaltenen Fragebögen beantworten. Haben sie offensichtlich nicht getan. Jedes Jahr trudelt so ein Fragebogen zur Familienversicherung ein. Den einfach mal ausfüllen und zurück senden.

Dann passiert so etwas auch nicht.

Und wie begründet die Bank die Forderung - für welchen Zeitraum sollen gemäß deren Aussage Beitragsforderungen entstanden sein?

Beziehen / bezogen Deine Eltern Leistungen nach SGB II und haben zwischenzeitlich mal die KK gewechselt.

Das müsst Ihr mit der KK klären - hier wird Euch niemand weiterhelfen können.

Mranonym007 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 21:37

Wir sind dauerhaft bei der selben Krankenkasse versichert und haben auch nie gewechselt.