Muss ich das Taxi bezahlen, auch wenn es zu spät kam und ich deswegen den Zug verpasst habe?

Nein, ds Taxi muss nichts zahlen. 67%
Kommt auf den Fahrer oder Taxiunternehmen an. 33%
Ja, das Taxiunternehmen muss dich kostenlos Heim fahren 0%
Taxi muss dich billiger Heimfahren. 0%

3 Stimmen

5 Antworten

Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Zwar ist es möglich, dass in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht eintritt, aber nur wenn den Zug pünktlich zu erreichen auch Vertragsbestandteil war. Fraglich wäre auch dann aber, ob die Vermittlung oder das von dieser beauftragte Taxiunternehmen regreßpflichtig wäre. Zudem könnte eine Rolle spielen, ob die vereinbarte Abholzeit "realistisch" war, ob etwa "höhere Gewalt" wie ein überraschender Stau oder etwa eine Panne zur Verspätung führte, da gäbe es dann vieleicht noch die Frage regelmäßiger Wartung des Fahrzeugs etc. Auch wäre der Besteller zu einer Schadensminimierung seinerseits verpflichtet, müsste bei Ausbleiben eines Taxis sogleich bei der Vermittlung nachfragen etc. Alles in allem käme es also auf den speziellen Einzelfall an.

Kommt auf den Fahrer oder Taxiunternehmen an.

Sowas gibts jetzt bei der Bahn. 25% Preiserlös bei einer Stunde verspätung, 50% bei 2 Stunden etc. Taxiunternehmen hingegen haben soviel ich weiß nicht solche Regelungen...

Nein, ds Taxi muss nichts zahlen.

Nein es kommt auf die Kulanz des unternehmen an. Aber ganz hart muss das taxi gar nichts zahlen weil ein taxi keine festlegenden zeiten hat, z.b Taxi steht im stau oder verkehrsbehinderung ect ect.... ein taxiunternehmen bringt dich von A nach B und was danach ist ist egal ob du den zug verpasst...

Das Taxiunternehmen muss die Kosten übernehmen. Wenn Du alles pünktlich bestellt hast, udn die eindeutig zu spät kamen. Den Fall hatte ein Bekannter gerad auch, udn das Taxiunternehmen hat gezahlt udn nicht gerad wenig ... denn durch die verspätete Abholung vom Taxi--- den Zug verpasst---- udn daher auch den Anschluss zum passenden Flugzeug !!! Und die Taxi Gesellschaft hat alle Kosten übernommen

paddyrd 
Beitragsersteller
 06.03.2011, 16:23

wiest du auch ein § dazu=)

Meinereiner67  06.03.2011, 16:46
@paddyrd

Das Problem ist leider die Beweisbarkeit.

cinderella666  06.03.2011, 16:58
@Meinereiner67

es wird sich doch auf dem Handy/Telefonrechnung nachweisen lassen, das das Taxi frühzeitig bestellt wurde ....Also wann die Bestellung aufgegeben wurde

paddyrd 
Beitragsersteller
 06.03.2011, 16:59
@Meinereiner67

Taxiunternehmen zeichene auf wer anruft, bzw die ganzen anurfe werden in der regel mit uhrzeit aufgezeichent! um 0:12 habe ich angerufen da war ken taxi da alo ist das ja aufgezeichnet^^

cinderella666  06.03.2011, 17:26
@paddyrd

das reicht doch :) Und wann der Zug fuhr ist auch bekannt ..

Nein, ds Taxi muss nichts zahlen.

keiner kann nachprüfen ob das Taxi das zu dir untwegs war,einen schaden hatte,und ein neues angefordert werden musste!