Muss ich das Taxi bezahlen, auch wenn es zu spät kam und ich deswegen den Zug verpasst habe?
Hey, muss das Taxi auf den kosten sitzenbieben wen Ich um 23:15 Uhr ein Taxi für 23:45 betsellt habe, erst um 0:15 kam und dadurch den letzten Zug verpasst habe der mich nach Hause gefarhen hätte?? Schließlich habe ich das Taxi vorbestellt.
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5 Antworten
Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Zwar ist es möglich, dass in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht eintritt, aber nur wenn den Zug pünktlich zu erreichen auch Vertragsbestandteil war. Fraglich wäre auch dann aber, ob die Vermittlung oder das von dieser beauftragte Taxiunternehmen regreßpflichtig wäre. Zudem könnte eine Rolle spielen, ob die vereinbarte Abholzeit "realistisch" war, ob etwa "höhere Gewalt" wie ein überraschender Stau oder etwa eine Panne zur Verspätung führte, da gäbe es dann vieleicht noch die Frage regelmäßiger Wartung des Fahrzeugs etc. Auch wäre der Besteller zu einer Schadensminimierung seinerseits verpflichtet, müsste bei Ausbleiben eines Taxis sogleich bei der Vermittlung nachfragen etc. Alles in allem käme es also auf den speziellen Einzelfall an.
Sowas gibts jetzt bei der Bahn. 25% Preiserlös bei einer Stunde verspätung, 50% bei 2 Stunden etc. Taxiunternehmen hingegen haben soviel ich weiß nicht solche Regelungen...
Nein es kommt auf die Kulanz des unternehmen an. Aber ganz hart muss das taxi gar nichts zahlen weil ein taxi keine festlegenden zeiten hat, z.b Taxi steht im stau oder verkehrsbehinderung ect ect.... ein taxiunternehmen bringt dich von A nach B und was danach ist ist egal ob du den zug verpasst...
Das Taxiunternehmen muss die Kosten übernehmen. Wenn Du alles pünktlich bestellt hast, udn die eindeutig zu spät kamen. Den Fall hatte ein Bekannter gerad auch, udn das Taxiunternehmen hat gezahlt udn nicht gerad wenig ... denn durch die verspätete Abholung vom Taxi--- den Zug verpasst---- udn daher auch den Anschluss zum passenden Flugzeug !!! Und die Taxi Gesellschaft hat alle Kosten übernommen
Das Problem ist leider die Beweisbarkeit.
es wird sich doch auf dem Handy/Telefonrechnung nachweisen lassen, das das Taxi frühzeitig bestellt wurde ....Also wann die Bestellung aufgegeben wurde
Taxiunternehmen zeichene auf wer anruft, bzw die ganzen anurfe werden in der regel mit uhrzeit aufgezeichent! um 0:12 habe ich angerufen da war ken taxi da alo ist das ja aufgezeichnet^^
das reicht doch :) Und wann der Zug fuhr ist auch bekannt ..
keiner kann nachprüfen ob das Taxi das zu dir untwegs war,einen schaden hatte,und ein neues angefordert werden musste!
wiest du auch ein § dazu=)