Kann ich Schadenersatzansprüche gegen Personen im Gleis geltend machen?
Ich fahre immer mit der Bahn zur Arbeit. Nun hatten meine Bahnen schon mehrfach Verspätung wegen "unbefugter Personen im Gleis".
Zur Frage: Wenn ich aufgrund der Verspätung stattdessen ein Taxi nehme, kann ich mir dann die Taxikosten von der Person im Gleis zivilrechtlich zurück holen, sofern diese identifiziert ist? Und was ist, wenn die Person nicht gefasst werden konnte?
6 Antworten
Sofern es sich bei diesen Personen im Gleis um Menschen handelt, die sich das Leben nehmen wollen, fände ich es ziemlich zynisch, da noch gegen diese Person oder deren Familie Ansprüche geltend machen zu wollen.
Bei der Bahn hast du unter bestimmten Bedingungen allerdings Anspruch auf die Erstattung von Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel (z.B. Taxi) bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro. Diese Bedingungen ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen der DB:
Es gibt zwei Szenarien:
- Liegt die planmäßige Ankunftszeit gemäß Fahrkarte vor 24 Uhr und es handelt sich dabei um die letzte Verbindung des Tages und eine Verspätung oder ein Ausfall führt dazu, dass der Zielbahnhof ohne Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels (z.B. Taxi) nicht mehr vor 24 Uhr erreichbar ist, bietet der Beförderer dir die Weiterfahrt in einem alternativen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) an.
- Liegt die planmäßige Ankunftszeit gemäß Fahrkarte zwischen 0 und 5 Uhr und der Zielbahnhof ist aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls nicht mehr mit weniger als 61 Minuten zu erreichen, bietet der Beförderer ebenfalls eine Weiterfahrt zum Zielbahnhof mit einem alternativen Verkehrsmittel an.
Für beide Fälle gilt, dass man sich zuerst mit dem Beförderer in Verbindung setzen muss, bevor man selbst aktiv wird. Das kann beim Zugbegleiter, in einem Reisezentrum oder an einer DB Information geschehen. Dort besteht die Möglichkeit, dass Taxigutscheine ausgegeben werden. Nur, wenn kein Mitarbeiter mehr vor Ort erreichbar ist, kann man selbst die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel vorstrecken und hat dann Anspruch die Erstattung dieser Kosten bis maximal 80 Euro pro Person.
Nein, weil der Eingriff sich gegen die Bahn und nicht gegen Dich richtet. Die Bahn könnte versuchen, ihren Schaden geltend zu machen, Du hast aber keinen Schadenersatzanspruch gegen die Person und auch nicht gegen die Bahn.
Muss man auf jeden Fall versuchen, hab mal nen Flug verpasst, weil mein Zug zum Flughafen in ein zu nah am Gleis geparktes Fahrzeug gedonnert ist. Hat ewig gedauert, habe meine Mehrkosten aber vom Fahrzeughalter erstattet bekommen.
Von der Person bleibt meistens nicht so viel übrig, wenn sie im Gleis ist. Es dauert schon eine Weile, bis sie die ganzen Teile zusammen haben.
du hast theoretisch einen anspruch gegen die Bahn, die wiederum gegen den im Gleis. Theoretisch weil in den AGB da sicherlich eine Passage ist die Betriebsstörungen als Schadensersatzgrund ausschliest.