Führungszeugnis + Strafbefehl + Tilgung?

1 Antwort

Bei einem Antrag auf ein Führungszeugnis am 04.04.2022 wird Person A ein sauberes oder noch ein mit Einträgen Führungszeugnis kriegen.

Wenn er es direkt am 04.04. beantragt gibt es ein kurzes Zeitfenster, in dem ein Führungszeugnis ohne Eintrag bekommt.

Sobald das neue Urteil (wenn er denn in der Hauptverhandlung verurteilt wird) rechtskräftig wird, wird ein ab dann beantragtes Führungszeugnis wieder Einträge (mind. das neue Urteil) enthalten. Evtl. kommt auch das erste wieder mit hinein (kommt darauf an, wie hoch es war)

Gowo1 
Beitragsersteller
 09.03.2022, 16:47

ok also wenn am 04.04 eins beantragt wird, dann quasi eins ohne Einträge?

LG

Jurius  09.03.2022, 16:57
@Gowo1

Ja, wenn der alte Eintrag tatsächlich ohne Weiteres am 04.04. rausfliegt, wäre das so. Teilweise bleiben Einträge aber auch noch über die eigentliche, rein rechnerische, Tilgungsfrist hinaus im Führungszeugnis, vor allem wenn es bei dem Eintrag um eine Freiheitsstrafe zur Bewährung geht. Da muss dann erst noch der Beschluss über den Straferlass beim BZR eingehen, damit gelöscht wird. Im schlechtesten Fall dauert das noch mal ein paar Wochen über das eigentliche Löschdatum hinaus.

Gowo1 
Beitragsersteller
 09.03.2022, 17:19
@Jurius

Bewährung war letztes jahr erlassen worden. Danke dir sehr.

Jurius  10.03.2022, 08:21
@Gowo1

Gut, dann ist, wenn der Beschluss über den Straferlass auch zum BZR gesendet wurde, was aber automatisch passiert, alles für die Löschung am 04.04. erledigt soweit.