Führungszeugnis + Strafbefehl + Tilgung?
Hi,
Person A kriegt am 02.01.2022 die Meldung vom Bundesamt für Justiz, das der Strafeintrag am 04.04.2022 aus dem Führungszeugnis kommt, falls nichts dazu kommt.
Person A kriegt am 20.01.2022 einen Strafbefehl und legt Einspruch ein, Verhandlung am 07.04.2022.
Bei einem Antrag auf ein Führungszeugnis am 04.04.2022 wird Person A ein sauberes oder noch ein mit Einträgen Führungszeugnis kriegen.
Falls, bei der Verhandlung die Strafe nicht aufgehoben wird, ab wann mehr oder weniger, wäre dieser dann im Führungszeugnis sichtbar? 2 Wochen nach Urteil des Gerichts?
Danke.
1 Antwort
Bei einem Antrag auf ein Führungszeugnis am 04.04.2022 wird Person A ein sauberes oder noch ein mit Einträgen Führungszeugnis kriegen.
Wenn er es direkt am 04.04. beantragt gibt es ein kurzes Zeitfenster, in dem ein Führungszeugnis ohne Eintrag bekommt.
Sobald das neue Urteil (wenn er denn in der Hauptverhandlung verurteilt wird) rechtskräftig wird, wird ein ab dann beantragtes Führungszeugnis wieder Einträge (mind. das neue Urteil) enthalten. Evtl. kommt auch das erste wieder mit hinein (kommt darauf an, wie hoch es war)
Ja, wenn der alte Eintrag tatsächlich ohne Weiteres am 04.04. rausfliegt, wäre das so. Teilweise bleiben Einträge aber auch noch über die eigentliche, rein rechnerische, Tilgungsfrist hinaus im Führungszeugnis, vor allem wenn es bei dem Eintrag um eine Freiheitsstrafe zur Bewährung geht. Da muss dann erst noch der Beschluss über den Straferlass beim BZR eingehen, damit gelöscht wird. Im schlechtesten Fall dauert das noch mal ein paar Wochen über das eigentliche Löschdatum hinaus.
Bewährung war letztes jahr erlassen worden. Danke dir sehr.
Gut, dann ist, wenn der Beschluss über den Straferlass auch zum BZR gesendet wurde, was aber automatisch passiert, alles für die Löschung am 04.04. erledigt soweit.
ok also wenn am 04.04 eins beantragt wird, dann quasi eins ohne Einträge?
LG