Taschenkontrolle durch Lehrer bei Klassenfahrt

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Der Lehrer darf ohne dein Einverständnis nicht deine Tasche durchsuchen. Wenn er es macht, muss er eine Rechtsgrundlage dafür haben, die gibt es aber nicht.

Das Umbauen der Tasche zu einer Falle ist gefährlich für dich. Du verletzt jemand anderen mit dieser Falle, um das rechtmäßig (also straffrei) zu machen, bedarf es einer Rechtsgrundlage. Es wäre zwar die Notwehr denkbar, aber da fehlt es an der Erforderlichkeitsprüfung, um diese rechtmäßig auszuüben.

Ich würde dem Lehrer ganz klar sagen, dass du das nicht willst; sollte er es dennoch machen, beschwere dich bei der vorgesetzten Behörde.

FabiFabulous  05.12.2010, 17:50

Stimmt soweit schon nur wenn du dich weigerst die Tasche anschauen zu lassen, kann er sich im gegenzug weigern dich auf die Klassenfahrt mitzunehmen.

looooool ...

Also abgesehen von Deinem Vorhaben (ich rate davon ab) -> dürfen Lehrer nur bei Verdacht Taschen durchsuchen. Wenn Du das nicht möchtest, darf er es auch nicht - Aber dann musst Du auch damit rechnen, dass Du heim geschickt wirst ;) Wenn ein Verdacht vorliegt (in den Augen Deines Lehrers) schützt er mit dieser Kontrolle andere Schüler und auch Dich. Er hat ja die Verantwortung für euch.

Wenn einer von euch mitten in der Klassenfahrt ZB wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus muss, sieht der Lehrer alt aus.

Dabbel  03.12.2010, 10:13

Mit dem Durchsuchen der Taschen greift der Lehrer in die Rechte anderer ein. Dafür bedarf es einer Rechtsgrundlage. Kannst du mir sie bitte nennen?

Meiner Auffassung nach darf ein Lehrer eben NICHT die Taschen durchsuchen.

Aronphoenix  03.12.2010, 12:02
@Dabbel

Sehe ich auch so ;)

quietscheratsch  03.12.2010, 14:23
@Aronphoenix

Das Grundgesetz garantiert in Art. 2 Absatz 1 und 2 jedem Bürger das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Recht, das selbstverständlich auch für Schüler gilt.

Dem Schüler steht ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht zu, was auch der Schule gebietet dieses zu beachten. Daher darf nicht ohne weiteres vom Inhalt einer Tasche Kenntnis genommen werden.

Allerdings obliegt der Schule und insbesondere dem Schulleiter, dafür zu sorgen, dass keine Straftaten an der Schule begangen werden. Dazu kann der Schulleiter auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schulfrieden sicherzustellen.

Dazu kann es auch gehören, dass die Taschen der Schüler nach beispielsweise Waffen oder Drogen durchsucht werden.

Der Schüler ist ja dabei! Ich spreche nicht vom "heimlichen" durchsuchen und rumschnüffeln.

Diese "Kontrollen" gibt es derzeit sogar auf Weihnachsmärkten, es dient der Sicherheit

Aronphoenix  04.12.2010, 10:15
@quietscheratsch

Ja, genau. Das dient der sicherheit. Mit der selben Begründung foltert die USA Gefangene.

Unabhänig davon: Ich wurde noch nie auf einem Weihnachtsmarkt durchsucht. Und wenn, würde so eine Durchsuchung von der Polizei vorgenommen werden, nicht von einem Schulleiter. Und auch die Polizei darf nur unter mehr oder wenigen engen Rahmenbedingungen Durchsuchungen durchführen. Nicht nach Lusst und Laune.

Die Grundlage dafür steht im jeweiligen Polizeigesetz.

Du kannst mir gerne eine rechtliche Grundlage zeigen die es Schulen erlaubt zu druchsuchen und ich werde meine Einwende zurücknehmen.

quietscheratsch  03.12.2010, 01:30

PS: Nimm keinen Sekt mit, meine Sektflasche ist im Bus im Kofferraum hochgegangen, der Busfahrer dacht er er hat nen Platten *g

Hallo und guten Tag, dein Lehrer darf keinesfalls die Taschen und Koffer durchsuchen. Wenn überhaupt mit deinem Einverständnis und schon gar nicht in deiner Abwesenheit. Damit dürfte er sich sogar strafbar gemacht haben. Da die Drohnung bereits im Raum steht, würde ich deinen Eltern raten, sich mit den Lehrern in Verbindung zu setzen und nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Durchsuchung der Koffer und Taschen nicht durchgeführt werden darf. Jedoch muss ich dich enttäuschen was das Anlegen von Strom oder die Verwendung von Batteriesäure angeht. Kommt es da zu körperlichen Schäden, z.B beim Strom zu Herzrhytmusstörung oder zu einem sonst körperlichen Einschnit, stellt das eine Körperverletzung dar.

Viele Grüße

Dsa ist nichtmal rechtens wenn du dabei bist. Gegen deinen Willen darfst du oder dein Eigentum nur von der Polizei durchsucht werden und auc nur wenn es im Rahmen der Polizeiaufgaben erforderlich ist und durch das jeweilige Polizeigesetz bzw. die StPO erlaubt wird.

Ansonsten darf nichtmal die Polizei da reinsehen.

Deine Idee ist natürlich genauso verboten, das wäre u.U. fahrlässige KV oder sogar schwere.

Die Lehrer dürfen euer Gepäck nicht in eurer Abwesenheit öffnen. Sie können aber verlangen dass ihr das Gepäck in Anwesenheit des Lehrers. für eine Kontrolle öffnet. Deine Idee wäre vorsätzliche Körperverletzung. Zu bedenken wäre, wer sich mit so viel gegenseitigem Misstrauen begegnet, sollte nicht auf Klassenfahrt gehen.