Smartphones auf der Klassenfahrt?!?
Also ich weiß dass das SO nicht geht , Aber folgendes ist da los : Also wir dürfen zwar Handys mitbringen aber die werden sofort nach der Busfahrt eingesammelt. Und wir bekommen die nur kurz Abends (Das heisst man ist am Tag nicht erreichbar und man kann auch keinen Notruf wählen) . Und wenn wir die sonst haben werden die für 5 Tage (!) eingesammelt. Und es ist nichtmal in unserer Reichweite. (Falls es hilft : Bin 12+Ich oder meine Eltern haben NIE zugestimmt und meine Eltern sind auch dagegen)
Geht das und wenn nicht : Gegen welche Gesetze verstößt das ?
9 Antworten
Natürlich "geht das". Kein Mensch, kein Schüler, hat ein Grundrecht auf dauernde Erreichbarkeit via Smartphone. Das Handyverbot bei Schulfahrten verstößt gegen absolut KEIN Gesetz. --- Ihr braucht auch absolut keinen Notruf, denn auch heute noch stehen überall Festnetztelefone zur Verfügung - und für Notfälle habe Ihr auch Eure Klassenlehrer. (Mit gleichem "Recht" müsste es ja gegen Gesetze verstoßen, dass Ihr durch "Handy aus" während des Unterrichts nicht erreichbar seid, denn Schulfahrten sind ja Schulveranstaltungen - wie der Unterricht auch.)
Ist Dir noch nie in den Sinn gekommen, dass Du mit ständigem Telefonieren, Simsen, Whatsappen usw. den Ablauf einer Klassenfahrt stören, und die Ziele einer gemeinsamen Klassenfahrt torpedieren würdest?
Kannst Du nicht einmal FÜNF Tage ohne Smartphone leben?
Wenn Deine Eltern Deiner Teilnahme wrklich nicht zustimmen, müssen sie dies schriftlch der Schulleitung udn dem Klassenlehrer mitteilen. Ergebnis:
Du kommst für 5 Tage als Außenseiter in den Unterricht einer anderen Klasse. SUPER!
Es geht doch gar nicht um Wegnahme, sondern um Verbot von Handys im VORHINEIN. Wenn die Schulkonferenz den Beschluss fasst, dass Handys bei Fahrten verboten sind, dann reicht dies völlig aus.-- Wenn einzelne Eltern mit der Regelung nicht einverstanden sind, sollen sie ihre Kinder an der Fahrt eben nicht teilnehmen lassen (oder vielleicht eine "nettere" Schule suchen).
Die Handys werden lt. Fragesteller vom Lehrer - salopp gesagt - "einkassiert". Egal ob es zuvor ein "verbot" gibt oder nicht. Der Schüler verliert - zeitweise - das Gewahrsam am Gegenstand. Wegnahme i.S.d. § 242 StGB liegt zwar mangels Zueignungsabsicht nicht vor, jedoch als untechnischer Begriff im normalen Sprachgebrauch.
Und nein, der Beschluss der Schulkonferenz reicht (wohl) nicht aus. Die Gesetzgeber der Bundesländer haben nämlich mit den entsprechenden Regelungen in den Schulgesetzen der Länder von ihrer Regelungskompetenz gebrauch gemacht. Die entsprechenden Normen sind idR abschließend, und können daher nicht von der Schulkonferenz "erweitert" oder sonst wie willkürlich ausgedehnt werden. Eine solche Erweiterung dürfte mangels Ermächtigungsgrundlage schlicht und ergreifend rechtswidrig sein. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) ist auch ausdrücklich geregelt, wo das Verbot räumlich anwendbar ist - in Bayern ist das ausdrücklich auf das Schulgelände begrenzt.
Auch wenn es manchen Lehrern (und sogar Eltern) nicht passt: Selbstverständlich ist die - auch zeitweise - Wegnahme von Eigentum des Schülers ein Grundrechtseingriff, der im Übrigen gerichtlich vom zuständigen Verwaltungsgericht überprüfbar ist - und auch z.B. im Rahmen der Dienstaufsicht.
Hallo
Mit der gesetzlichen Regelung zu diesem Thema kenne ich mich nicht aus.
Allerdings finde ich es nicht sinnnvoll, dass die Handys eingesammelt werden und zwar aus folgenden Grund. Ich bin jetzt 15 Jahre alt und in der 9. Klasse. Als ich in der 6. Klasse war, haben wir auch eine Klassenfahrt gemacht. Wir durften in Gruppen allein durch die Innenstadt laufen. Unser Lehrer hat uns eine Handy Nummer gegeben, wo wir ihn erreichen können. Außerdem hatte er unsere Handy Nummern. Schließlich seit ihr während der Klassenfahrt in einer Umgebung, wo ihr auch nicht auskennt und euch auch verlaufen könnte. Je nachdem wie groß die Stadt oder wo ihr hinfahrt ist.
Außerdem hat man meistens während der Klassenfahrt auch Nachmittags eine gewisse Zeit frei. Dann möchtet ihr ja vielleicht auch eure Eltern oder Freunden kurz anrufen, besonders die Schüler, die etwas Heimweh haben.
Wenn eure Eltern auch dagegen sind, dann könnten eure Eltern ja mal versuchen ein Gespräch mit den Lehrkräften zu führen. Also uns wurde nicht verboten Handys auf Klassenfahrten zu nutzen. Wir mussten sogar immer ein Handy bei uns haben und für die Lehrer erreichbar sein.
Ich frage mich, wie eure Eltern das auf ihren Klassenfahrten nur jemals aushalten konnten. Millionen Schüler vor euch haben das auch ohne Handy geschafft, ganz einfach weil es keins gab und sie sind daran auch nicht gestorben.
Wahnsinn!
Alle Daumen hoch!
Digga, was willst du mit Gesetzen ? :DD Das tut dir mal gut eine Woche ohne Handy wenn du schon so denkst und in Panik gerrätst. Aber ansonsten, nimm dir 2 Handys mit, einmal dein richtiges und einmal ein altes und gib dann nach der Fahrt dein altes ab und behalt dein richtiges :P
Wir durften für unsere Klassenfahrt in der 7 Klasse (da war ich 13) gar keine Handys mitnehmen. Klar haben es welche gemacht, aber diese wurden direkt abgenommen, wenn man vom Lehrer erwischt wurde. Klar ist es teilweise komisch, aber eine Klassenfahrt ist dafür da, Spaß zu haben und mit Freunden eine bessere Gemeinschaft zu bilden, nicht ständig bzw. die ganze Zeit an den Handys zu sitzen.
Außerdem lebe ich und die anderen (bin mittlerweile in der Q1) auch noch, also das geht und klappt alles.
Das geht, ich kann aus Erfahrung sagen, dass man (mit 12 Jahren!!) bei einer Klassenfahrt keine Handys braucht. Wir haben die Handys jeden Abend bekommen. Einmal hab ich es benutzt (am ersten Abend). Ansonsten ist es einfach nur nutzlos rumgelegen...
Darum geht es ja nicht ich kann gut 5 Tage ohne Technik auskommen aber wie ist die Rechtslage ?!?
Uns wurde es so erklärt, dass eine Klassenfahrt eine Schulveranstaltung ist. Dann können die Lehrer bestimmen, ob die Handys benutzt werden dürfen. Ich der Schule dürfen Handys auch weggenommen werden.
Wenn du ohne Technik auskommen kannst, können dir die Gesetze eingentlich ziemlich egal sein..
So ist es.
Das ist nicht ganz richtig, Verwaltungsakte müssen sich an den Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes halten, das heißt sie dürfen nicht ohne Gesetz und nicht gegen das Gesetz erlassen werden. Ob die Wegnahme eines Gegenstandes rechtmäßig ist, und wie lange ist in den einzelnen Landesschulgesetzen unterschiedlich geregelt. Eine zu lange Wegnahme des Gegenstandes über den einzelnen Schultag hinaus, bzw. im Falle einer Schulfahrt in die Freizeit des Schülers hinein, zum Beispiel in den Abendstunden, ist von den einzelnen Schulgesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen.