Gibt es einen Paragraf der besagt das Lehrer die Tasche eines Schülers nicht durchsuchen dürfen?
6 Antworten
Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn ein Lehrer die Tasche eines Schülers durchsuchen will, greift er in die Rechte des Schülers ein. Dafür bedarf es einer Rechtsgrundlage (eines Gesetzes). Es bedarf keines Gesetzes, damit der Lehrer es nicht darf. Dass irgendein Schulgesetz die Durchsuchung erlaubt, halte ich für ausgeschlossen.
M.E. dürfte die einzig mögliche Rechtsgrundlage, die ihn dazu berechtigen könnte, eine Notstandshandlung (Verletzung eines Rechtes, um ein höherwertiges Recht zu schützen) sein. Das dürfte aber im Schulalltag eine absolute Ausnahme sein.
Es muss für den Lehrer keine Vorschrift geben die ihm verbietet die Tasche zu durchsuchen. Es muss andersrum sein, es muss eine Norm geben die ihm das gestattet, Gesetzesvorbehalt. Der Lehrer handelt nicht als Privatperson, sondern als Hoheitsträger und damit ist er auch unmittelbar an die Grundrechte gebunden.
Ob hier eine entsprechende Norm vorliegt kann ohne Informationen nicht beantwortet werden.
Rein theoretisch gesehen darf der Lehrer das nicht, weil das Verletzung der Privatsphäre ist.
Paragraph*
Ohne Grund darf dein Lehrer garnichts von dir durchsuchen.
Zudem setzt man im Deutschen das * vor das zu verbessernde Wort.
Es kommt drauf an wenn du unter verdacht stehst Drogen oder irgendwelche Waffen dabei hast dann können sie entweder deine Tasche durchsuchen oder sie rufen die Polizei/Ordnungsamt und die machen es
Die Schreibweise von Paragraf ist absolut richtig und auch die zuerst genannte Schreibweise im Duden.
Es gibt eben beide Schreibweisen und beide sind gleichgültig.