Gesetzliche Regelungen bzgl. Einnahmen in Schule für Abiball?
Hi alle beisammen,
die Frage wendet sich eher an Juristen unter euch. Unser Abi steht bevor und da gibt es ja bekanntlich viele Ausgaben. Die größte Herausdorderung stellt dabei die Finazierung unseres Abiballa dar. Wir haben dafür in der 11. und Annfang 12. Kuchen- und Waffelverkäufe in der Schule gemacht, die eine Menge eingebracht haben. Unsere alte Direktorin hat dies großzügig bewilligt. Nun haben wir eine Direktorin und diese behauptet, dass es gesetzlich verboten ist, dass eingenommenes Geld in der Schule an Privatereignisse zb. Abiball fließt. Wir sollen nun all unser gemachtes Geld, dass auf einem Privatkonto liegt, aufschlüsseln und die Einnahmen von innerschulischen Verkäufen aufdas Schulkonto überweisen. Wir kriegen das Geld dann für innerschulische Abschlussaktivitäten (nur der letzte schultag) ausgezahlt. Das ist uns vollkommen neu und wir konnten kein solches gesetz finden. Unsere Direktorin kann uns auch keinen Paragraphen sagen. Wisst ihr da weiter? Am besten wirklich den Artikel nennen oder mit Gewissheit sagen, dass es sowas nicht gibt.
Vielen Dank
5 Antworten
Wenn die Direktorin euch keine Norm nenne kann, dann seid im Zweifel ihr im Recht. Zumal die Schule ja nicht den Kuchen verkauft habt sondern ihr auf der Schule
Ein Förder- bzw. Schulverein könnte diese Einnahmen verbuchen, was in der Regel steuerunschädlich ist, solange die Grenze nicht überschritten wird.
Dann sollte natürlich dieses Geld wieder dem Abijahrgang zufließen. Sowas kann in Form jährlicher Ausschüttung (also jährlich an jeden Abijahrgang) erfolgen, damit keine Einzelunterstützung die Gemeinnützigkeit gefährdet.
Also: Schulverein veranstaltet den Waffelverkauf. Die Arbeit machen die Abiturienten. Das Geld wird beim Verein als Einnahme aus Geschäftsbetrieb verbucht. Jährliche Ausschüttung an den jeweiligen Abijahrgang in vorher festgelegter Höhe.
Wüsste ich jetzt auch nicht von. Bei uns wurde das auch problemlos erlaubt. Es gibt meines Wissens nach kein Gesetz, dass Einnahmen auf Schulen regelt. Es ist ja streng genommen auch ein privater Verkauf, der eben in der Schule stattfindet. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass es ein nicht angemeldetes Gewerbe ist, aber das ist schon sehr weit hergeholt und dafür müsstet ihr auch um einiges mehr einnehmen und das regelmäßig
Die Direktorin hat einen Knall.
Das ist uns vollkommen neu und wir konnten kein solches gesetz finden.
Das wird die Direktorin wohl auch nicht finden.
Also behaltet Euer Geld und gut ist es. Ansonsten möge die Dame Klage veranlassen.
Ihr seid doch am Drücker.
Ihr bestreitet das, behaltet das Geld und sie soll klagen.
So würde man das in der Erwachsenwelt machen.