Täuschung/Betrug beim KFZ Verkauf?

3 Antworten

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In diesem Fall hat der Käufer sogar gute Chancen. Allein schon die manipulierte Airbagleuchte ist arglistige Täuschung.

Auch der Unfallschaden ist so eine arglistige Täuschung. Zwischen einem leichten Schaden und schwerem Unfall besteht ein riesen Unterschied.

Da ist es auf jeden Fall sinnvoll einen Anwalt  und ggf. einen Gutachter einzuschalten.

"Gekauft wie besehen" oder auch der Ausschluss der Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers hat hier keine Relevanz. Macht ja wohl auch Sinn, denn sonst könnten die Verkäufer einem ja das blaue vom Himmel vorlügen.

Unwahre Eigenschaften, vor allem aber vorsätzlich verschwiegene Schäden (arglistige Täuschung) berechtigen zum Rücktritt des Kaufvertrages.

MoD1984 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 16:22

Hallo Eichbaum1963:

Kann sich der Verkäufer mit der Aussage "wusst ich selber nichts von" aus der ganzen Geschichte rausreden? Es hatte das Fahrzeug nicht angemeldet. Vermutlich nur gekauft, zusammengeschustert und weiterverkauft (was ich aber nicht nachweisen kann). Möchte den verkäufer persönlich zur Rede stellen und möchte auf seine Aussagen reagieren können. Danke schonmal.

Eichbaum1963  12.04.2011, 17:03
@MoD1984

Erst mal danke für den Wimpel ;)

Aha, nicht angemeldet und bewwegt, eher nur "zusammengeschustert" hat ers. Schon mal sehr verdächtig, dabei hätte ihm das an für sich auffallen müssen. So einfach kann er sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

Zur Not wird eben der weitere Vorbesitzer kontaktiert. Da stellt es sich dann schnell raus, ob dieser das schwarze Schaf war oder dieser es korrekt mit Angabe der Schäden an deinen Verkäufer verkauft hat.

MoD1984 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 17:11
@Eichbaum1963

Stimmt! also ich werde erstmal vernünftig mit ihm reden, dass wir den vertrag einfach rückgängig machen. sollte er sich darauf nicht einlassen werde ich einen Anwalt einschalten. Danke für dei Hilfe!

Eichbaum1963  12.04.2011, 17:21
@MoD1984

Immer gerne. Nimm dir aber einen unabhängigen Zeugen mit, wenn du den "besuchst".

Zwar gilt in der Regel, dass du bei privatem Autoverkauf eher schlechte Chancen hast, hier dein Geld wieder zu bekommen. Hier allerdings sehe ich dagegen recht gute Chancen.

Bei dem Mangel mit der Airbagleute könnte es sich um eine argliste Täuschung handeln (-> Vorsatz!). Wenn du dies nachweisen könntest, kannst du Schadensersatz über § 433 i.V.m. § 280 BGB verlangen. Ich bin mir nicht sicher, ob der Privatverkauf hiervon auch ausgeschlossen ist, kann es mir aber nur schwer vorstellen. Daher würde ich empfehlen diesen Punkt von einem Fachmann (wenn der Schaden das Wert ist) prüfen zu lassen.

Eichbaum1963  12.04.2011, 16:14

Argliste Täusschung ist immer ein Rücktrittsgrund, erst recht bei Privatverkäufen.

Nein, bei privatem Gerauchtwagenkauf gilt üblicherweise: "gekauft wie besehen", es sei denn, du und der Verkäufer einigt euch auf andere Vertragsinhalte.

Eichbaum1963  12.04.2011, 16:17

Umpf, das erschreckt mich! Scheinbar könnte man einigen sogar nen Auto mit Waschmaschinenmotor andrehen - die wüdens schlucken und sich sagen: "Pech gehabt". Öööhaa...

MoD1984 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 15:41

Im Vertrag wird der Ausschluss der Sachmängelhaftung festgehalten. Diese gilt jedoch nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.