Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamten und Verstoß gegen das BtMG gesetzt? Was erwartet mich?

4 Antworten

Du bist 24, also wirst Du nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt.

Ob und wie es zu einer Anklage kommt, oder ob der Staatsanwalt das per Strafbefehl aburteilt, hängt vom individualfall ab. Ich würde aber zu 90% auf ein Hauptverfahren tippen, da Du als Wiederholungstäter scheinbar nichts aus der Vergangenheit gelernt hast.
Nur, weil Du keine Verurteilungen erfahren hast, heisst das nicht, das dein BZR sauber ist. Da erscheinen auch Einträge aus dem Erziehungsregister, auch solche ohne Veurteilung.
Ob Du dir einen Anwalt holst, musst Du selber entscheiden, der kostet nämlich viereckiges Geld. Und nein, es gibt keinen Prozesskostenzuschuss und auch keinen Pflichtverteidiger.

Bei tätlichem Angriff kann es gut sein dass du einige Monate in den Bau wanderst. Was auch absolut richtig ist.

Ein Widerstand ist ja schon ordentlich, aber einen tätlichen Angriff muss man erstmal hinbekommen.

In Kombination mit dem BTM kann es gut sein dass du einfährst. Denn die Staatsanwaltschaft kümmert sich um ihre Ermittlungspersonen.

Als Wiederholungstäter wird dich die Staatsanwaltschaft vor Gericht stellen!

Sobald du entsprechende Schreiben erhältst, solltest du dir einen Anwalt nehmen.

Und... lass NACHWEISLICH die Finger von den Drogen. Mach freiwillig einen Entzug. So kannst du ev. die Folgen etwas abmildern...

Das kann schon ein paar Jährchen geben. Einen Anwalt brauchst du eigentlich nicht.

AliBaba030 
Beitragsersteller
 10.01.2022, 05:19

So schlimm ist die Lage?