Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamten und Verstoß gegen das BtMG gesetzt? Was erwartet mich?
Guten Morgen
Bitte bis zu Ende lesen!!!
Ich hab 2 Anzeigen bekommen in 2 verschiedenen Orten. Vor einem Jahr, habe ich eine Anzeige in Berlin bekommen wegen täglicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleich stehenden Personen, das heißt ich hab einen Beamten leicht geschubst ohne das er hin fällt oder sich dabei verletzt und danach hab kein Wiederstand geleistet bei der Festnahme. Es war unerlaubter Demo und ich war Zufällig dabei nun passiert aus eine Körperreaktion und komm zu Anzeige.i Ich hab mich dazu geäußert und entschuldigt. Paar Monate später würde ich Mal i Cottbus mit 12g Gramm Grass erwischt und in der Zeit war ich auch zu Stones gewesen. Die sache ist jetzt dass, in Cottbus nur bis zu 6g erlaubt sind aber würde als unerlaubter Besitz eingetragen. Ich hatte davor schon Mal anzeigen wegen Verstoß gegen BtMG und einiges noch aber noch nie was zu Verhandlung gekommen, also keiner vorbestrafter. Die Frage ist was erwartet mich für die 2 Anzeigen? Soll ich mir einen Anwalt Besorgen?
Lg
4 Antworten
Du bist 24, also wirst Du nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt.
Ob und wie es zu einer Anklage kommt, oder ob der Staatsanwalt das per Strafbefehl aburteilt, hängt vom individualfall ab. Ich würde aber zu 90% auf ein Hauptverfahren tippen, da Du als Wiederholungstäter scheinbar nichts aus der Vergangenheit gelernt hast.
Nur, weil Du keine Verurteilungen erfahren hast, heisst das nicht, das dein BZR sauber ist. Da erscheinen auch Einträge aus dem Erziehungsregister, auch solche ohne Veurteilung.
Ob Du dir einen Anwalt holst, musst Du selber entscheiden, der kostet nämlich viereckiges Geld. Und nein, es gibt keinen Prozesskostenzuschuss und auch keinen Pflichtverteidiger.
Bei tätlichem Angriff kann es gut sein dass du einige Monate in den Bau wanderst. Was auch absolut richtig ist.
Ein Widerstand ist ja schon ordentlich, aber einen tätlichen Angriff muss man erstmal hinbekommen.
In Kombination mit dem BTM kann es gut sein dass du einfährst. Denn die Staatsanwaltschaft kümmert sich um ihre Ermittlungspersonen.
Als Wiederholungstäter wird dich die Staatsanwaltschaft vor Gericht stellen!
Sobald du entsprechende Schreiben erhältst, solltest du dir einen Anwalt nehmen.
Und... lass NACHWEISLICH die Finger von den Drogen. Mach freiwillig einen Entzug. So kannst du ev. die Folgen etwas abmildern...
Das kann schon ein paar Jährchen geben. Einen Anwalt brauchst du eigentlich nicht.
So schlimm ist die Lage?