Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte?
Servus, wollte Mal nachfragen welche Konsequenzen man zu erwarten hat, wenn man einen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten gemacht hat. Zum Zeitpunkt der Tat würde ein Promillewert von 1,64 gemessen und der Täter ist ohne Vorstrafen. Kommt man da sofort im dem Knast.
3 Antworten
Hallo Haitops,
nun, es kommt darauf an:
- Wurde eine Waffe (Messer, Stab, etc.) während des Angriffs verwendet?
- Ist eine (ernste) Verletzung durch den Angriff entstanden?
- Reicht die Alkoholmenge für eine Milderung der Strafe aus?
- Aus welchem Grund hat der Angriff stattgefunden?
- Bei dem Opfer handelt es sich um einen Staatsangestellten (Vollstreckungsbeamten).
Diese Punkte könnten - und werden sie vermutlich auch - eine Rolle spielen, wenn diese Tat in einem Strafgericht verhandelt werden sollte.
Dass die Täterin/der Täter betrunken war, als der Angriff stattgefunden hat, könnte - und wird es vermutlich auch - ebenfalls eine Rolle spielen, kann, muss aber nichts zur Milderung beitragen. Das heißt, dass die Strafe niedriger oder höher ausfallen könnte, weil die Täterin/der Täter alkoholisiert war. Kritisch ist die Lage, da es sich bei dem Opfer um einen Vollstreckungsbeamten (Staatsangestellten) handelt (sind zwar auch nur Menschen, stehen jedoch meist einen Rang höher, als normale Bürgerinnen und Bürger).
Da wir hier also offensichtlich (eventuell) von Körperverletzung sprechen, würde ich sagen:
- Bewährung,
- Schmerzensgeld oder
- eine niedrige Haftstrafe.
Was die Täterin/der Täter tatsächlich für eine Strafe erhalten wird, hängt stark von der Richterin/von dem Richter ab. Die einen drücken ein Auge zu, die anderen kennen da überhaupt keinen Spaß.
Aber letztendlich kann man NICHT GENAU sagen, welche Strafe ausgesprochen wird. Schließlich haben wir keinen Einblick in die Akte.
LG, Toxic38
Dann wirst du wahrscheinlich (EVENTUELL) eine Bewährung bekommen.
Ich hoffe es, auch wenn ich mir meiner Schuld bewusst bin. War ganz großer Mist, den ich da gebaut habe...
Danke für deine Antwort
Gern geschehen :-)
Da wir hier also offensichtlich (eventuell) von Körperverletzung sprechen
Naja, nee.
Drei Monate- Fünf Jahre. Deine Alkoholmenge war zu gering für reduzierte Schuld.
und nein du wirst nicht in den Knast kommen, aber Bewährung ist dir sicher.
Kommt auf den Umfang der Tätlichkeit an...
Keine Waffe war im Spiel, ernsthafte Folgeschäden gab es auch nicht. Die Polizei kam als ich in einem Streit mit einer anderen Person verwickelt war.