Polizistin trotz Vergangenheit?
Hallo,
Ich war bereits als Fachoberschülerin bei der Polizei eingestellt und hätte eigentlich im Oktober 2018 mein Studium angefangen. Leider kam es bei mir zu “psychischen Problemen” aufgrund eines privaten Vorfalls, so das ich aufgrund dessen nicht mehr “Dienstfähig” war und vorerst für 2018 gekündigt wurde. Mir wurde dort noch gesagt das ich mich erneut bewerben kann. Danach ist es leider alles schlimmer geworden. Jedenfalls kam es dann so weit das ich einen Suizidversuch hatte und mich leider auch in dieser Situation etwas bei der Festnahme gewehrt habe. Dadurch habe ich dann eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bekommen, die aber jetzt eingestellt wurde.
Ich war mehrere Wochen in stationärer Behandlung (geschlossen) und seit meiner Entlassung geht es mir wieder sehr gut und ich konnte das was mir passiert ist sehr gut verarbeiten, ich bin trotz dessen weiterhin in Psychologischer Behandlung (mittelgradig depressive Episode)
Meine Frage, ist es überhaupt jemals wieder möglich sich bei der Polizei (egal welches Bundesland) zu bewerben? Wenn ja wann und was wird da alles auf mich zukommen?
Gerade wegen der Anzeige, die zwar eingestellt wurde aber dennoch angegeben werden muss? Wird eventuell auch das Alter (minderjährig) eine Rolle spielen?
Und wird man direkt ausgeschlossen wenn man einen Selbsttötungsversuch hinter sich hat?
Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.
Ich weiß sehr wohl das die Polizei psychisch Belastbare Anwärter benötigt, jedoch bin ich davon überzeugt das ich alles sehr gut verarbeitet habe und es nicht wieder zu so einem Vorfall kommt und ich stabil einig für den Polizeidienst bin. Außerdem ging es damals um einen privaten Vorfall und nicht um einen dienstlichen der mich sehr belastet hat.
Danke für hilfreiche Antworten!
3 Antworten
Nein.
Mit einem zurückliegenden Versuch der Selbsttötung ist man, egal was hier Auslöser war, nicht mehr polizeidiensttauglich.
Eine auch vergangene Suizidalität lässt laut PDV 300 - die sagt Ihnen dann ja schon etwas - auch immer auf eine geringe Frustrationstoleranz und erhöhte Vulnerabilität, sowie psychische Störung schließen. Lfd.Nr. 11.1.2 in der Anlage 1.1 der PDV 300 --> Merkmal, welches die Polizeidiensttauglichkeit ausschließt.
Ich denke, dass dies in Anbetracht der Tatsache welch hohe Verantwortung man mit diesem Berufsbild übernimmt, bzw. welche Verantwortung der Dienstherr für den Beamten übernimmt, auch durchaus nachvollziehbar und verständlich ist.
Leider ist es auch so, dass auch wenn Sie von Ihrer Stabilität überzeugt sind, dies noch lange nicht in allen möglichen Einsatzlagen der Fall sein muss.
Die PDV 300 ist Vs-NfD. Nur so zur Info....
Das kann man hier schlecht beurteilen. Das entscheidet einzig und allein der Polizeiarzt. Sicher gibt er hier einen gewissen Spielraum. Der eine sieht es so, der andere so.
Auf jeden Fall müssen solche Bewerber ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen. Das fällt leider oft negativ aus. Die Beurteilungen nach WHO sind für den Pol.arzt nicht maßgeblich. In die Zukunft sehen kann niemand und man weiß ja nicht, was im beruflichen Alltag auf dich zukommt. Das Risiko will man meist nicht eingehen.
Absolute Ausschlussgründe sind das aber alle nicht. Weder das eingestellte Verfahren noch der Rest. Aber relative allemal und was man daraus macht, wirst du abwarten müssen.
Ich empfehle dir, ehrlich zu sein und nichts zu beschönigen. Wenn sie merken, dass du dich ersthaft mit allem auseinandergesetzt hast und deine Lage realistisch einschätzt, werden sie es positiv werten.
Gruß S.
Du wirst denke ich sehr viel mehr tests unterzogen als ein anderer
Aber ich glaube nicht das du zugelassen wirst
Suizide sind kein absoluter Ausschlussgrund mehr. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Bewerber meist abgelehnt werden, aber man muss ihnen Gelegenheit geben, Gutachten vorzulegen.
War mir bis vor kurzem auch unbekannt. Aber es wurden bereits Bewerber mit dieser Vorgeschichte eingestellt.
Gruß S.