Speesen als Vorschuss vom Lohn abziehen?

3 Antworten

Das kann man Dir in der Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers sicher besser erklären.

Meine Vermutung: Du bekommst die Spesen nur gegen Abgabe einer Reisekostenabrechnung gutgeschrieben - und Du hast bisher keine abgegeben.

Spesen haben grundsätzlich nichts mit dem Lohn zu tun und dürfen nicht als Vorschuss vom Lohn einbehalten werden. Die Spesen dienen, weil längere Abwesenheit von zuhause oder in der Firma, als Verpflegungsaufwand. Korrekt wäre es, wenn du eine "Reisekostenabrechnung" machst, in der die Spesen aufgeführt sind. Da würde ich mal mit der Lohnbuchhaltung sprechen.Auf deiner Lohabrechnung muss der Bruttobetrag mit 1328.--€ und weitere Abzüge detailiert aufgeführt sein. Der "Vorschuss" für deine Spesen darf nicht als Abzug vom Lohn erscheinen ! Da könnte man die Vermutung anstellen, dass die Lohnbuchhaltung den Betrag in Höhe von 944.--€ als Basis nimmt und davon die Abzüge berechnet. Hoffe nicht, dass dem so ist.

Hallo

Spesen werden nicht vom Lohn abgezogen, fordere über alle Beträge eine Nachzahlung. Vermutlich ein Fehler in der Lohnbuchhaltung..

Gruß