weniger Netto durch VWL?

2 Antworten

Der VWL-Anteil wird aus deinem Gehalt gezahlt. Dein Gehalt ist steuerpflichtig. Du versteuerst also dein Gehalt ganz normal und am Ende werden die Vermögenswirksamen Leistungen überwiesen. Alles völlig korrekt.

Stern214 
Beitragsersteller
 28.02.2019, 15:39

Mag alles korrekt und richtig sein. Aber im Endeffekt Zahl ich doch dann 60 Euro drauf anstatt, dass ich davon was habe.

es wird mir ja alles aufs brutto drauf gerechnet und dann unten sowieso noch mal abgezogen

archibaldesel  28.02.2019, 15:43
@Stern214
  1. Auch wenn du es nicht als VWL abführen würdest, müsstest du den Betrag versteuern. An der Stelle also kein Nachteil.
  2. Du bekommst das Geld ja hoffentlich vermehrt nach ca. 7 Jahren wieder ausgezahlt. es ist ja nicht weg.
Stern214 
Beitragsersteller
 28.02.2019, 15:56
@archibaldesel

ja das verstehe ich auch noch, aber warum habe ich - nur weil ich vom Arbeitgeber 6,65 erhalte, dann 60 Euro zusätzlich weniger?!

So 100% passen die Nettorechner nicht. Du hast dein Entgelt nach Tabelle plus die vermögenswirksame Leistung, evtl noch sonstige Zulagen = steuerpflichtiges Brutto. Sollte als solches auch auf dem Lohnzettel ausgewiesen sein.

Von diesem Brutto werden deine 40€ zwar abgezogen, aber nicht versteuert. ( sondern nur in den Bausparer abgeführt. Vom Nettorechner musst du also vom Ergebnis die 40 € schon mal abziehen.

Wenn du den richtigen Tarifrechner des öD nutzt,

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/ oder entsprechend,

wieso musst du dann die VBL extra noch abziehen?. Hast du die richtige VBL, hier gibt es im öD Schwankungen im Eigenanteil des AN.

Dann kann es noch zu Schwankungen im Bereich Krankenkasse, passt zB der voreingestellte Abzug zum Gebührensatz deiner KK,

Kirchensteuer - berücksichtigt?

Also an deiner VWL , die du dann auch nicht kündigen müsstest, sondern nur deinen eigenen Beitrag auf 6,65 € senken könntest, liegt es eher nicht.

Wo der Fehler liegt: Taschenrechner, jeden Posten selbst separat nachrechnen

passover  30.03.2020, 05:28

an kabbes69 : Sorry fürs Nekro, aber da du als Experte angezeigt wirst : Mit Excel und Wikipedia lassen sich die Gehaltsrechner auf den Cent genau nachstellen. Immerhin sind es allgemeingültige Formeln. Ermessensspielraum gibt es erst bei der Frage, ob man etwas absetzen kann.

kabbes69  30.03.2020, 16:29
@passover

da ich deine Wertung sowieso nicht sehe und kein Experte im Steuerrecht bin : -)

du hast dich mit den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes den unterschiedlichen VBL, dem Tarif zur ATV, den nach West und Ost unterscheidenden AN Anteilen plus den damit verbundenen Anwendungsfehlern nicht beschäftigt. Mit Wikipedia und Excel hat diese Rechnung nicht zu tun, wenn ich den zu versteuernden Betrag für LohnSteuer, Sozialabgaben, Zusatzversorgung nicht richtig eingebe und unter Umständen dann noch meinen KK Satz nicht kenne.

Die klassischen Netto-Rechner sind für den öffentlichen Dienst überhaupt nicht anwendbar.

Stern214 
Beitragsersteller
 28.02.2019, 21:53

ich habe meine letzte Abrechnung mit dieser verglichen.

die haben mir die 40,00 Euro - warum auch immer oben als steuerpflichtiges brutto versteuert und unten ganz normal abgezogen. Also doppelt.. da ja nur der eigenenanteil des AG bei der letzten versteuert wurde, aber ja nicht noch mal die 40 €, in denen ja auch der Anteil des AG enthalten ist!

Beim letzten Mal haben die das nicht so gemacht. Die VBL wurde unten abgezogen beim nettoentgelt ..

werd daraus nicht schlau und werde wohl zur Bezügestelle gehen und mir das erklären lassen müssen.

kabbes69  28.02.2019, 21:57
@Stern214

dann würde ich auch nachfragen. Nimm die andere Abrechnung mit und lass es dir erklären.

Auch in einem Lohnbüro können mal Fehler passieren.