Supermarkt - Ware aus einem anderen Einkaufswagen in den Eigenen - Rechtliche Lage?

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Der Supermarkt ist zwar Eigentümer der Pizza, aber du bist in diesem Fall der Besitzer. Du kannst Dinge besitzen ohne, dass sie dir gehören. Das ist hier auch der Fall und es darf dir niemand wegnehmen (außer der Eigentümer).

Die Rechtslage ist hier eindeutig.

§ 858 Abs. 1 BGB

"Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)."

Dieses Beispiel wird auch bei Wikipedia in diesem Zusammenhang beschrieben:

"Exemplarisch lässt sich die Anwendung dieser juristischen Regel beim Einkauf im Supermarkt belegen. Ein Kunde, der eine Ware aus dem Regal nimmt und in seinen Einkaufswagen legt, wird zum Besitzer der Ware und ist entsprechend geschützt. Wenn nun ein anderer Kunde die Ware ohne Erlaubnis aus dem Einkaufswagen des Besitzers entnimmt, begeht er einen Verstoß im Sinne der verbotenen Eigenmacht. Der eigentliche Besitzer darf sich gegen diese Handlung wehren, um sein Recht durchzusetzen, und dabei Gewalt anwenden."

Nein eigentlich nicht ist nur Niveaulos