Supermarkt - Ware aus einem anderen Einkaufswagen in den Eigenen - Rechtliche Lage?
Wie schaut es eigentlich aus, wenn man im Supermarkt eine Ware im Einkaufswagen hat, sagen wir einfach mal eine Packung Tiefkühlpizza - und jemand wollte auch genau diese Pizza haben, jedoch war das die Letzte und derjenige klaut sich diese aus meinem Wagen - man kann ja in diesem Fall nicht von Diebstahl reden, da ich für die Pizza noch nicht bezahlt habe und sie noch dem Supermarkt gehört - aber gibt es eine Klausel oder Regel, die besagt, dass ich den Anspruch auf diesen Artikel habe, weil ich ihn als erstes in meinen Wagen gepackt habe?
2 Antworten
Der Supermarkt ist zwar Eigentümer der Pizza, aber du bist in diesem Fall der Besitzer. Du kannst Dinge besitzen ohne, dass sie dir gehören. Das ist hier auch der Fall und es darf dir niemand wegnehmen (außer der Eigentümer).
Die Rechtslage ist hier eindeutig.
§ 858 Abs. 1 BGB
"Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)."
Dieses Beispiel wird auch bei Wikipedia in diesem Zusammenhang beschrieben:
"Exemplarisch lässt sich die Anwendung dieser juristischen Regel beim Einkauf im Supermarkt belegen. Ein Kunde, der eine Ware aus dem Regal nimmt und in seinen Einkaufswagen legt, wird zum Besitzer der Ware und ist entsprechend geschützt. Wenn nun ein anderer Kunde die Ware ohne Erlaubnis aus dem Einkaufswagen des Besitzers entnimmt, begeht er einen Verstoß im Sinne der verbotenen Eigenmacht. Der eigentliche Besitzer darf sich gegen diese Handlung wehren, um sein Recht durchzusetzen, und dabei Gewalt anwenden."
Nein eigentlich nicht ist nur Niveaulos