Wer zahlt den Schaden im Supermarkt?
Ich war Einkaufen und habe meine gekauften Sachen in eine Einkaufstüte gepackt die ich in Laden bezahlt habe.
Die Einkaufstüte war normal beladen. Ich habe sie aus dem Wagen genommen und ein paar Sekunden später ist die Tüte gerissen und es sind ein paar Sachen zu Bruch gegangen.
Muss mir der Supermarkt kostenlos Ersatz geben oder habe ich Pech und muss neu kaufen und auch bezahlen ?
12 Antworten
Mir ist aufgefallen, dass seit neuestem u.a. auch dünne Tüten im Umlauf sind um die Umwelt zu schonen. In welchem Supermarkt das war, entzieht sich meiner momentanen Kenntnis, da ich sämtliche verschiedene Supermärkte frequentiere. Das Material dieser dünnen Tüten kann also, will man umweltbewusst produzieren, kein Plastik sein. Es muss sich da wohl eher um dünnes Papier (aus Pergament) handeln. Diese Tüten halten dem normalen Einkauf nicht stand. Mir selber ist schon eine davon gerissen, die ich so wie immer befüllte.
Was die rechtliche Lage betrifft so bin ich hierbei überfragt. Hier sind aber auch schon jede Menge sachlich gute Antworten eingegangen.
Meiner Meinung nach sollte der Supermarkt das Kaputtgegangene ersetzen. Schließlich handelt es sich bei der Tüte um einen mangelhaften Verkauf. Eine Tüte, die zu diesem Zweck angeboten wird, sollte übrigens auch mehr aushalten können, als lediglich das, was der Belastung entspricht, wenn sie bis oben hin vollgefüllt ist. So etwas wird überall gemacht. Immer handelt es sich um eine Toleranz aus Sicherheitsgründen. Es liegt auf der Hand, dass dies bei dieser neuen Art der Tüten nicht gewährleistet ist und somit eigentlich ein Problem des Verkäufers bzw. Produzenten der Tüte darstellen müsste.
Das machen wir ja schon...
Aber in dieser Frage geht es doch um eine ganz andere Problematik! Bleiben wir also beim Thema - auch wenn es eine Todsünde mitsamt einen auf die Palme gebrachten diamantenen Anwalt bedeuten mag, eine käufliche Tüte zu erwerben :))
Dankeschön für das Goldene Sternchen :)
Zu korrigieren wäre das Pergament (5.-6. Reihe in meiner Antwort) - das müsste sich wohl eher um Zellophanpapier handeln...
Wenn du die Tüte "frisch" gekauft hast und sie gerissen ist(und du sie nicht überladen hast), dann obliegt es in der Verantwortung des Supermarkts für den Schaden aufzukommen.
Denn der Markt stellt ja die Tüten extra bereit und muss gewährleisten, dass die Tüte auch hält.
Meiner Meinung nach verhält es sich so:
Sobald du die Waren an der Kasse bezahlt hast, sind sie auch dein Eigentum. Und somit bist du ab dann auch für dieses Eigentum allein verantwortlich, also auch für den Transport dieser Waren nach Hause.
Der Supermarkt ist nicht verpflichtet dir die Waren zu ersetzen. Er hätte dies aus Kulanz tun können, doch das hättest du gleich an Ort und Stelle klären müssen. Im nachhinein kannst du das nicht mehr tun.
Mit der Bezahlung geht das Eigentum auf dich über und damit auch das Risiko. Du hättest einen stabilen Rucksack benutzen können, oder einen Karton und so weiter. Vielleicht hast du die Tüte auch falsch gepackt.
Der Laden muss dir nichts ersetzen. Rein theoretisch könnte er dich sogar auffordern, den Dreck aufzuwischen. Das wird aber nicht passieren, denn dann kämst du als Kunde nie wieder. ;-)
Sieh die Sache als Lektion: Plastiktüten sind die absolute Ausnahme, die man nur verwendet, wenn man alle eigenen Taschen und Kisten vergessen hat. Denk nächstes Mal an deinen Rucksack!
Nein, einfach nein.
An deiner Stelle würde ich auch Anspruch auf Ersatz anmelden. Das darf beim normalen Befüllen der Tüte nicht passieren ;)
Jetzt kannst du uns allen noch erklären, was ein "normales befüllen" darstellen soll?
Wie wäre es denn mal ( alte ) Tüten aufzubewahren und nicht immer neue zu kaufen?
Oder Rucksack mitnehmen. Oder die sehr stabilen, großen Einkaufstaschen zu kaufen und immer wieder zu verwenden